Die BaFin hat der RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt), Düsseldorf, mit Bescheid vom 6. März 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt) hatte auf Grundlage von Verträgen über partiarische Darlehen gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt) das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt), die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

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