Entsteht durch fahrlässiges Verhalten ein Waldbrand, leistet die private Haftpflicht-Versicherung des Verursachers für den Schaden

 

Die erste Hitzewelle des Jahres ist in Deutschland ist da und die anhaltende Trockenheit sorgt auch dafür, dass in einigen Teilen Deutschlands die höchste Waldbrand-Gefahrenstufe ausgerufen ist. Etwa 1.000 Mal pro Jahr brennt es laut Bundes-Umweltamt durchschnittlich in deutschen Wäldern. Aber wer zahlt eigentlich, wenn der Wald brennt? Und wie können sich Waldbesitzer schützen?
Die größte Gefahrenquelle für einen Waldbrand ist die Unachtsamkeit des Menschen. Egal ob weggeworfene Zigarette oder ein Lagerfeuer, das außer Kontrolle gerät: „Entsteht durch fahrlässiges Verhalten ein Waldbrand, leistet die private Haftpflicht-Versicherung des Verursachers für den Schaden. Wir unterscheiden dabei nicht zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Auch wenn Rauchen im Wald oder ein offenes Feuer natürlich gesetzlich verboten sind“, erklärt Konrad Göbel, Privathaftpflicht-Experte bei der Gothaer. Versicherungsnehmer sollten laut Göbel aber unbedingt auf eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro achten. Wer allerdings bewusst und gezielt einen Waldbrand auslöst, darf keine Leistungen seines Haftpflicht-Versicherers erwarten. Denn die private Haftpflicht-Versicherung kommt nicht für Schäden auf, die vorsätzlich verursacht werden.
Waldbesitzer können sich wiederum mit einer Waldbrand- und Waldsturmversicherung schützen. In einer Waldbrandversicherung sind neben dem bereits geschlagenen Holz, das sich noch im Eigentum des Waldbesitzers befindet, auch Jagd-Einrichtungen wie Hochsitze und Jagdhütten eingeschlossen. Ergänzend zur Erstattung des Vermögensverlustes im Brandfall ist zusätzlich eine Absicherung gegen Folgekosten wie Wiederaufforstung möglich.

Um die Gefahr eines Waldbrands zu minimieren, sollten alle Menschen, die im Wald unterwegs sind, diese Sicherheitstipps einhalten:

·        Keine offenen Feuer (auch Grillfeuer) im Wald entzünden
·        Nicht rauchen
·        Keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster werfen
·        Nicht auf leicht entzündlichen Grasflächen parken und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen
·        Zufahrten und Rettungswege freihalten
·        Zugangsverbote in Waldgebiete beachten
·        Brände und Rauchentwicklungen melden (Notruf 112) und Löschversuche unternehmen
·        Keine Glasflaschen oder Glasscherben im Wald liegen lassen (Quelle: Deutscher Feuerwehrverband)

 

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