Der Bundestag hat am 28.Juni 2019 das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz beschlossen, wonach u.a. Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern künftig nicht mehr verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten stellen zu müssen.

 

Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung für Sicherheit und Recht:

„Für kleine Unternehmen ist die angepasste Pflicht eines Datenschutzbeauftragten zunächst eine Erleichterung. Aber auch Kleinstbetriebe werden weiterhin mit den immer noch bestehenden Rechtsunsicherheiten der  Datenschutz-Grundverordnung kämpfen müssen. Das grundsätzliche Problem bleibt: Auch ohne einen bestellten Datenschutzbeauftragten müssen doch alle Vorgaben bewältigt und eingehalten werden. In der anstehenden Evaluierung der DS-GVO muss die Politik deshalb nachbessern. Was wir brauchen, ist eine Abkehr vom One-Size-fits-All Ansatz der DS-GVO. Startups oder Vereine müssen anders reguliert werden als große Konzerne. Die Art und der Umfang der Datenverarbeitungen sollten dabei dann ausschlaggebend sein.“

 

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