Die HDI Versicherung hat den Versicherungsschutz für die Risiken der Allgemeinen Vermögensschaden-Haftpflicht für Selbstständige sowie für Vereine und Verbände grundlegend renoviert.

 

Auf der Basis eines neuen modular aufgebauten Bedingungswerkes konnte die Tarifierung der Produkte dabei erheblich vereinfacht werden. HDI reagiert damit auf die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Hinblick auf Haftungsfragen aus der täglichen Arbeit von Selbstständigen.

Unter anderem können Versicherungsvermittler, Unternehmensberater oder Verbände ihren Haftpflichtschutz jetzt bei HDI genauso zu aktuellen Konditionen abschließen wie Buchhalter, Journalisten und erstmalig auch Vorsorgebevollmächtigte. „Wir haben die Deckungskonzepte für viele Berufsgruppen der Selbstständigen, Vereine und Verbände wesentlich überarbeitet und damit ein rundum modernes Versicherungsprodukt geschaffen, das Maßstäbe setzt“, erklärt Dr. Karl Bialek, Leiter Vermögensschadenhaftpflicht (VH) der HDI Versicherung AG.

Modularer Bedingungsaufbau und selbstrechnende Anträge

Alle Bedingungen für die jeweiligen Berufsgruppen sind dabei modular und nach derselben Struktur aufgebaut. Lesbarkeit und Übersichtlichkeit konnten dadurch erheblich gesteigert werden. Außerdem vereinfachen selbstrechnende PDF-Anträge den Abschlussprozess: Zu den neuen Produktgruppen stellt HDI die passenden Antragsformulare im PDF-Format zur Verfügung. Die jeweiligen Tarife sind in den Formularen bereits abgebildet und die Beitragsberechnung erfolgt automatisch.

Von Datenschutz bis zur Mitversicherung von Eigenschäden

Inhaltlich bietet die neue Produktfamilie neben marktüblichen Deckungen eine Reihe von Sonderleistungen. So springt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch die Verwendung personenbezogener Daten ein. „Dem Datenschutz, insbesondere dem Schutz personenbezogener Daten von Kunden, kommt seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung eine erheblich gesteigerte Bedeutung zu“, erklärt VH-Leiter Bialek. Schnell können deshalb auch unbeabsichtigte Verstöße gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu hohen Schäden führen.

Auf der sicheren Seite ist der Versicherte auch dann, wenn der Vorversicherer aufgrund des Ablaufs der Meldefrist den Deckungsschutz versagt. HDI übernimmt in diesen Fällen die Deckung. Außerdem bieten die neuen Produkte die Mitversicherung bestimmter Eigenschäden. Und schließlich ist bei den meisten Berufen eine optional abschließbare Null-Euro-Selbstbeteiligung möglich. HDI übernimmt dann im Schadenfall die komplette Schadensumme.

Die neue Allgemeine VH steht für diese Berufe, Vereine und Verbände zur Verfügung:

– Berufsbetreuer

– Buchführungshelfer

– Buchhalter/Kontierer

– Datenschutzbeauftragter

– Dolmetscher, Übersetzer

– Finanzanlagenvermittler

– Gewerbeimmobilienverwalter, Facility-Manager

– Immobiliendarlehensvermittler

– Immobilienmakler

– Inkassodienstleister

– Journalist, Redakteur, Autor

– Mediator

– Personalberater

– Pressefotograf

– Rentenberater

– Unternehmensberater

– Versicherungsvermittler

– Verwaltungsbeiräte von Wohneigentümergemeinschaften (WEG)

– Vorsorgebevollmächtigter

– Wohnimmobilienverwalter

– Betreuungsverein

– Eingetragener Verein

– Verband

 

Verantwortlich für den Inhalt:

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