Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat ihr Rating für Grundfähigkeitsversicherungen grundlegend überarbeitet.

 

Der Einführung zahlreicher Mindest-Standards bietet jetzt mehr Sicherheit, zudem wurden die Anforderungen geschärft. Einige Produkte rechtfertigen Vertrauen und erreichten die neue Höchstwertung FFF+.

Hannover, 17.10.2019. Die Versicherung von Grundfähigkeiten hat sich zu einem unverzichtbaren Baustein für die Einkommenssicherung entwickelt. Im Laufe von gerade einmal zehn Jahren ist eine vielfältige und bunte Produktlandschaft entstanden. Doch vertrieblich bleibt dieses Produktsegment noch immer deutlich hinter seinen Möglichkeiten zurück. Trotz steigender Erwerbstätigkeit verharrt der Absatz auf niedrigem Niveau.

Schuld daran trägt nicht zuletzt die erreichte Produktvielfalt. „Mit dem Wunsch nach Alleinstellungsmerkmalen verhageln sich Versicherer die Vertriebsbilanz und verunsichern stattdessen Vermittler und Verbraucher. Bei einem jungen Produktsegment geht es erst einmal um Vertrauen, und das erreicht man nicht mit Marketing-Gags im Randbereich der Produkte“, kritisiert Michael Franke, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. Es gehe erst einmal darum aufzuzeigen, dass die GF ein solides Produktkonzept für die Absicherung der Arbeitskraft ist. Im Kern des Produkts müsse auf eine qualitativ gute Abdeckung der wichtigsten Grundfähigkeiten geachtet werden, was nicht immer der Fall sei. Standards bei den wesentlichen Grundfähigkeiten seien eine wesentliche Voraussetzung für mehr Akzeptanz und bessere Abschlussraten, so Franke: „Erst solche Standards schaffen das notwendige Vertrauen für diese vergleichsweise junge Produktkategorie.“

Vertrauen statt Kreativitätswettstreit

Mit dem Ziel, Transparenz zu schaffen und verlässlichen Standards den Weg zu ebnen, hatte Franke und Bornberg im Jahr 2014 das erste Rating zu Grundfähigkeitsversicherungen im deutschen Markt veröffentlicht. Doch die angestrebten Standards konnten sich bislang nicht etablieren. Insbesondere bei den versicherten Grundfähigkeiten sei in den letzten Jahren ein kreativer Wildwuchs zu beobachten, konstatiert Franke: „Unsere Analysten entdecken zunehmend „neue Grundfähigkeiten“ wie Fahrradfahren, Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder Lkw und Bus fahren.“ Sogar die Bedienung von Mobiltelefonen wurde inzwischen zur Grundfähigkeit erklärt. Dabei handele es sich nicht immer um tatsächlich eigenständige Leistungsdefinitionen.

Neue Grundfähigkeitsdefinitionen sind nicht per se kritisch zu sehen, können sie doch unter Umständen die Leistungswahrscheinlichkeit für den Kunden erhöhen. Problematisch wird es dann, wenn immer neue Leistungsauslöser mit nahezu 100%iger Überdeckung zu bisherigen Definitionen erschaffen und von den Marketingabteilungen zum Alleinstellungsmerkmal mit unbedingter Relevanz für die Kundenberatung erklärt werden.

Franke und Bornberg antwortet auf die Entwicklung mit einem grundlegenden Relaunch des Untersuchungsdesigns. Die Ratingagentur reduziert die Komplexität – nicht zuletzt beim Sprachgebrauch. So wird aus den Rating-Kategorien „Grundfähigkeitsversicherung“ und „MultiRisk-Tarife nach Art der Lebensversicherung“ jetzt ganz einfach nur noch „Grundfähigkeits-versicherungen“ und „Grundfähigkeitsversicherungen Plus“ (mit zusätzlichen Leistungsauslösern wie schweren Krankheiten). Zugleich wurden die Mindeststandards geschärft. Multi Risk Unfall-Produkte (als Sachversicherungs-Tarif kalkuliert) bleiben vom neuen Ansatz zunächst unberührt.

Warum Mindeststandards?

Für die sachgerechte Bewertung von GF sind Mindeststandards unverzichtbar, weiß Christian Monke, Fachlicher Leiter Analyse bei Franke und Bornberg: „Grundfähigkeiten klingt eindeutig: Stehen, Sitzen, Gehen, Hände gebrauchen, Knien oder Bücken – davon hat schließlich jeder eine klare Vorstellung. Doch beim Blick ins Kleingedruckte ist es mit der Klarheit schnell vorbei. Lediglich die Überschriften sind vergleichbar. Darunter fasst jedoch jeder Anbieter unterschiedliche Tätigkeiten mit eigenen Definitionen“, weiß Monke.

Was der eine Versicherer beispielsweise unter der Rubrik „Arme gebrauchen“ verbucht – nämlich das Heben eines schweren Gegenstandes von einem Tisch – sieht ein anderer Anbieter als „Heben und Tragen“ an. Dafür fehlen dann ggf. weitere Leistungsdefinitionen, die eine andere Art der Beweglichkeit der Arme voraussetzen. Die fatale Konsequenz: Der Anspruch auf Leistungen steht und fällt mit der jeweiligen Umschreibung.

Um sicherzustellen, dass ein Top-Grundfähigkeitsprodukt alle gängigen Fähigkeiten und Bewegungseinschränkungen abdeckt, haben die Analysten von Franke und Bornberg ihren Marktüberblick genutzt und ein eigenes Grundfähigkeitenraster entwickelt. Alle Leistungsdefinitionen der Versicherer werden darin fachlich eingeordnet – völlig unabhängig davon, unter welcher Rubrik der jeweilige Versicherer die Fähigkeit führt. Das neue GF-Rating von Franke und Bornberg prüft auf dieser Grundlage für insgesamt 13 Kern-Grundfähigkeiten, ob eine entsprechende Definition in einer ausreichenden Wertigkeit im Bedingungswerk aufgeführt ist. Von dieser neuen Klarheit profitieren Vermittler und Kunden gleichermaßen.

Ratingklassen

Zu jedem untersuchten Tarif oder Leistungsbaustein ermittelt Franke und Bornberg eine Gesamtbewertung. Daraus folgt die Zuordnung in die entsprechende Ratingklasse (sieben Klassen von FFF+/hervorragend bis F-/ungenügend). Die Klassen sind in ihrer Bandbreite so bemessen, dass geringfügige, für die Praxis unerhebliche Wertungsunterschiede nicht zur Einstufung in eine andere Klasse führen. Zusätzlich werden die jeweiligen Mindeststandards berücksichtigt. Wird ein Mindeststandard nicht erreicht, erfolgt ein Abzug von der Gesamtwertung. Bei einigen Kriterien greifen darüber hinaus Mindeststandards, die eine Rückstufung in die nächst niedrigere Klasse bewirken, falls der jeweilige Tarif sie nicht erfüllt. Schulnoten erlauben eine Differenzierung innerhalb der Ratingklassen. Das erleichtert den Überblick und schafft zusätzliche Transparenz.

Wertung und Ausblick

Das neue Rating „Grundfähigkeitsversicherungen“ von Franke und Bornberg liefert eine professionelle Benchmark für künftige Produktstandards. Und schafft damit Vertrauen. Wie bereits bei Berufsunfähigkeitsversicherungen können daraus verlässliche Definitionen und Leistungsbilder entstehen. Diese sind die Basis für die Etablierung der GF als eigenständige und gleichberechtigte Produktkategorie zur Arbeitskraftabsicherung.

Die aktuellen Bewertungsrichtlinien sowie vollständige Ergebnisse stellt Franke und Bornberg im Internet unter https://www.franke-bornberg.de/ratings/ kostenlos bereit. Auf der Fachmesse DKM in Dortmund (22. – 24. Oktober 2019, Halle 3, Stand PO1) und beim Kongress Arbeitskraftsicherung bietet Franke und Bornberg weitere Hintergrundinformationen sowie Gelegenheit zum kollegialen Austausch.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

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