Die INTER honoriert auch in diesem Jahr wieder das kostenbewusste Verhalten ihrer Kunden

 

INTER-Kunden mit einer privaten Krankheitskostenvollversicherung dürfen sich freuen: Sie erhalten auch im Jahr 2019 eine Beitragsrückerstattung von bis zu sechs maßgeblichen Monatsbeiträgen*. Die INTER belohnt in diesem Jahr rund 42 200 Personen für ihre Leistungsfreiheit im Jahr 2018 mit durchschnittlich 853 Euro je Kunde. Insgesamt erstattete die INTER im September 2019 rund 36,0 Mio. Euro.

Die Beitragsrückerstattung ist für die INTER ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Krankheitskostenvollversicherung. Die Kunden profitieren so unmittelbar von den guten Unternehmensergebnissen. Die wesentliche Voraussetzung für eine Beitragsrückerstattung ist, dass während des Jahres 2018 ohne Unterbrechung eine Krankheitskostenvollversicherung bestand und für das Behandlungsjahr 2018 keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Zudem muss der Vertrag bis zum 1. Juli 2019 in ungekündigter Form bestanden haben. Immer zum Jahresbeginn werden alle INTER-Kunden mit einer priva-ten Krankheitskostenvollversicherung transparent über die Voraussetzungen sowie die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung informiert. So können sie ganz leicht selbst en-scheiden, ob sie kleinere Beträge selbst tragen oder ihre Rec-nungen komplett einreichen.

*Der maßgebliche Monatsbeitrag errechnet sich aus dem ambulanten und zahnmedizinischen Anteil des Monatsbeitrags (ohne gesetzlichen Zuschlag) und beträgt in der Regel bei Kompakttarifen 2/3 des gesamten Monatsbeitrags.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Inter Versicherungen, Erzbergerstr. 9­15, D­-68165 Mannheim, Tel: 0621/427­427, Fax: 0621/427­944, www.inter.de