16.Hauptstadtgipfel des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung

 

Während die SPD am Provisionsdeckel in der Lebensversicherung festhält, bekräftigt die CDU/CSU ihre Absage zum vorliegenden Referentenentwurf. Der Hauptstadtgipfel des AfW bot den an der Vermittlerregulierung beteiligten Politikern ein Forum für einen kritischen Realitätscheck – auch zur geplanten BaFin-Aufsicht für Finanzanlagevermittler.

Auf dem 16. Hauptstadtgipfel des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. stellten sich Finanzpolitiker in Berlin den Fragen der Branche. Die Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung und die geplante Aufsicht der Finanzanlagevermittler durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) waren die Hauptthemen.

Dr. Jörg Kukies (SPD), Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, erläuterte vor rund 40 hochkarätigen Gästen des AfW die Pläne der Bundesregierung, einen Provisionsdeckel für die Lebensversicherung einzuführen. Das Limit soll bei 2,5 Prozent der Provision liegen mit einer Erweiterung auf 4 Prozent, falls bestimmte Qualitätskriterien erfüllt werden. Laut Kukies bestehe Handlungsbedarf, unter anderem weil nach Umsetzung des Lebensversicherungsreformgesetztes (LVRG) die Provisionen zuletzt wieder gestiegen seien – im Durchschnitt von 3,77 auf 3,82 Prozent der Beitragssumme. „Mit einer Begrenzung auf 4 Prozent bringen wir den Großteil der Vertriebe nicht in existenzielle Nöte“, betonte Kukies.

BaFin glaubt Belege für Provisionsauswüchse zu haben

Der Staatssekretär ging auf die Kritik an den Datengrundlagen der BaFin ein. Neben dem AfW wurden diese auch von vielen Marktbeobachtern als fehlerhaft eingestuft. Aus Sicht der Kritiker sollen diese neben den unbestrittenen Provisionsauswüchsen in der Restschuldversicherung auch problematische Zahlen für die Lebensversicherung enthalten haben. Laut Kukies liegt dem Ministerium nun eine neue Erhebung der BaFin vor, die Provisionsauswüchse in der Lebensversicherung von teilweise über 7 Prozent belegt. Keiner der Vertreter von Pools, Verbünden und Vertrieben im Saal konnte ähnliche Provisionswerte aus der Vertriebspraxis bestätigen.

„Wenn wir nicht reagieren, wird die BaFin gegebenenfalls selbst eine Lösung implementieren“, betonte Kukies, denn im Zuge von IDD und aufgrund des Paragraf 48a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gebe es generelle Vorgaben für die Regulierung in diesem Bereich. Die BaFin habe sich daher bereits in den Referentenentwurf zum Provisionsdeckel eingebracht. Wann das Gesetzgebungsverfahren beginnen solle, sei noch nicht abzusehen, denn die Unionsparteien blockierten derzeit.

Kompromissvorschlag der Union nicht mehrheitsfähig

Dr. Carsten Brodesser (CDU), MdB, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, erklärte die Hintergründe für den politischen Dissens: „Mit uns ist der Referentenentwurf so nicht zu machen. Er ist ein schlechtes Signal für die private Altersvorsorge und schafft Markteintrittsbarrieren für Berater. Gute Beratung muss auch angemessen vergütet werden.“ Brodesser sprach von einem drohenden Bürokratiemonster und verwies auch auf das unter anderem vom AfW in Auftrag gegebene Experten-Gutachten, dass der Provisionsdeckel in dieser Form nicht verfassungskonform sei.

Die Union habe daher einen Kompromissvorschlag entwickelt, der vorsieht, dass die Lebensversicherer die tatsächlich gezahlten Provisionen der BaFin meldeten. Eine Deckelung soll demnach nur erfolgen, wenn Provisionen mehr als 30 Prozent über dem Marktdurchschnitt lägen. Darauf habe die Union noch keine Antwort erhalten. Diese bekam Brodesser dann direkt auf dem AfW-Hauptstadtgipfel. Sowohl Staatsekretär Kukies, als auch Michael Schrodi (Berichterstatter der SPD Bundestagsfraktion für den Provisionsdeckel und Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages), lehnten den Vorschlag rundherum ab.

„Dieser Vorschlag hätte zur Folge, dass Versicherungsunternehmen weiterhin signifikant höhere Provisionen zahlen können. Die Obergrenze wäre atmend und könnte von Jahr zu Jahr steigen. Das halten wir für unzureichend“, so Schrodi. Die BaFin müsste zudem in diesem Modell bei Missbrauch einschreiten, verfüge aber über keine Aufsicht über Versicherungsvermittler.

BaFin-Aufsicht über Anlagevermittler mit Übergangsfrist

Dafür soll die BaFin nach Wunsch der Bundesregierung die Aufsicht über die Finanzanlagevermittler erhalten. Gewerbeämter und Kammern verlören damit die Zuständigkeit. Den Wechsel der Aufsichtsbehörde bezeichnete SPD-Staatssekretär Kukies als praxisnah und plausibel. „Der Wechsel ist Bestandteil des Koalitionsvertrags und der Spezialisierungsgrad der Kontrollmitarbeiter in der BaFin ist durchweg höher als derjenige von Gewerbeämtern, die neben den Finanzvermittlern auch noch viele andere Gewerbetreibende kontrollieren“, sagte Kukies.

In den nächsten Wochen soll der Verwaltungsrat der BaFin über den Personalhaushalt entscheiden und entsprechende Weichen für die Rekrutierung neuer Mitarbeiter stellen. Laut dem Staatssekretär soll der Übergang der Aufsicht glatt und sauber erfolgen und innerhalb von zwei bis fünf Jahren abgeschlossen sein. Zunächst sollen die größeren Einheiten unter die BaFin-Kontrolle kommen. Kukies bekräftigte, dass ein Zuviel an Bürokratie und Kosten für die Vermittler vermieden werden soll.

Branche bietet Realitätscheck für Politiker an

„Wir sehen, dass es noch viel Abstimmungs- und Klärungsbedarf in der großen Koalition bezüglich der Regulierungsfragen der Vermittler gibt“, zog Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, nach der Veranstaltung ein Fazit und lobte die Beteiligung des Fachpublikums. Mehrere Fördermitglieder des AfW, darunter auch Maklerpools, hatten den Politikern angeboten, Einblick in die tatsächlich in der Branche gezahlten Provisionserlöse und die Fertigungstiefen von Versicherungsmaklern zu gewähren. „Wir können die Datengrundlage, auf deren Basis die BaFin Provisionsauswüchse in der Lebensversicherung sieht, absolut nicht nachvollziehen“, bekräftigte der AfW-Vorstand.

Der 16. AfW-Hauptstadtgipfel fand am 13. November in Berlin unter dem Motto „Regulierung auf dem Prüfstand. Kann die Evaluierung der Regulierung auch zu weniger Vorschriften führen?“ statt. Weitere Erkenntnisse des Gipfels wird der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. in Kürze veröffentlichen.

 

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