4 Gründe, warum Banken bislang nicht in das Krypto-Geschäft eingestiegen sind

 

Vor wenigen Tagen wurden im Zuge des Umsetzungsgesetzes der 4. Geldwäscherichtlinie auch Maßnahmen zur Regulierung von Krypto-Geschäften durch den Bundesrat beschlossen. Im Kreditwesengesetz (KWG) ist nun das neue Finanzinstrument „Kryptowert“ definiert, gleichzeitig wurde ebenfalls als neue Finanzdienstleistung die Kryptowerte-Verwahrung in das Gesetz aufgenommen. Krypto-Verwahrer benötigen eine Bafin-Lizenz und müssen ihre Kunden nach dem Geldwäschegesetz so identifizieren, wie dies auch Banken tun.

Nicht jede Bank wird sich in neues Geschäftsfeld trauen

Nach Einschätzung von Hartmut Giesen, zuständig für digitale Geschäftsmodelle sowie das Business Development im Fintech-Bereich bei der Hamburger Sutor Bank, ändert sich für Banken durch das Gesetz zunächst nichts, außer dass die herrschende Praxis nun gesetzlich unterlegt wird und Rechtssicherheit für die Zukunft besteht. „Viele der Gründe, die Banken bisher von Krypto-Geschäften ferngehalten haben, sind durch die Gesetzgebung nicht verschwunden. Deshalb ist auch nicht damit zu rechnen, dass Banken nun beginnen, massiv Kryptowerte an ihre Kunden zu verkaufen. Eher ist das Gegenteil zu befürchten“, erklärt Hartmut Giesen. Denn durch die Regulierung würden Banken benötigt, um eine Krypto-Geschäftsinfrastruktur aufzubauen – trauten sie sich jedoch nicht in das Geschäftsfeld, würden Innovationen gebremst.

Zudem stellt Hartmut Giesen klar: „In der Berichterstattung zum Gesetzesbeschluss wurde der Eindruck erweckt, dass Banken mit der Gesetzesänderung jetzt Krypto-Verwahrung und auch Krypto-Handel anbieten dürfen. Das ist falsch. Banken durften bisher schon Kryptowerte ihren Kunden anbieten und diese auch verwahren. Das Gesetz hat jetzt nur geklärt, dass sie auch nach 2020 weiter das Verwahrgeschäft betreiben dürfen.“

Denn nicht aufgenommen in das Gesetz wurde der zwischenzeitlich diskutierte Passus, dass Krypto-Verwahrer keine anderen Finanzdienstleistungen anbieten dürfen. „Wäre dieser Passus, der im Regierungsentwurf des Gesetzes stand, so beschlossen worden, hätte das für Banken bedeutet, dass sie keine Krypo-Verwahrung hätten anbieten dürfen“, ergänzt Giesen.

Veränderung der Marktbedingungen: tokenisierte Zukunft kommt

Nach Ansicht von Hartmut Giesen wird die neue Regulierung einige Veränderungen mit sich bringen: „Abgesehen davon, dass auch im Krypto-Geschäft kurz- und mittelfristige Potenziale zu heben sind, wird spätestens jetzt klar – vor allem wenn man die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Blockchain-Strategie der Bundesregierung sieht –, dass sich die Finanzindustrie insgesamt auf eine ‚tokenisierte‘ Zukunft zubewegt. Die Technologie, mit denen heute Kryptos im Sinne von Kryptowährungen prozessiert werden, ist die Technologie, mit der künftig elektronische Wertpapiere gehandelt werden.“ Auf diese Zukunft müssten sich Banken, wenn sie im Wertpapiergeschäft unterwegs sind, vorbereiten. „Dabei geht es dann nicht mehr nur um Krypto-Token, deren Handel und Verwahrung, sondern auch um Prozesse etwa im Wertpapier-Settlement, wo die Blockchain als Technologie enorme Optimierungspotenziale bietet, die fortschrittliche Häuser bald nutzen werden und damit Druck auf die weniger innovativen Häuser ausüben werden.“

4 Gründe, warum Banken bislang nicht in das Krypto-Geschäft eingestiegen sind

Nach Einschätzung von Hartmut Giesen gibt es einige generelle Gründe, warum Banken bislang nicht in das Krypto-Geschäft eingestiegen sind. Dazu zählt an erster Stelle die fehlende Regulierung: „Außer der Festlegung der Bafin, dass Kryptowährungen als Finanzinstrumente zu behandeln seien mit den entsprechenden Konsequenzen für die Erlaubnispflichten, gab und gibt es auch noch weiterhin viel Unsicherheit bei Themen wie Bilanzierung, Geldwäschevorschriften und Verwahrung“, sagt Hartmut Giesen. Hinzu komme die Reputation: „Kryptowährungen wird nicht ganz zu Unrecht eine Nähe zu kriminellen Handlungen unterstellt. In dieses Umfeld wollten sich Banken bisher nicht begeben. Durch Gesetzgebung und Regulierung wird die ‚no go area‘ auch Banken zugänglich.“ Als weitere generelle Hinderungsgründe sieht Giesen fehlendes Know-how auch bei etablierten Beratern sowie das typische Innovatoren-Dilemma: „Das Volumen von Krypto-Geschäften war und ist vergleichbar gering, birgt aber gleichzeitig hohe Risiken, verbunden mit einer großen Unsicherheit, wie es sich entwickeln wird. Zudem gefährdet es potenziell das bestehende Geschäft der Banken.“

Daneben gibt es aus Sicht von Hartmut Giesen einige spezifische Gründe, warum Banken bislang kaum Handel mit Kryptowerten betreiben – etwa weil regulierte Handelspartner fehlen, der Geldwäsche-Aufwand relativ hoch sei, und es auch zur Bilanzierung von Kryptowerten noch keine einheitlichen Regeln gebe. Darüber hinaus gebe es zivilrechtliche Unsicherheiten beim Verkauf von Kryptowerten an Privatanleger: „Es besteht zumindest ein Risiko, dass Gerichte Kryptowerte als für Privatanleger nicht geeignet erklären, und Banken unterstellen könnten, ihren Kunden nicht geeignete Finanzinstrumente zu verkaufen“, erklärt Hartmut Giesen.

Auch mit Blick auf die Verwahrung gibt es nach Darstellung von Hartmut Giesen einige spezifische Hinderungsgründe: „Die Technologie für Kryptoverwahrung ist neu und muss erst komplett verstanden werden. Die zahlreichen Hacks, die auch renommierte Krypto-Unternehmen getroffen haben, sprechen dafür, dass diese Technologie noch nicht komplett ausgereift ist“, sagt Giesen. Verbunden damit seien die hohen Risiken, die durch den Verlust von Kryptowerten entstehen können. „Aktuell gibt es kaum Möglichkeiten, sich gegen diese Art von Verlusten zu versichern“, stellt Hartmut Giesen fest.

 

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