Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht Broschüre zum Arbeitsunfallgeschehen 2018

 

Das höchste Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, trugen im Jahr 2018 Beschäftigte in Bauberufen wie Maurer, Zimmerleute oder Steinmetze. Auf eintausend Vollarbeiter wurden in diesen Berufen 138 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert. Ebenfalls mit einem hohen Gefährdungspotenzial arbeiten Beschäftigte in der Abfallentsorgung – 108 meldepflichte Arbeitsunfälle pro tausend Vollarbeiter – und Lokomotivführer und -führerinnen (100). Zu diesen Ergebnissen kommt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrer neuen Broschüre “Arbeitsunfallgeschehen 2018”.

Bei einer Unfallquote von 94 liegen Ausbaufachkräfte, das sind Dachdecker, Boden-, Fliesenleger aber auch Stuckateure und Glaser. Es schließen sich an: Berufe der Nahrungsmittelverarbeitung wie Beschäftigte im Bäcker-, Konditor- und Fleischereigewerbe mit einer Unfallquote von 89. Weitere Quoten: Beschäftigte im Berufssport kamen auf 80 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beschäftigte, die mobile Anlagen bedienen, wie Gabelstapler, Erdbewegungsmaschinen und Kräne auf 77 und die Bergleute auf 67.

Zu den Tätigkeiten mit relativ geringem Risiko gehören Büro- und Sekretariatskräfte mit einer Quote von 4 aber auch Kellner/ Kellnerinnen (12) und Friseure/Friseurinnen (10). Führungskräfte, Hochschullehrkräfte und Fachleute in der Softwareentwicklung mussten aufgrund der geringen Stichprobengröße von der Auswertung ausgeschlossen werden. Das spricht gleichzeitig für ein relativ geringes Unfallrisiko dieser Berufsgruppen.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe und Organisationen bei der Prävention von Arbeits- und Wegeunfällen. Sie sind Ansprechpartner für die Gefährdungsbeurteilung und geben mit der Präventionskampagne kommmitmensch Tipps, wie Betriebe eine nachhaltige Präventionskultur schaffen können.

Berechnungsgrundlagen

Um valide Angaben über das Unfallrisiko in einem bestimmten Beruf machen zu können, bedarf es passender Referenzzahlen über die Anzahl der Beschäftigten und die geleisteten Arbeitszeiten. Da diese Angaben nicht eigenständig von der gesetzlichen Unfallversicherung erhoben werden können, mussten für diese Auswertung externe Angaben herangezogen werden.

Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geht auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit zurück. Die Angaben wurden mit Stichtag 30.06.2018 in die Berechnungen einbezogen. Saisonale Schwankungen der Beschäftigtenzahlen finden demnach keine Berücksichtigung.

Da in den verschiedenen Berufen unterschiedliche Arbeitszeiten vorherrschen und diese maßgeblich für die betrachtete “Zeit unter Risiko” ist, wurden über die Beschäftigtenzahlen hinaus die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit aus der von Eurostat herausgegebenen Erwerbstätigenrechnung herangezogen. Demnach betrug die durchschnittliche tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit 34,3 Stunden – wobei deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede vorliegen. Männer arbeiteten durchschnittlich 38,0 Stunden und Frauen 30,3 Stunden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Tel.: +49 30 13001-0,  www.dguv.de