Studie: Jeder Vierte will nicht heiraten, aber trotzdem die gleichen finanziellen Vorteile wie verheiratete Paare.

 

Für jeden vierten Deutschen ist eine Heirat im Leben keine Option. Trotzdem möchten 41% der Befragten einer vom Finanzberatungsunternehmen Swiss Life Select in Auftrag gegebenen Studie eheähnlich mit ihrem Partner zusammenleben. Junge Menschen zwischen 25 und 34 Jahren geben mit 57% an, dass sie nicht heiraten möchten, um ihre eigene Freiheit zu behalten. 42% ist Selbstbestimmung wichtig und 24% der Jüngeren geben an, dass ihnen eine Hochzeit zu traditionell ist. Dementsprechend möchten viele Paare frei und selbstbestimmt entscheiden, ob sie heiraten oder nicht. Dennoch fühlen sich besonders die jüngeren Befragten mit 62% durch die Entscheidung, nicht zu heiraten, finanziell benachteiligt. Diesen Nachteil möchten über die Hälfte ausgleichen, zum Beispiel mit einer gemeinsamen Vorsorge.

Verheiratete Paare haben steuerliche Vorteile und sind, ab Hochzeit, in einigen Versicherungen und Vorsorgeprodukten gemeinsam abgesichert. Unverheiratete Paare schließen meist alleine Versicherungen ab. Diese laufen gegebenenfalls innerhalb eines Haushalts doppelt und verursachen so höhere Kosten. “Bei Sachversicherungen können unverheiratete Paare mit Paar-Tarifen sparen. Dafür müssen lediglich beide Partner im Vertrag genannt werden. Der jeweils bestehende jüngere Vertrag kann dann bei der jeweiligen Gesellschaft aufgelöst werden.”, sagt Rilana Klaverkamp, Finanzberaterin bei Swiss Life Select. Bei einem unverheirateten Paar mit einem durchschnittlichen Einkommen und einer Hausrat-, Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung können mit gemeinsam abgeschlossenen Policen jährlich circa 150 Euro gespart werden.

Schriftliche Vereinbarungen

Generell sollten in der Partnerschaft schriftliche Vereinbarungen festgehalten werden. Um im Krankheitsfall füreinander Entscheidungen treffen zu können und Auskünfte von Ärzten zu erhalten, bedarf es einer Vorsorgevollmacht. Gesonderte Patientenverfügungen ermöglichen zudem Mitbestimmung, falls der jeweils andere Partner erkrankt. Zusätzlich können sich unverheiratete Paare als gegenseitige Erben in einem Testament oder einem notariell beurkundeten Erbvertrag eintragen lassen. Um sich vor großen finanziellen Belastungen zu schützen, die ein Erbfall verursachen kann, empfiehlt Rilana Klaverkamp eine Risiko-Lebensversicherung: “Bei einer sogenannten Über-Kreuz-Versicherung können sich auch unverheiratete Paare absichern. Beide schließen dabei einen eigenständigen Vertrag ab, indem sie den Partner als versicherte Person angeben und sich selbst als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigten und Beitragszahler einsetzen. Außerdem ist die Leistung im Falle eines Eintritts nicht erbschaftssteuerpflichtig.” Auch bei gemeinsamen Baufinanzierungen können unverheiratete Paare vorsorgen, indem sich beide ins Grundbuch eintragen lassen. Ebenso sollten beide Partner im Mietvertrag stehen, damit beide ein Anrecht auf die Wohnung haben.

 

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