Fehlende Hinweispflicht auf den Zweitmarkt kostet Versicherte jährlich 80 Millionen Euro

 

Der Bundesfinanzhof (BFH), Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle, hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bestätigt, dass der Verkauf von Kapitallebensversicherungen von der Umsatzsteuer befreit bleibt. Die Revision eines Policenankäufers gegen ein Urteil des Münchener Finanzgerichts von 2017 war damit erfolgreich. In die Entscheidung des BFH ist eingeflossen, dass der Versicherungsnehmer beim Verkauf der Lebensversicherung weiter am Risikoanteil partizipiert – im Unterschied zur Kündigung bleibt ein Rest-Todesfallschutz für die Hinterbliebenen erhalten. Wenn der Ankäufer Policen zur Refinanzierung weiter veräußert, ist dies steuerlich als begünstigtes Finanzgeschäft einzustufen. Dem Zweitmarkt wäre, so die Begründung des V. Senats, mit Besteuerung die Geschäftsgrundlage entzogen worden.

„Das langersehnte Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und hat Signalwirkung für den Zweitmarkt. Ankäufer haben jetzt endlich Rechtssicherheit im Handel mit Lebensversicherungen“, erklärt Policen Direkt-Gründer und Geschäftsführer Max Ahlers. „Nur mit einem aktiven Zweitmarkt bleibt Verbrauchern die Alternative zur Kündigung erhalten.“

Wichtiger Aspekt des Verbraucherschutzes vom Gesetzgeber bis dato nicht berücksichtigt

Der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) fordert seit langem eine gesetzliche Hinweispflicht auf den Zweitmarkt mit in das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) aufzunehmen, was Policen Direkt als Mitgliedsunternehmen aktiv unterstützt. Dem ist der Gesetzgeber in seinen bisherigen Entwürfen bis dato nicht gefolgt.

Aufgrund der fehlenden Hinweispflicht kennen deutsche Verbraucher den Zweitmarkt nicht und verschenken neben dem Rest-Todesfallschutz auch 2018 etwa 80 Millionen Euro, weil sie ihre Lebensversicherung stornierten, statt zu verkaufen. Zu diesem Ergebnis kommt man unter der Annahme, dass lediglich 20 Prozent der stornierten Verträge zweitmarktfähig gewesen wären und bei Verkauf etwa drei Prozent mehr als bei der Kündigung erzielt hätten. Tatsächlich im Zweitmarkt landeten auch 2018 nur 2,2 Prozent gemessen am Stornovolumen von 12,3 Milliarden Euro.

Policen, die älter als 10 Jahre sind, erzielen in der Regel einen Verkaufspreis deutlich über dem Rückkaufswert des Versicherers. Neben dem Verkauf einer Police können Versicherte ihre Lebensversicherungen aber auch beleihen.

Weitere Informationen zum Verkauf auf dem Zweitmarkt finden Sie unter: www.policendirekt.de/lebensversicherung-verkaufen/

 

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