Knapp ein Drittel aller Mitarbeiter in Deutschland hält Altersvorsorge für nicht ausreichend – Verträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV) seit 2008 um 30 Prozent auf über 16 Millionen gestiegen
Ganz entspannt auf später freuen, das Alter ohne große Einschnitte genießen – das schwebt wohl jedem bei der Vorstellung auf den Lebensabend vor. Aber um den gewohnten Standard im Alter zu sichern, werden die gesetzlichen Leistungen allein nicht genügen. Und so befürchtet auch rund ein Drittel aller Mitarbeiter in Deutschland, dass ihre aktuelle Vorsorge fürs Alter nicht ausreichen wird.
„Die Rolle der privaten und auch der betrieblichen Absicherung wird immer wichtiger, weil die staatliche Absicherung durch die demographische Entwicklung sinken muss“, so Dr. Thilo Schumacher, verantwortlich für das Personenversicherungsgeschäft im Vorstand der AXA Konzern AG. „Wer nachhaltig und sicher anlegen will, für den gibt es keine Alternativen zu Versicherungen, weil niemand anderes langfristig Zinsen garantieren und das Langlebigkeitsrisiko absichern kann. Darüber hinaus erhält der Kunde bei seinem bAV-Spezialisten eine umfassende Beratung, damit er sich für die richtige Lösung entscheidet.“
Um den gewohnten Lebensstandard auch in Zukunft halten zu können, ist eine zusätzliche Vorsorge unverzichtbar. Eine zunehmend populäre Möglichkeit ist die betriebliche Altersvorsorge; so ist die Anzahl der bAV-Verträge im Zeitraum von 2008 bis 2018 von 12,35 Millionen auf 16,11 Millionen gestiegen. Zusätzlich ist die bAV durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz seit 2019 nochmal gestärkt worden. Dennoch sind zahlreiche politische Fragen zur Zukunft des Alterssicherungssystems zurzeit ungeklärt, darüber hinaus wirkt die Komplexität auf viele Arbeitgeber und -nehmer noch abschreckend.
„Viele Arbeitgeber scheuen vor der bAV zurück, weil sie rechtliche und wirtschaftliche Risiken fürchten“, so Professor Gregor Thüsing von der Uni Bonn. Hier sieht er die Anbieter von bAV-Lösungen in der Verantwortung, diesen Ängsten durch kompetente Beratung zu begegnen. Gleichzeitig kann er sich auch eine höhere Variabilität in der rechtlichen Ausgestaltung vorstellen. „Zum Beispiel kann eine Begrenzung der Vertragslaufzeit oder eine Kopplung der bAV-Verträge an das wirtschaftliche Ergebnis des jeweiligen Unternehmens die Hemmschwelle bei den Arbeitgebern möglicherweise senken.“ Der Gesetzgeber sollte hier klarstellend Rechtssicherheit schaffen.
Mitarbeiterabsicherung aus einer Hand
An einer möglichst umfassenden und kompetenten Beratung führt für den Arbeitgeber bei der Absicherung seiner Mitarbeiter also kein Weg vorbei. „Bei AXA bieten wir seit 2019 eine am deutschen Markt einzigartige Lösung an. Durch Bündelung von betrieblicher bzw. internationaler Krankenversicherung sowie der betrieblichen Altersvorsorge im Geschäftsfeld ‚Corporate Employee Benefits‘ schaffen wir die Voraussetzungen für eine integrative Beratung und Betreuung aus einer Hand“, beschreibt Dr. Frederick Krummet, Leiter des neuen Bereichs CEB. „Mit diesem Schritt setzen wir die konsequente Ausrichtung unserer Organisation auf die Kundenbedürfnisse auch im Firmenkundengeschäft fort.“
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