Die BCA AG aus Oberursel und die Frankfurter Rechtsplattform Qthority haben eine Kooperation gestartet.

 

In Zusammenarbeit mit renommierten Anwaltskanzleien in Deutschland erhalten Makler(kunden) durch das Portal Qthority schnell und praxisorientiert professionelle Hilfestellung bei verbraucherrechtlichen Fragen. Darüber hinaus bietet das leistungsstarke Netzwerk aus Juristen und Finanzspezialisten Unterstützung zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen an.

Die BCA AG unterbreitet Vermittlern ein neues Angebot rund um das Thema Recht. Durch die beschlossene Kooperation zwischen dem Maklerdienstleister und der Rechtsplattform Qthority können Makler bei verbraucherrechtlichen Fragen das umfassende Angebot des Juristen-Netzwerkes sowohl für den eigenen Kundenstamm als auch für sich selbst in Anspruch nehmen. So stehen zahlreiche Fachanwälte und Finanzexperten u. a. bei Fragen zum Datenschutz, Immobilien-, Arbeits-, Bank- und Kapitalmarktrecht mit Rat und Tat zur Seite bzw. bieten darüber hinaus Lösungsansätze, wenn es sich um brisante Themen, wie etwa den PIM Gold Skandal oder die Dieselaffäre, handelt.

Im Zuge der Zusammenarbeit erhalten BCA-Maklerpartner nach entsprechender Vertriebspartnervereinbarung mit Qthority einen personalisierten „Empfehlungslink“, den Berater anschließend zielgerichtet an Bestandskunden weitergeben können. Hierfür erhält der Vermittler zudem ein Vermittlerhonorar. Bei Bedarf stellt der Ratsuchende alsdann seine Rechtsfragen auf elektronischem Wege an die Experten und ergänzt den jeweiligen Sachverhalt durch Zusendung relevanter Unterlagen via Mail. Eine Rückmeldung vonseiten des Juristen erfolgt binnen 24 Stunden.

Hinsichtlich etwaiger Schadenersatzansprüche stellen die Qthority-Experten zudem eine kostenlose Einschätzung der Sachlage zur Verfügung. Bei Beauftragung übernehmen die Fachanwälte weiterhin sämtliche dafür notwendige Maßnahmen, um die Ansprüche im Sinne des Mandanten durchzusetzen. Diesbezüglich haben die Juristen seit 2012 in über 93 Prozent der Fälle die Leistungen für die Mandanten durchgesetzt – fast immer ohne Urteil. Auch aus diesem Grund ist selbst eine Prozessfinanzierung durch Qthority möglich – wenn die Erfolgschancen des Falls durch die Experten positiv bewertet werden.

„Unsere Plattform ist die perfekte Anlaufstelle, um sensible rechtliche Anliegen ganz unverbindlich bei den besten Anwaltskanzleien in Deutschland vorbringen zu können. Infolgedessen kümmern sich die Experten erstklassig um die jeweiligen Belange der Kunden. Dieses umfängliche Angebot stellen wir nun BCA-Maklerpartnern zur Verfügung. So freut es uns sehr, dass wir mit einem der langjährig erfolgreichsten Maklerpools in Deutschland einen Kooperationsvertrag beschließen konnten. Hierdurch wird unsere Plattform deutlich aufgewertet“, so Jan Bäumler, Geschäftsführer der Qthority GmbH & Co. KG.

Auf BCA Seite sieht man in der Zusammenarbeit mit der Rechtsplattform eine effektive Maßnahme, um das persönliche Beratungs- und Serviceangebot des Maklers weiter zu stärken. Stellvertretend für den Gesamtvorstand begrüßt BCA-Vorstandsvorsitzender Rolf Schünemann die Kooperation und fügt an: „Maklerkunden wünschen sich prinzipiell ein umfassendes Dienstleistungs- und Betreuungsangebot aus einer Hand. Zusätzlich zum Kerngeschäft, der ganzheitlichen Beratung in Sachen Risikoabsicherung, Vorsorge und Vermögensaufbau, können BCA-Partner ihren Kunden durch Zugang zum Qthority-Netzwerk auch bei komplexen verbraucherrechtlichen Fragen Hilfestellung geben. Im Ergebnis stärkt dieses Lösungsangebot idealerweise die vorhandene persönliche Kundenbeziehung.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de