uniVersa bietet verbessertes Rechentool

 

In der privaten Krankenversicherung (PKV) kann nicht nur der Versicherungsschutz individuell zusammengestellt, sondern auch eine Beitragsentlastung im Alter vereinbart werden. Möglich machen dies Beitragsentlastungstarife, die im gleichen Anteil wie die Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich abzugsfähig sind. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat die uniVersa ihr Rechentool zur Beitragsentlastung im Alter überarbeitet. Dort sind jetzt die neuen Höchstbeträge für den Arbeitgeberzuschuss sowie die aktuellen Grund- und Splittingtarife für die Einkommensteuer hinterlegt. Zudem können neuerdings auch Risikoausgleichsbeiträge separat erfasst werden. Mit nur wenigen Eingaben kann der Nettoaufwand für eine Beitragsentlastung im Alter berechnet werden. Besonders interessant ist dies für Arbeitnehmer, die den Höchstarbeitgeberzuschuss von 367,97 Euro pro Monat noch nicht ausgeschöpft haben. Wie sich das auswirken kann, zeigt ein Beispiel eines 35-jährigen Singles mit 63.000 Euro Jahresbruttoeinkommen, der bei der uniVersa mit Classic-Bausteintarifen versichert ist. Für eine garantierte Beitragsentlastung von 200 Euro pro Monat ab 67 Jahren reduziert sich sein zu zahlender Monatsbeitrag von 57,20 Euro durch den hälftigen Arbeitgeberzuschuss und die Steuervorteile auf rund 21 Euro netto. Den Beitragsentlastungsrechner der uniVersa sowie weitere Informationen finden Interessierte im Internet unter www.meine-beitragsentlastung.de.

 

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