Die Corona-Pandemie stellt die Wirtschaft und die Gesellschaft vor enorme Herausforderungen.

 

In der aktuellen Situation ist zu befürchten, dass es neben Kurzarbeit auch zu betriebsbedingten Kündigungen, unbezahlten Urlauben und Gehaltskürzungen kommen wird. Um Kunden in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu helfen, hat Zurich verbesserte Regelungen zur Überbrückung von finanziellen Engpässen geschaffen. Ab sofort stehen verschiedene Sonderregelungen zur Verfügung, um individuell auf den jeweiligen Kundenbedarf eingehen zu können. Ziel ist es, in der aktuellen Lage pragmatisch für die Kunden da zu sein.

Getroffene Maßnahmen, um Kunden finanziell zu entlasten

Konkret bietet Zurich in vielen Fällen eine Beitragsstundung unter Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes. Die vertraglich festgelegten Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung dieser Regelung setzt Zurich während der Corona-Krise zunächst bis zum 30. Juni 2020 im Kundeninteresse aus. Zurich verzichtet dabei bewusst auf Stundungszinsen, um ihre Kunden in der aktuell schwierigen Lage nicht weiter zu belasten. Darüber hinaus ist selbstverständlich auch eine Beitragsfreistellung möglich. Bei Unsicherheit im Umgang mit einem kurzfristig getätigten Abschluss bietet Zurich die Möglichkeit, den Versicherungsbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Dies gilt für Verträge mit Versicherungsbeginn in 2020. Fondsgebundene Versicherungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Altersvorsorge- und Risikovorsorge nicht voreilig kündigen

„Es ist schwierig bereits heute Aussagen dazu zu treffen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Corona-Krise für uns alle haben wird. Uns ist es wichtig, für unsere Kunden und unsere Vertriebspartner in schwierigen Zeiten da zu sein, ein offenes Ohr für ihre Sorgen zu haben und ihnen Lösungen zu bieten“, sagt Jacques Wasserfall, Vorstand Leben bei Zurich. „Sollten Kunden in Zahlungsschwierigkeiten geraten, bitten wir sie sich mit ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen. Grundsätzlich raten wir unseren Kunden, ihre Verträge der Altersvorsorge- und Risikovorsorge nicht voreilig zu kündigen, sondern an den Verträgen festzuhalten“, ergänzt Jacques Wasserfall. Eine Kündigung ist mit vielen Nachteilen verbunden. Es wird ein Stück finanzielle Unabhängigkeit im Alter aufgegeben. Insbesondere bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und anderen Produkten der Risikovorsorge kann es passieren, dass ein neuer Schutz aufgrund des Gesundheitszustands nicht mehr zu bekommen ist.

 

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