Bei der Sitzung des Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 1.7.2020 wurde erneut die Entscheidung über den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die unabhängigen Finanzanlagenvermittler auf die BaFin vertagt.

 

Die weitere Befassung findet damit erst nach der parlamentarischen Sommerpause statt. Der Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzes – Inkrafttreten zum 1.1.2021 – ist damit nicht mehr zu halten. „Es wäre auch absurd gewesen. Erst müssen Verantwortlichkeiten und Strukturen bei der BaFin mit Blick auf den Wirecard/BaFin-Skandal aufgearbeitet werden, bevor überhaupt an eine Kompetenzerweiterung dort gedacht werden kann.“ so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Unabhängig vom Wirecard/BaFin-Skandal bleiben auch die in der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses am 27.5. nochmals massiv von verschiedenen Fachleuten vorgetragenen Argumente gegen die Aufsicht bestehen.

Die Stellungnahme des AfW zu dem geplanten Gesetz finden Sie hier:  https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/positionen/stellungnahme-des-afw-zum-finanzanlagenvermittler-aufsichtsuebertragungsgesetz-copy/

 

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