Bundesregierung verweigert zusätzlichen Schutz bei Abwicklungsgesellschaften

 

Die kritische Lage der Lebensversicherer birgt besonders im Zusammenspiel mit aufsichtsrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Gefahren für Versicherte. Dies gilt besonders bei einem drohenden Verkauf der Verträge an eine im Run-Off befindlichen Gesellschaft, wie etwa eine Abwicklungsplattform. Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) fordert daher gesonderte Kündigungs- und Wechselrechte im Falle der Übertragung von Verträgen auf Run-Off-Plattformen. Die Bundesregierung sieht jedoch keinen Handlungsbedarf. Dies zeigen aktuell die Antworten des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Fehlen diese Kündigungsrechte, so können Versicherte dazu gezwungen werden, ihr Geld bei einer Abwicklungsplattform weiter anzulegen. „Das kommt einem Zwangssparen gleich, zu dem die Versicherten genötigt werden“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Derzeit sind 22 Unternehmen in einer ernsten wirtschaftlichen Lage. Bei einer drohenden Schieflage kann die BaFin anordnen, dass die Versicherten ab sofort bei Kündigung nicht mehr die Rückkaufswerte ausgezahlt bekommen. Zudem können in einer solchen Lage die garantierten Leistungen gekürzt und Überschusszuweisungen eingestellt werden. Das ist gerade dann besonders problematisch, wenn der Vertrag schließlich an eine Abwicklungsplattform verkauft wäre, da das neue Unternehmen naturgemäß kein Interesse hat, später für einen Ausgleich zu sorgen. „Im schlimmsten Fall müssen die Versicherten hinnehmen, dass ihre Verträge an eine Abwicklungsplattform verkauft werden, die dann zusammen mit der Aufsicht die Garantien kürzt und schließlich die Versicherten zum Zwangssparen verurteilt werden und kein Geld sehen“, sagt Kleinlein.

Der BdV forderte bereits letztes Jahr gemeinsam mit dem AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., dass Versicherte im Falle eines Run-Offs ein faires Kündigungs- und Wechselrecht bekommen, ohne auf Gelder verzichten zu müssen, die ihnen eigentlich zustehen. „Bevor Versicherte in eine Auffanggesellschaft abgeschoben werden, sollten sie ein vernünftig ausgestaltetes Kündigungs- und Wechselrecht bekommen. Bei geltender Rechtslage kann aber sogar das schwache Stornierungsrecht durch ein vorübergehendes Auszahlungsverbot eingeschränkt werden“, sagt Kleinlein.

Doch die kritischen Stimmen werden lauter. Und es bilden sich ungewohnte Koalitionen: „Verbraucherschutz und Vermittler, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Demokraten fordern die Regierung hier gemeinsam zum Handeln auf. Aber die Große Koalition bleibt untätig und verschanzt sich hinter den Interessen von Unternehmen und deren Aktionäre“, kritisiert Axel Kleinlein.

Mehr Informationen zur kritischen Lage der Lebensversicherer finden Sie hier: https://www.bundderversicherten.de/stellungnahmen/solvabilitaetsberichte/2020

 

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