BdV erklärt, welche Versicherungsverträge Eltern und Kinder schützen

 

Am 20. September war Weltkindertag. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) nimmt dies zum Anlass, Tipps zum richtigen Versicherungsschutz für Kinder zu geben. „Eltern wollen ihren Kindern die bestmögliche Absicherung bieten. Aber der eigene Versicherungsschutz spielt dabei eine zentrale Rolle“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Wichtig sind neben einer Privathaftpflichtversicherung auch eine Absicherung für den Todesfall und den Verlust der Arbeitskraft. Zudem sollten Kinder gegen die finanziellen Folgen einer eigenen Invalidität abgesichert werden – im besten Fall durch eine Kinderinvaliditätsversicherung.

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den existenziellen Versicherungsverträgen und sollte auf jeden Fall abgeschlossen werden. Haben Eltern einen Familientarif abgeschlossen, ist auch das Kind mitversichert. Der BdV empfiehlt Tarife, die auch Schäden abdecken, die deliktunfähige Kinder bei Dritten verursacht haben – zumindest bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. Die vereinbarte Deckungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen.

Zudem sollten sich Eltern gegen finanzielle Folgen des Verlusts der Arbeitskraft und des Todes abgesichert haben, etwa durch eine Berufsunfähigkeits- und eine Risikolebensversicherung.

Eine Kinderinvaliditätsversicherung (KIV) leistet eine lebenslange Rente bei (i. d. R. 50 % iger) Invalidität in Folge eines Unfalls oder wenn die Invalidität durch eine Krankheit verursacht wurde. Diese Rente mindert die dauerhafte Versorgungslücke, wenn aufgrund der Invalidität kein Erwerbseinkommen erzielt werden kann. Die vereinbarte Rentenhöhe sollte spürbar oberhalb der Grundsicherungsleistungen liegen – also mindestens 1.000 Euro monatlich. Die KIV ist zwar deutlich teurer als eine Unfallversicherung, bietet aber auch ein deutlich höheres Absicherungsniveau. Ist der Abschluss nicht möglich, ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie zahlt einen einmaligen Geldbetrag, wenn das Kind durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen oder geistigen Schaden erlitten hat. Wichtig ist, dass die Grundsumme dieser Invaliditätsleistung bei mindestens 200.000 Euro liegt. Um laufende Ausgaben durch dauerhafte Unfallfolgen abzusichern, sollte zudem eine Unfallrente in Höhe von mindestens 1.000 Euro monatlich vereinbart werden.

 

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