Was ist bei Corona zu beachten

 

Corona hat Auswirkungen inzwischen auf der ganzen Welt auf alle Bereiche des Lebens. Bei Versicherungen ist bekannt, dass es Schwierigkeiten gibt, bei Betriebsschließungsversicherungen. Es gibt aber noch eine Reihe an Versicherungen, die zum Beantragen Gesundheitsfragen stellen. Corona kann hier dazu führen, dass die gewünschte Versicherung nicht beantragt werden kann.

Wichtig ist das bei

  • Krankenversicherungen
  • Lebensversicherungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen

Näher beleuchtet werden soll das bei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Hier auch Näheres unter: https://finanzteam26.de/wissenswert/news/12-wie-ist-das-mit-corona.html

  1. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist schon vorhanden. Zahlt diese im Fall der Berufsunfähigkeit?

Selbstverständlich, wenn die Bedingungen erfüllt sind, das heißt, dass die Tätigkeiten, die im Beruf, den man zuletzt ausgeübt hat, zu 50 % aus gesundheitlichen Gründen auf eine Dauer von normalerweise mindestens 6 Monaten nicht mehr gemacht werden können. Ob das wegen Nachwirkungen von Corona der Fall sein kann – das wird sich in den nächsten Monaten noch zeigen.

  1. Es soll eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden

Hier wird im Antrag meist mindestens die letzten 5 Jahre abgefragt, ob es Beschwerden oder Behandlungen gab. Die Basler hat schon als erste Versicherung explizit nach Corona gefragt. Aber auch dann, wenn nicht explizit danach gefragt wird, sobald es Behandlungen gab, müssen diese immer angegeben werden, bei Beschwerden ohne Behandlungen dann, wenn danach gefragt wird.

Versicherungen handhaben das dann ganz unterschiedlich. Wichtig ist dabei immer, wann war es, seit wann ist es folgenlos ausgeheilt. Ist es noch nicht folgenlos ausgeheilt, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich.

Gibt es keine Folgen mehr, hängt es davon ab, seit wann das der Fall ist. Auch hier gibt es keine einheitliche Lösung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Deshalb ist es dringend notwendig, eine anonyme Voranfrage bei der gewünschten Versicherungsgesellschaft zu machen, wie das sowieso immer angeraten ist, wenn eine Gesundheitsfrage – oder auch Fragen nach Sport oder Auslandsaufenthalten – mit ja beantwortet werden muss. (Weiteres dazu: https://finanzteam26.de/wissenswert/news/16-warum-anonyme-voranfragen.html). Eine Ablehnung nach einem Antrag oder auch nur ein Ausschluss muss bei fast allen Versicherungsanträgen wieder angegeben werden und führt dann immer zu Nachfragen oder auch wieder zu Ablehnungen. Anonyme Voranfragen werden nicht gespeichert und es kommt bei weiteren Anfragen zu keinen Problemen.

Wer also gerade dabei ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sollte nicht zu lange warten – vor allem nicht erst einmal in den Urlaub fahren um danach die Versicherung zu beantragen, denn die Gefahr, Corona zu bekommen, steigt leider täglich an.

 

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