Die Zurich Gruppe Deutschland wird ab 19. Oktober 2020 in einem zweiten Zahlungslauf eine erhöhte Quote an Kunden der insolventen Thomas Cook Gesellschaften auszahlen.

 

Bislang erfolgte anhand der Buchungsdaten der Thomas Cook Gesellschaften sowie der Tour Vital eine vorläufige Quotenzahlung von 17,5 Prozent. Dabei wurde von einer maximalen Gesamtbelastung in Bezug auf die Reisenden von 287,4 Millionen Euro und von Repatriierungskosten in Höhe von 59,6 Millionen Euro ausgegangen (siehe Pressemitteilung vom 11. Dezember 2019). Die Quotierung wurde notwendig, weil der Gesetzgeber vorsieht, die Haftung für den Kundengeldabsicherer auf maximal 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr zu begrenzen, gleichzeitig hat Thomas Cook Deutschland die Reisen nur bei einem Versicherer mit lediglich 110 Millionen Euro abgesichert, was dazu führte, dass die Schadensumme den von Thomas Cook eingekauften Versicherungsschutz bei weitem übersteigt. Mittlerweile zeichnet sich ab, dass die tatsächliche Gesamtbelastung hinter dem ursprünglich kalkulierten Betrag zurückbleiben wird: zum einen konnte Zurich nach intensivem Austausch mit den betroffenen Hotels und Fluggesellschaften die Rückholkosten reduzieren, zum anderen wurden bisher von den Kunden tatsächlich weniger Ansprüche angemeldet, als es die Buchungsdaten von Thomas Cook erwarten ließen.

Auf Basis der aktualisierten, allerdings (aufgrund nach wie vor laufend eingehender neuer Ansprüche) noch vorläufigen, Berechnung ergibt sich für die berechtigten Thomas-Cook-Kunden hieraus ein Anspruch auf Erstattung von insgesamt 26,38 Prozent. Zurich arbeitet mit Hochdruck an der Vorbereitung der erhöhten Quotenzahlung und wird am 19. Oktober beginnen, erste Auszahlungen vorzunehmen. Kunden, welche bereits eine Quotenauszahlung von 17,5 Prozent erhalten haben, steht somit grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung von weiteren 8,88 Prozent zu.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Zurich Buchungsnummern von Kunden mitgeteilt, die sich laut Angaben des Ministeriums auf dem Thomas-Cook-Bundportal registriert haben, um die in Aussicht gestellte Ausgleichszahlung der Bundesregierung in Anspruch zu nehmen. Diese erfasst den Differenzbetrag zwischen dem Gesamtschaden der Kunden (d.h. den Kunden zu erstattenden Zahlungen an den Reiseveranstalter) und dem, was sie von Zurich oder von anderer Seite zurückerhalten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Zurich ferner mitgeteilt, dass ihr zu den Buchungsnummern Erklärungen der Kunden vorliegen, mit denen diese ihre Ansprüche gegen Zurich, die über die Quotenzahlung von 17,5 Prozent hinausgehen, an die Bundesrepublik Deutschland abgetreten haben. Eine Prüfung dieser Angaben konnte noch nicht erfolgen.

Vor diesem Hintergrund wird Zurich in Abstimmung mit der Bundesregierung bis auf weiteres davon absehen, die erhöhte Quote an diese Kunden auszuzahlen.

 

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