BdV moniert Intransparenz der PKV-Unternehmen

 

Privat Krankenversicherte müssen mit deutlichen Beitragssteigerungen für die Pflegetagegeldversicherung rechnen. Viele Versicherte wenden sich daher derzeit mit Nachfragen an den Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der Verbraucherschutzverein erläutert die Hintergründe der Beitragsanpassungen und kritisiert gleichzeitig die Intransparenz in der privaten Krankenversicherung (PKV). „Die hohen Beitragsanpassungen sind ausnahmsweise nicht auf schlechte Arbeit oder Fehlkalkulation der Versicherer zurückzuführen, sondern auf gesetzliche Leistungsausweitungen, die nun eingepreist werden“, erläutert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Dass wir das den Versicherten erklären müssen, zeigt allerdings, wie schlecht es um die Transparenz in der PKV bestellt ist.“

Steigende PKV-Beiträge führen beim BdV regelmäßig zu Nachfragen von Mitgliedern und Verbraucher*innen. „Die PKV ist sehr intransparent, wenn es um die Beitragssteigerungen geht“, sagt Kleinlein. „Viele Versicherte können die Sprünge daher nicht nachvollziehen. Den Versicherten wird bei Vertragsabschluss nicht offen erklärt, dass steigende Beiträge programmiert sind.“ Erschwerend kommt nun hinzu, dass der Bundesgerichtshof erst vor wenigen Tagen verdeutlicht hat, dass die Versicherer keine transparente Erläuterung der Beitragsanpassung geben müssen. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, endlich für Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu sorgen“, fordert Kleinlein.

Im Zuge der Reform der Pflegeversicherung wurde unter anderem der Leistungskatalog deutlich erweitert. Diese Leistungsausweitungen, die in mehreren Schritten seit 2015 mit den Pflegestärkungsgesetzen I, II und III sowie dem Pflegepersonalstärkungsgesetz umgesetzt wurden, wirken sich auf die Leistungsausgaben und damit auch auf die Beiträge der privaten Pflegeversicherung aus. Vor einem Jahr erhöhten sich schon in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) die Beiträge schmerzlich und aktuell sind es vor allem Pflegetagegeldtarife, die ihre Beiträge massiv erhöhen. Diese Beitragsanpassung ist dem intransparenten System der PKV geschuldet.

Die Unternehmen dürfen Prämien erst dann neu kalkulieren, wenn die erforderlichen Versicherungsleistungen die kalkulierten Versicherungsleistungen um einen bestimmten Prozentsatz übersteigen – üblich sind 5 bis 10 Prozent (sog. Auslösender Faktor). Hinzu kommt, dass die Alterungsrückstellungen für diese Leistungen zukünftig auch noch mit einem niedrigeren Rechnungszins nachkalkuliert werden müssen. Vor allem seit 2019 ist nach den großen Pflegereformen der letzten Jahre bei vielen PKV-Versicherungsunternehmen dieser auslösende Faktor nun angesprungen.

Auch gesetzlich Krankenversicherte müssen für die soziale Pflegeversicherung (SPV) mehr zahlen. Seit Einführung der Pflegrade ab 2017 ist der SPV-Beitrag von 2,35 auf 3,05 Prozent und für Kinderlose (ab 23 Jahre) grundsätzlich von 2,60 Prozent auf 3,30 Prozent in fast allen Bundesländern angehoben worden – begleitet von einer regelmäßigen jährlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V.,Gasstr. 18 – Haus 4, 22761 Hamburg, Tel: +49 40-357 37 30 98, Fax: +49 40-357 37 30 99, www.bundderversicherten.de