Tätigkeit in Corona-Impfzentren mitversichert

 

Ärztliche Tätigkeiten sind für Mediziner in der Facharztausbildung, aber auch für Medizinstudenten ein wichtiges Thema. Elementar dabei: der passende Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz. Die HDI Versicherung hat deshalb ihre Versicherung für Mediziner in Ausbildung überarbeitet.

Neben einer Berufshaftpflicht mit 7,5 Mio. EUR Versicherungssumme umfasst das Produkt zusätzlich auch die Premium Privathaftpflicht von HDI. Der Jahresbeitrag für den Kombi-Schutz liegt bei weniger als 10 EUR für Studenten bzw. unter 70 EUR für Ärzte in der Aus- und Weiterbildung.

Berufshaftpflichtschutz bereits im Studium

Bereits im Medizinstudium ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zum Beispiel für Praktika oft verpflichtend. Und auch wenn die vertragliche Haftung, wie in vielen Fällen üblich, über die Klinik abgedeckt ist, verbleibt im Schadenfall die deliktische Haftung beim angehenden Arzt. Hier ist die eigene Berufshaftpflicht-Versicherung elementar. Das Risiko, bei Schäden nicht adäquat versichert zu sein, sollte niemand eingehen.

Dienst in Impfzentren und Bereitschaftsdienste mitversichert

In der aktuellen Situation sind Mediziner, auch solche in der Ausbildung gefordert, ihren Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten. Mediziner in der Ausbildung zum Facharzt können als approbierte Ärzte zum Beispiel in Impfzentren die gleichen Tätigkeiten übernehmen wie niedergelassene oder angestellte Ärzte. Der Jungmediziner-Schutz von HDI umfasst für diese daher auch Tätigkeiten in Corona-Test- oder Impfzentren. Medizinstudenten mit den nötigen Kompetenzen können hier unterstützend tätig werden und zum Beispiel unter ärztlicher Aufsicht auch Impfungen durchführen. Das Berufshaftplicht-Risiko wird in solchen Fällen in der Regel durch die Berufshaftpflichtversicherung des mit der Aufsicht betrauten Arztes getragen.

Für Ärzte in der Aus- und Weiterbildung besteht darüber hinaus Deckungsschutz für einen umfangreichen Katalog an freiberuflichen Nebentätigkeiten. Der Schutz umfasst bis zu 75 Dienste im Jahr, beispielsweise Praxisvertretungen oder kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste. Optional kann der Versicherungsschutz für Notdienste auch auf eine unbegrenzte Anzahl erweitert werden.

Ein weiteres Highlight ist der Versicherungsschutz bei der Ausbildung im Ausland: Bis zu 60 Monate sind Mediziner in diesem Fall abgesichert.

Zugang für alle Vertriebspartner über die digitale Abschlussstrecke TAA

HDI stellt das neue Produkt vertrieblich breiter auf. War das ursprüngliche Deckungskonzept bislang nur über ausgewählte Vertriebspartner erhältlich, kann der Schutz jetzt unkompliziert auch in HDI Geschäftsstellen, Filialen und telefonisch sowie bei Versicherungsmaklern und anderen Vertriebspartnern abgeschlossen werden. Möglich macht das die Nutzung der neuen digitalen Abschlusstrecke TAA Freie Berufe von HDI. Komplett online wird der Vertriebspartner bei Beratung und Abschluss optimal unterstützt, die überschaubaren Eingaben dunkel verarbeitet und der Abschluss neartime policiert. Nur wenige Minuten nach Vertragsabschluss ist die Versicherungspolice online verfügbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de