Kommissarin ermittelte auf Basis von Rechtshilfeersuchen der US-Regierung wegen möglicher Beihilfe zu unerlaubtem Glücksspiel / Staatsanwaltschaft München beendete Ermittlungen mangels Tatverdacht / Razzia in Wirecard-Zentrale wenige Monate später

 

Nach Hinweisen der US-Regierung hat die Münchner Kriminalpolizei bereits im Sommer 2015 gegen den damaligen Wirecard-Vorstand Jan Marsalek und andere Topmanager ermittelt. Das geht aus Ermittlungsakten hervor, die dem Wirtschaftsmagazin CAPITAL (Heft 4/2021, EVT 18. März) vorliegen. Dabei ging es um Beihilfe zu unerlaubtem Glücksspiel durch eine Konzerntochter von Wirecard. Die Ermittlungen in Deutschland wurden jedoch nach kurzer Zeit mangels Tatverdacht beendet.

Den Akten zufolge hatte das US-Justizministerium den deutschen Behörden zuvor in einem Rechtshilfeersuchen Erkenntnisse zu illegalen Aktivitäten der Wirecard-Tochter Click2Pay geliefert. Bei Click2Pay handelte es sich um einen Softwareanbieter für Geldtransfers im Internet, über den auch große Pokerwebsites in den USA die Zahlungen von Spielern abwickelten. Laut den US-Glücksspielgesetzen waren solche Transaktionen illegal. Click2Pay hatte daher eine Methode entwickelt, Zahlungen zu verschleiern.

Wie aus den Akten weiter hervorgeht, ermittelte nach den Hinweisen der Amerikaner eine Kriminalkommissarin bei der Münchner Polizei wegen Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels gegen vier Wirecard-Manager – darunter Marsalek. Im August 2015 bat sie darum, beim Amtsgericht München einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräume von Click2Pay in der Aschheimer Wirecard-Zentrale zu erwirken. Mitte September verfügte jedoch ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I, die Ermittlungen zu beenden. Es gebe keinen “begründeten Tatverdacht” gegen Marsalek und die weiteren beschuldigten Manager, hieß es in der Verfügung.

Allerdings führte die Staatsanwaltschaft München I dann im Dezember 2015 auf Ersuchen der US-Regierung eine Razzia in der Wirecard-Zentrale durch. Auf Anfrage von CAPITAL bestätigte die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung Ende 2015 im Rahmen einer Rechtshilfe für das amerikanische Justizministerium. Zu der Frage, ob es sich dabei um den gleichen Vorgang handelte wie im Sommer, wollte sie sich nicht äußern. Die US-Regierung habe um “strikte Vertraulichkeit” gebeten, erklärte eine Sprecherin.

Wie das bayerische Justizministerium auf Anfrage von CAPITAL bestätigte, zogen die Amerikaner ihr Rechtshilfeersuchen an die deutschen Behörden im Herbst 2018 zurück. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers hatte es zuvor einen juristischen Streit gegeben. Wirecard-Vertreter hatten gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München geklagt, ihnen wie von der US-Regierung gewünscht die Einsichtnahme in die übermittelten Akten der US-Behörden zu verwehren. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München am 10. September 2018 hätten die Amerikaner dann ihr Ersuchen zurückgenommen, “um die Vertraulichkeit der von dort übersandten Dokumente weiterhin zu gewährleisten”, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums. Zu weiteren Details des Rechtshilfeverfahrens wollte er sich unter Verweis auf die “Pressehoheit” der USA nicht äußern.

 

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