Die Insolvenz der Greensill Bank wirft erneut einen Schatten auf die Aufsichtstätigkeit der BaFin. Nach dem Wirecard-Debakel muss sich die BaFin erneut vorwerfen lassen, viel zu spät gehandelt zu haben.

 

Diesmal ist es ein Versagen in der Kernaufgabe der BaFin, der Solvenzaufsicht. Bereits Ende 2017 gab es Anhaltspunkte, bei Greensill genauer hinzusehen. Seitdem haben sich die Bilanzsumme und die Kundeneinlagen mehr als verzehnfacht. Bei diesem rasanten Wachstum muss sich die BaFin fragen, ob Sie nicht einen Etikettenschwindel zugelassen hat. Das Geschäftsmodell der Greensill-Bank bestand ausschließlich darin, in Deutschland Kundeneinlagen mit Zinsversprechen zu akquirieren, die deutlich über den von anderen deutschen Banken angebotenen Zinsen dotierten und das so eingesammelte Geld in der Konzerngruppe des australischen Finanzkonzerns einfließen zu lassen.

Faktisch handelte es sich demnach um eine Unternehmensanleihe – die der ein oder andere als Junk Bond bezeichnet hätte – im Deckmantel einer Bank.

Es ist davon auszugehen, dass sowohl Verbraucher als auch die Kämmerer der inzwischen mehr als 25 geschädigten Gemeinden und Rundfunkanstalten davon abgesehen hätten, ihre eingesammelten Steuern und Gebühren in Millionen Höhe in einem derartigen Junk Bond anzulegen. Bei der Greensill Bank strahlte jedoch der Schein der vermeintlichen BaFin-Aufsicht. Dies soll die Kämmerer nicht von ihrer Mitverantwortung freisprechen, da sich auf ihrer Seite Fragen auftun, warum hier – ohne Überprüfung des Geschäftsmodells der Greensill Bank auf Plausibilität – zweistellige Millionensummen ohne Einlagensicherung platziert wurden.

Sowohl die Aufsicht von Wirecard als auch die der Greensill-Bank zeigen deutlich, dass die BaFin dann im besten Sinne Verbraucherschutz betreibt, wenn sie ihre Kernaufgaben der Solvenz- und der Bilanzaufsicht erfüllt. Alle Marktteilnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass diese Aufgabe hoch professionell erledigt wird, denn sie ist das Rückgrat des Vertrauens in den Finanzplatz Deutschland.

Die selbstständigen Finanzanlagenvermittler und Anlageberater müssen darauf vertrauen können, dass die BaFin ihre Aufsicht über die Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungen tatsächlich ausübt und nicht immer erst dann handelt, wenn es zu spät ist.

 

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