Solvium Capital hat im Mai 2021 eine europäische Aktiengesellschaft (SICAV) nach Liechtensteiner Recht gegründet, und will damit als Alternativer Investmentfonds Manager (AIFM) die Assetklasse Infrastruktur für institutionelle Anleger erschließen.

 

Ein erster Teilfonds über 20 Millionen Euro wurde bereits für einen Institutionellen Schweizer Investor eingerichtet und investiert. Die Gesellschaft ist für ein Mindestkapital von 150 Millionen Euro ausgelegt.

Die gewählte Rechtsform als Dachgesellschaft (Umbrellafonds) ermöglicht die Errichtung einzelner, voneinander unabhängiger Teilfonds. Teilfonds können exklusiv ab 10 Millionen Euro, CHF oder USD für Einzelinvestoren eingerichtet werden; Co-Investoren können bereits ab 1 Million Beteiligungskapital in einen Teilfonds investieren. Die Laufzeit dieser depotfähigen Teilfonds soll mindestens 5 Jahre betragen; die ersten sechs Monate sind jeweils als Investitionszeitraum vorgesehen. Die Zielrendite beträgt rund 4 Prozent bei halbjährlicher Auszahlung; an einem Ertrag der Gesellschaft über der Zielrendite nimmt der Investor überproportional teil.

Im nächsten Schritt plant Solvium Capital, auch deutschen Pensionskassen, Versorgungs-werken und Stiftungen, die in die Assetklasse Infrastruktur (Unterklasse Transport – Logistik-equipment) investieren wollen, die Anlage in weitere Teilfonds anzubieten, die dann in die Anlageobjekte Standardcontainer, Wechselkoffer und Eisenbahnwagen investieren.

Als zusätzliche Sicherheit für Investoren bietet die SICAV Struktur den rechtlichen Besitz an dem Teilfonds, in den investiert wird, wenn es sich um ein Einzelinvestment handelt.

Für die Ordnungsmäßigkeit zeichnet die Verwahrstelle verantwortlich, die ähnliche Rechte und Pflichten hat wie eine Verwahrstelle für deutsche AIF (Alternative Investmentfonds).

Eine Liechtensteiner SICAV ist ein Kapitalanlageinstrument für gemeinsame, kollektive Anlagen in Wertpapieren (OGAW), englisch als UCITS (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) bezeichnet. Da das Fürstentum dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, entspricht das Liechtensteiner Gesetz auch dem europäischen Fondsgesetz (Europa-Pass).

 

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