Der deutsche Fondsverband BVI beurteilt den jüngsten BaFin-Entwurf der Leitlinien für nachhaltige Investmentvermögen als spürbare Verbesserung gegenüber der inoffiziellen Vorversion vom April.

 

„Die BaFin hat viele unserer Bedenken berücksichtigt, dennoch sind noch nicht alle kritischen Punkte ausgeräumt“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. Als eine der wichtigsten Verbesserungen sieht der BVI, dass die realitätsfremden Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Immobilien gestrichen wurden. Diese wären in der Praxis nicht erreichbar gewesen, so dass Immobilienfonds grundsätzlich nicht als nachhaltige Fonds hätten aufgelegt werden können. Weitere Verbesserungen zur Vorversion sind etwa die stärkere Berücksichtigung der EU-Regulierung und ein Bestandsschutz für bereits genehmigte Fonds.

Die Senkung der Mindestquote für Investitionen in nachhaltige Vermögensgegenstände von 90 auf 75 Prozent reicht jedoch nicht aus. Auch dieser geringere Anteil ist in der Praxis mangels ausreichend geeigneter Anlagen kaum umsetzbar. Aufgrund der immer noch zu hohen Quote von 75 Prozent ist die Gefahr noch nicht gebannt, dass neue nachhaltige Fonds in Luxemburg aufgelegt werden und damit der Fondsstandort Deutschland Schaden nimmt. Die BaFin hätte damit der Strategie der Bundesregierung, Deutschland zum führenden Standort für nachhaltige Finanzprodukte zu machen, einen Bärendienst erwiesen.

Obwohl der BVI die Verbesserungen gegenüber dem ersten Vorschlag begrüßt, betrachtet er den Alleingang der BaFin als kontraproduktiv. Um das Grünwaschen zu verhindern, ist es dem BMF gelungen, die Marktteilnehmer, bestehend aus Sustainable-Finance-Beirat, Verbraucherschützern, BaFin, BVI sowie den Verbänden der Banken und Zertifikateanbieter, an einen Tisch zu bringen. Ziel ist es, das Zielmarktkonzept der Verbände, die Nachhaltigkeitsampel der Bundesregierung und die BaFin-Leitlinien konzeptionell zusammenzuführen und aufeinander abzustimmen. Die Gespräche laufen vielversprechend. Der BVI wird sich in diesem Zusammenhang weiter dafür einsetzen, dass möglichst schnell eine für den Standort Deutschland bessere Lösung gefunden wird als die vorgestellten Leitlinien der BaFin sie darstellen.

Der BVI hat sich sowohl in seinen Stellungnahmen zur Offenlegungsverordnung als auch bei der Erstellung des Zielmarktkonzepts nachdrücklich gegen das Grünwaschen eingesetzt. Ein Blick in andere europäische Länder zeigt auch, dass die deutschen Fondsgesellschaften bei der Selbsteinstufung von Artikel-8- und Artikel-9-Fonds sehr zurückhaltend sind. Lediglich 10 Prozent des gemanagten Fondsvermögens entfallen auf solche Produkte. In Frankreich sind es über 40 Prozent.

 

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