Exzellenter PKV-Schutz und attraktive Mehrwerte, die bislang nicht zum üblichen Leistungskatalog der PKV zählten:

 

Mit PREMIUM-MED setzt die Continentale Krankenversicherung a.G. Maßstäbe für die Zielgruppe der angestellten Human- und Zahnmediziner, aber auch für selbstständig praktizierende Ärzte. Der neue Krankenvollversicherungstarif knüpft an die Erfolgsgeschichte des COMFORT-MED an und bietet ab sofort PREMIUM-Schutz für Ärzte. Aber auch Familienangehörige und Studenten der Human- und Zahnmedizin können ihre Gesundheit mit dem neuen PREMIUM-MED absichern.

Mit Eigenverantwortung und auf 500 Euro limitiertem Selbstbehalt Geld sparen

Eigenverantwortliches Handeln nimmt bei der Continentale einen hohen Stellenwert ein und zahlt sich für die Kunden aus: Ob Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit, dynamischer Selbstbehalt mit Limitierung oder Geld zurück bei Elterngeldbezug – PREMIUM-Versicherte bestimmen ihre Beitragshöhe zum Großteil selbst.

So trumpft der neue Tarif mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis auf, das vor allem für freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer sehr attraktiv ist. Der PREMIUM-MED-Beitrag für einen 35-Jährigen inklusive stationärer Wahlleistungen liegt abzüglich des Arbeitgeberanteils bei nur 244,11 Euro pro Monat. Berücksichtigt man die maximale Rückerstattung von sechs Monatsbeiträgen, verbleiben gerade einmal 45,52 Euro im Monat. Zum Vergleich: Der freiwillig in der GKV versicherte Arbeitnehmer zahlt abzüglich des Arbeitgeberanteils 384,58 Euro. Nehmen Versicherte in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch, erhalten sie eine garantierte Beitragsrückerstattung in Höhe von zwei Monatsbeiträgen. Darüber hinaus ist eine erfolgsabhängige Erstattung von bis zu vier weiteren Monatsbeiträgen möglich – also insgesamt volle sechs Monatsbeiträge.

Doch manchmal lassen sich hohe Arzt-Rechnungen nicht vermeiden. Für diesen Fall ist der Selbstbehalt auf 500 Euro jährlich limitiert. Bei Kindern sind es nur 250 Euro. Durch diese Begrenzung sichert der Tarif finanzielle Planungssicherheit. Zumal die Selbstbeteiligung je tariflicher Leistung auf nur 20 Euro gedeckelt ist. Für Generika, Sehhilfen und stationäre Leistungen entfällt sie komplett. „Dieses Modell ist für unsere Kunden transparent und nachvollziehbar. Sie können ihren Eigenanteil durch wirtschaftliches Verhalten selbst beeinflussen“, betont Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Kranken im Continentale Versicherungsverbund.

PREMIUM-MED greift aktuelle Entwicklungen auf

Aktuelle Gesetzesänderungen sind im Tarifwerk ebenso berücksichtigt wie medizinische Innovationen. Denn Therapien und Behandlungen entwickeln sich mit dem digitalen Fortschritt stetig weiter. So können etwa Apps bei bestimmten Behandlungen von Krankheiten unterstützen. Daher leistet PREMIUM-MED für ärztlich verordnete digitale Gesundheitsanwendungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, die sich zum Beispiel im Verzeichnis für digitale Anwendungen wiederfinden.

Attraktive Mehrleistungen inklusive

Ebenfalls in PREMIUM-MED inbegriffen sind Leistungen, die bislang nicht zum üblichen Leistungskatalog der PKV zählten. Dazu gehört auch die medizinisch notwendige häusliche Krankenpflege. Sie beinhaltet die Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Aber auch die Kosten für eine Haushaltshilfe werden erstattet, wenn nach ärztlicher Bescheinigung der Haushalt nicht alleine weitergeführt werden kann. Darüber hinaus zahlt PREMIUM-MED bis zu 500 Euro je Kalenderjahr auch für Vorsorgeuntersuchungen, die über die gesetzlichen Programme hinausgehen. Von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfungen, ganz gleich ob reise- oder berufsbedingt, werden zu 100 Prozent übernommen.

Bis zu 12 Monatsbeiträge für Eltern

Über eine finanzielle Unterstützung dürfen sich frisch gebackene Eltern freuen. Sind sie PREMIUM-MED versichert und erhalten Elterngeld, erlässt die Continentale ihnen je Elternteil bis zu sechs Monatsbeiträge.

Flexibel kombinieren

PREMIUM-MED bietet gerade in Kombination mit dem Stationärtarif SP1 und der Absicherung des Krankentagegeldes alles das, was angestellte und selbständige Ärzte und Zahnärzte von ihrer Absicherung verlangen. Das Krankentagegeld VA speziell für Ärzte und Zahnärzte zur Absicherung des Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit besticht durch sehr niedrige Beiträge. Der Stationärtarif SP1 bietet die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer. Mit einem preisgünstigen Optionstarif können Versicherte ihren Gesundheitszustand für zukünftige Wechsel sichern.

Ambulante Leistungen

  • 100 Prozent für ärztliche Leistungen bei freier Arztwahl, auch über Höchstsätze der GOÄ
  • 100 Prozent für Heilpraktikerleistungen bis zu den Höchstsätzen der GebüH
  • 100 Prozent bis 400 Euro alle 2 Jahre für Sehhilfen
  • Bis zu 500 Euro je Kalenderjahr für Vorsorgeuntersuchungen, die über gesetzlich eingeführte Programme hinausgehen
  • 100 Prozent für Impfungen einschließlich reise- oder berufsbedingter Impfungen

 Stationäre Leistungen inkl. Tarif SP1

  • 100 Prozent auch über Höchstsätze der GOÄ
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer

 Zahn-Leistungen

  • 100 Prozent für Zahnbehandlung, auch über Höchstsätze GOZ
  • 85 Prozent für Zahnersatz, unbegrenzte Anzahl Implantate, Kieferorthopädie
  • Allgemeine Leistungen
  • Weltweiter Versicherungsschutz für bis zu 12 Monate
  • Bis zu 6 Monate Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug je Elternteil
  • Beitragsrückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen (davon 2 garantiert)

 

Verantwortlich für den Inhalt:

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