Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 9. September 2021 weitreichende Aussagen zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie im Falle des Widerrufs von Kreditverträgen getroffen.

 

Aus Sicht des Bankenfachverbandes bleibt nunmehr abzuwarten, ob und inwieweit der Bundesgerichtshof (BGH) diese Rechtsprechung aufnehmen wird. Der Verband spricht sich gegen eine Zweckentfremdung des Widerrufsrechts aus und fordert Rechtssicherheit für die kreditgebende Wirtschaft.

In allen dem EuGH-Entscheid zugrunde liegenden Fällen hatten Verbraucher zur Finanzierung des Kaufs von Kraftfahrzeugen Darlehen bei Banken aufgenommen. Nach mehrjähriger bzw. vollständiger Rückzahlung der Raten widerriefen die Darlehensnehmer die Kreditverträge und beriefen sich auf die Fehlerhaftigkeit einzelner vertraglicher Pflichtangaben. Aus diesem Grunde war nach Ansicht der klagenden Darlehensnehmer auch noch nach Jahren der Widerruf der Kreditverträge möglich, da die Widerrufsfrist noch nicht begonnen habe. Dieser Auffassung ist der EuGH in den besagten Fällen gefolgt.

EuGH stellt sich gegen Rechtsmeinung des BGH und deutsche Rechtspraxis

Mit seiner Entscheidung widerspricht der Europäische Gerichtshof der langjährigen durch die juristische Literatur und zahlreiche Gerichtsentscheidungen bestätigten Rechtspraxis in Deutschland, die sich seit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie im Jahr 2010 etabliert hat. Der EuGH stellt sich mit seinem Urteil dabei auch gegen die Rechtsmeinung des BGH, an der sich die kreditgebenden Banken in ihrer Vertrags- und Kreditpraxis orientiert haben. Aus Sicht des Bankenfachverbandes bleibt daher abzuwarten, ob und inwieweit der Bundesgerichtshof der Rechtsauffassung des EuGH folgen wird.

Gesetzliches Muster für Pflichtangaben bei Verbraucherkreditverträgen

Für die Zukunft fordert der Bankenfachverband vom Gesetzgeber einen aktiven Beitrag zu mehr Rechtsfrieden und mehr Rechtssicherheit für die kreditgebende Wirtschaft. “Wir brauchen ein gesetzliches Muster für die vertraglichen Pflichtangaben bei Verbraucherkrediten”, sagt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes, mit Blick auf die nationale sowie die europäische Ebene. Dies würde auch die Gerichte deutlich entlasten. Der Verband spricht sich ferner gegen jede Zweckentfremdung des Widerrufsrechts aus, das als Übereilungsschutz gedacht ist. Es soll Verbrauchern unmittelbar nach Vertragsabschluss ermöglichen, sich von einem etwaig vorschnell abgeschlossenen Kreditvertrag zu lösen, nicht aber nach mehreren Jahren oder gar nach Vertragsbeendigung.

Wertverlust des finanzierten Fahrzeugs muss nach Widerruf ersetzt werden

Aus Sicht des Bankenfachverbandes bietet ein Kreditwiderruf, anders als mitunter im öffentlichen Diskurs vermittelt, nicht automatisch wirtschaftliche Vorteile. Ein Autokäufer, der seinen Finanzierungsvertrag widerruft und vor Gericht geht, muss sein Fahrzeug zurückgeben und den Wertverlust des finanzierten Fahrzeugs ersetzen, der bereits nach der Zulassung erheblich sein kann. Falls der Widerruf unberechtigt war, muss er die Prozess- und Anwaltskosten tragen.

 

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