Schutz gegen manipulative, interessengesteuerten Risikoprofilierungen – Auch die Risikoklassifizierung von Immobilien ist Teil der Norm

 

Ab sofort liegt der Öffentlichkeit der Entwurf der geplanten dritten DIN-Norm für die Finanzberatung, der DIN 77223 über die standardisierte Risikoprofilierung von Privatanlegern vor. Bis zum 29. Dezember können Verbände, Unternehmen, Experten und Praktiker dazu Stellung nehmen. Das Dokument kann über das DIN Norm-Entwurfs-Portal (www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe) eingesehen und kommentiert werden.

Der DIN-Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“, der den Norm-Entwurf seit 2019 erarbeitet hat, setzt sich aus Maklern, Unternehmens- und Verbandsvertretern, Wissenschaftlern und Verbraucherschützern zusammen. Ziel des im Konsens verabschiedeten Norm-Entwurfs ist eine standardisierte, stringente und damit für die Anwender erleichterte Erarbeitung des Risikoprofils von Privatanlegern.

Systematische Erfassung von Vorkenntnissen, Risikotragfähigkeit und Risikobereitschaft

Der in der Norm beschriebene, auch modular einsetzbare Prozess beschreibt die systematische Erfassung der Kenntnisse und Erfahrungen, der Risikotragfähigkeit sowie der generellen und -mithilfe einer sogenannten Wertentwicklungsmatrix –zweckbezogenen Risikobereitschaft von Anlegern. „Die Norm schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich ihrer persönlichen Risikoaffinität einerseits und der Risikoklassifizierung ihres Vermögens  andererseits.  Etwaige Diskrepanzen zwischen beidem werden dabei aufgedeckt und ermöglichen es, darauf zu reagieren“, so Dr. Alexander Goschew, Vertreter des DIN-Verbraucherrates in dem Arbeitsausschuss. Im Ergebnis bietet die DIN 77223 Anlegern Schutz gegen manipulative, interessengesteuerte Risikoprofilierungen.

„Hervorzuheben ist, dass der Ausschuss den Mut hatte, sich auf Regeln für die Risikoklassifizierung von Immobilien zu verständigen. Das ist ein wirklich großer Wurf,“ sagt Dr. Klaus Möller, Obmann des Ausschusses und Vorstand der Defino Institut für Finanznorm AG, denn immerhin sei „mehr als die Hälfte des privaten Vermögens der Deutschen in Immobilien angelegt.“ Diese Risikoklassifizierung von Immobilien ist mithin nach Auffassung des Ausschusses für eine umfassende Feststellung der Risikostruktur des vorhandenen Vermögens und den Abgleich mit der Risikobereitschaft unabdingbar.

Über die DEFINO Institut für Finanznorm AG:

Die DEFINO Institut für Finanznorm AG ist aus der 2011 gegründeten gleichnamigen GmbH hervorgegangen. Vorrangiger Geschäftszweck des in Heidelberg ansässigen Unternehmens ist die Zertifizierung von Personen, Unternehmen und Hilfsmitteln, die von DEFINO initiierte und andere wesentliche Standards und Normen für die Finanzbranche vollständig und verbindlich umsetzen, sowie Unternehmen, die die vollständige Umsetzung dieser Standards und Normen unterstützen. Im Dienste der mit Finanzberatung befassten Unternehmen, Berater und Vermittler sowie im berechtigten Verbraucherinteresse initiiert und etabliert das DEFINO Institut allgemein gültige DIN- Standards und -Normen  zur nachhaltigen Verbesserung der Versicherungs- und/oder Finanzberatung. Das Unternehmen arbeitet dabei eng mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN), mit Wissenschaftlern, Verbraucherschutzorganisationen und Experten des Finanzdienstleistungsgewerbes zusammen. Vorstand des DEFINO Instituts ist Dr. Klaus Möller. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr.  Bernward Maasjost. Vorsitzender des DEFINO-Kuratoriums ist Dr. Herbert Walter.

 

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