Rückgang gegenüber 2019 fiel mit -6,8 % allerdings deutlich geringer aus als bei Unfällen mit Personenschaden insgesamt (-11,9 %)

 

Das coronabedingt geringe Verkehrsaufkommen im Jahr 2020 hat sich auch auf die Alkoholunfälle ausgewirkt – allerdings weniger deutlich als auf die Unfälle insgesamt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es 13 003 Unfälle mit Personenschaden, bei denen mindestens ein Verkehrsteilnehmender unter Alkoholeinfluss stand. Das war der niedrigste Wert seit 1975 und ein Rückgang gegenüber 2019 um 6,8 %.

Insgesamt gab es im Jahr 2020 rund 264 000 Unfälle mit Personenschaden, der Rückgang fiel damit mit 11,9 % gegenüber 2019 deutlicher aus. Der Ausfall großer Feste und Veranstaltungen sowie die teilweise Schließung der Gastronomie nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat also insgesamt nicht zu einem überdurchschnittlichen Rückgang von Alkoholunfällen geführt.

Weniger Tote und Verletzte nach Alkoholunfällen

Die Zahl der Opfer von Alkoholunfällen sank 2020 deutlich: Insgesamt kamen 15 647 Menschen zu Schaden (-10,1 % gegenüber 2019), 156 von ihnen starben (-31,6 %). Damit wurde im Schnitt fast jeden zweiten Tag ein Mensch bei einem Alkoholunfall getötet.

Nur 13 % der alkoholisierten Unfallbeteiligten sind Frauen

Frauen fallen deutlich seltener durch Trunkenheit im Straßenverkehr auf als Männer. Nur 12,9 % der alkoholisierten Beteiligten bei Unfällen mit Personenschaden waren Frauen. Zum Vergleich: Im Durchschnitt aller Unfälle mit Personenschaden waren 33,7 % der Unfallbeteiligten weiblich. Viele der alkoholisierten Unfallbeteiligten waren zudem relativ jung: 40,3 % waren zwischen 18 und 34 Jahre alt.

41 % aller Alkoholunfälle passieren am Wochenende

Alkoholunfälle, ob mit oder ohne Personenschaden, ereignen sich besonders häufig an Wochenenden und Feiertagen – beispielsweise an Neujahr sowie zum sogenannten Vatertag an Christi Himmelfahrt. Dieses vom allgemeinen Unfallgeschehen abweichende Muster zeigte sich auch im Corona-Jahr 2020: 22,1 % der Alkoholunfälle fielen auf einen Samstag, 19,3 % auf einen Sonntag. Allerdings sank in den Monaten November und Dezember 2020, als der Lockdown zu zahlreichen Einschränkungen einschließlich der Absage von Weihnachtsfeiern und -märkten führte, die Zahl der gesamten Alkoholunfälle überdurchschnittlich: Sie ging im Vergleich zu 2019 um 31,8 % zurück, während sie im gesamten Jahr nur um 11,4 % sank.

Methodische Hinweise:

Zu Alkoholunfällen zählen alle Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss gestanden hat. Die Polizei kann auch Verkehrsteilnehmende mit einem Blutalkoholgehalt von weniger als 0,5, aber mindestens 0,3 Promille als alkoholbeeinflusst einstufen, wenn sie im Verkehr auffällig geworden sind. Die Verwicklung in einen Verkehrsunfall wird dafür in der Regel als ausreichend angesehen.

 

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Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, Tel: +49 611-75 34 44, www.destatis.de