Am 6. Juni, entschied das EU-Parlament mehrheitlich, dass Gas und Atomkraft im Rahmen der EU-Taxonomie zu nachhaltigen Finanzprodukten unter bestimmten Bedingungen als nachhaltig eingestuft werden.

 

Damit folgt das Parlament dem Vorschlag der EU-Kommission von Anfang des Jahres. Deutschland hatte sich ursprünglich für Gas, Frankreich für Atom eingesetzt. Inzwischen ist Deutschland von seiner Position abgerückt, was sich aber nun auf das Abstimmungsergebnis nicht mehr entscheidend ausgewirkt hat.

„Wir halten das für einen indiskutablen Schritt in die völlig falsche Richtung und kontraproduktiv für die Akzeptanz regulatorischer Schritte hin zu mehr Nachhaltigkeit. Die Taxonomie verliert nachhaltig an Glaubwürdigkeit, wenn erkennbar interessens- aber nicht wissenschaftsbasierten Entscheidungen zulasten unserer Kinder und nachfolgender Generationen getroffen werden.“ so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW engagiert sind aktiv in verschiedenen Brancheninitiativen (u. a. German Sustanability Network – GSN, Forum Nachhaltige Geldanlagen – FNG, Arbeitskreis Beratungsprozesse), bei denen es um die Umsetzung der regulatorischen Vorgaben für die Finanz- und Versicherungsvermittler:innen und -berater:innen geht. Insbesondere geht es dabei auch um die Vermittlung von Grundkenntnissen und von Sinn und Zweck zum Thema Nachhaltigkeit. Ab 2. August 2022 müssen in der Kundenberatung die Präferenzen der Kunden in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit mit abgefragt und das Ergebnis dann bei der Produktauswahl berücksichtigt werden. Einzig für die unabhängigen Finanzanlagenvermittler:innen mit Zulassung nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung erfolgt der Startschuss hierfür, wegen eines gesetzgeberischen Fehlers, etwas später.

 

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