Wo verursachen Autofahrer viele und teure Schäden, wo kracht es nur selten?

 

Um das herauszufinden, berechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedes Jahr die Schadenbilanzen der rund 400 Zulassungsbezirke in Deutschland und teilt die Bezirke in Regionalklassen ein.

„Besonders gute Schadenbilanzen in der Kfz-Haftpflichtversicherung erreichen Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern: Hier verursachen Autofahrer weniger bzw. weniger teure Schäden als im Bundesdurchschnitt“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die bundesweit beste Schadenbilanz in der Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Bezirk Elbe-Elster in Brandenburg – hier sind die Schäden fast 30 Prozent niedriger als im Durchschnitt. „Hohe Regionalklassen gelten hingegen insbesondere in Großstädten sowie in Teilen Bayerns: Die schlechteste Schadenbilanz hat wie schon in den Vorjahren Berlin. Dort liegen die Schäden fast 40 Prozent über dem Schnitt“, sagt Asmussen.

GDV berechnet neben den Schadenbilanzen auch Klassengrenzen neu

Die Statistiker des GDV haben in diesem Jahr aber nicht nur die Schadenbilanzen der Bezirke berechnet, sondern auch die Regionalklassen neu sortiert. „Die Regionalklassen sollen das Risiko jedes Bezirks gerecht abbilden, also Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln“, sagt Asmussen. Damit die Regionalklassen Bezirke mit möglichst ähnlichen Schadenbilanzen bündeln, werden die Klassengrenzen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Dadurch ergeben sich in diesem Jahr für 168 der 412 Bezirke neue Risikobewertungen. „Die Veränderungen gleichen sich wie jedes Jahr unter dem Strich aus; daher fallen die Anstiege für 101 Bezirke mit rund 10,1 Millionen Autofahrern im Schnitt geringer aus als die Absenkungen für 67 Bezirke mit rund 5,5 Millionen Autofahrern, die im Schnitt höher ausfallen“, sagt Asmussen. Für die restlichen 244 Bezirke mit 26,8 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherten bleibt die Risikobewertung nahezu unverändert.

Weniger Änderungen gibt es in den Kasko-Versicherungen: Hier gelten für rund 2,8 Millionen Voll- und rund 3,1 Millionen Teilkaskoversicherte künftig schlechtere, für rund 900.000 Voll- und rund 2,9 Millionen Teilkaskoversicherte bessere Risikobewertungen.

Grundsätzlich gilt: Je besser die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger wirkt es sich auf den Versicherungsbeitrag aus. Allerdings lässt sich über eine Veränderung bei der Regionalklasse keine Aussage über die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages treffen.

Neue Klassengrenzen

Die Einteilung der Regionalklassen basiert auf mathematisch-statistischen Verfahren und soll Regionen mit ähnlichen Schadenbilanzen zusammenfassen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Risikogerechtigkeit innerhalb einer Regionalklasse gewahrt bleibt. Daher überprüfen die Statistiker des GDV regelmäßig die Klassengrenzen und passen sie bei Bedarf an. Weil zuletzt viele Bezirke mit unterschiedlichen Schadenbilanzen in die niedrigsten und höchsten Regionalklassen eingestuft waren, gelten künftig neue Klassengrenzen: Für die niedrigste Regionalklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Schadenbilanz eines Bezirks jetzt fast 22 Prozent statt rund 15 Prozent unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen – dadurch erreichen nur noch 24 statt 55 Bezirke die niedrigste Regionalklasse. Am anderen Ende der Skala beginnt die höchste Einstufung nicht mehr ab 20 Prozent, sondern erst ab rund 30 Prozent über dem Schnitt – dadurch werden nicht mehr 19 Bezirke, sondern nur noch Offenbach und Berlin in die höchste Regionalklasse eingestuft. Bezirke mit einer durchschnittlichen Schadenbilanz haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung weiterhin die Regionalklasse 6.

Die Regionalklassen spiegeln die Schadenbilanz der 413 deutschen Zulassungsbezirke wider und werden einmal im Jahr vom GDV berechnet. Entscheidend ist dabei nicht, wo ein Schaden entstanden ist, sondern in welchem Zulassungsbezirk der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat.

Regionalklassen gibt es für die Kfz-Haftpflicht- sowie für die Voll- und Teilkasko-Versicherung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind die Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen maßgeblich. In der Kaskoversicherung fließen die Versicherungsleistungen nach selbstverschuldeten Unfällen und für alle anderen Kasko-Schadenfälle in die Berechnung ein, unter anderem für Autodiebstähle, Glasschäden, Fahrzeugbrände, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse. Die so berechneten Schadenbilanzen der Zulassungsbezirke werden versicherungsmathematisch in einen Indexwert umgerechnet, der die jeweilige Regionalklasse bestimmt. Für die Haftpflicht gibt es 12, für die Vollkasko 9 und für die Teilkasko 16 Klassen.

Die Regionalstatistik des GDV ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr angewendet werden.

 

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