Wer einen anderen schuldhaft schädigt, ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zum Schadenersatz verpflichtet und haftet mit seinem Einkommen und Vermögen.

 

Beim Golfsport kann dies geschehen, wenn der Golfball eine ungewöhnliche Flugbahn nimmt und einen anderen Golfspieler oder ein parkendes Auto trifft.

Der entstandene Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kann existenzielle Folgen für den Schadenverursacher haben. Golfspieler sollten sich deshalb aktiv um einen Haftpflichtschutz kümmern, empfiehlt die uniVersa Versicherung. Dies kann über den Golfverein oder über die eigene Privat-Haftpflichtversicherung sein. Der Haftpflichtversicherer zahlt entweder den entstandenen Schaden oder wehrt auch unberechtigte Forderungen wie eine Art passiver Rechtsschutz inklusive Gerichts- und Anwaltskosten ab. Der Schutz sollte auch auf anderen Golfplätzen und bei Turnieren im In- und Ausland gelten. Für Schäden an der eigenen Golfausrüstung benötigt man eine extra Police. Bei manchen Hausratversicherungen ist die Ausrüstung prämienfrei auch außerhalb der Wohnung mitversichert. Beim best-Tarif der uniVersa beispielsweise bis zu einem Wert von 10.000 Euro und auch, wenn sie dauerhaft im Golfklub aufbewahrt wird. Dann besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder bei Einbruchdiebstahl aus einem abgeschlossenen Spind. Einen noch umfassenderen Schutz, etwa gegen einfachen Diebstahl, bieten spezielle Ausrüstungsversicherungen.

 

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