Der vorliegende Entwurf der EU-Kommission zur EU-Kleinanlegerstrategie beinhaltet, wie bereits vermeldet, kein vollständiges Provisionsverbot für den Vertrieb von Finanzanlageprodukten, wie zuvor befürchtet.

Jedoch findet sich neben dem geplanten Verbot für „execution only“-Geschäfte auf Seite 90 von 100 in dem bisher nur in englischer Sprache vorliegenden Text das Vorhaben, die IDD in einem wesentlichen Punkt zu ändern. Geplant ist nach dem Entwurf, dass unabhängige Vermittler – in Deutschland also Versicherungsmaklerinnen und -makler – keine Provisionen mehr für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten (insurance-based investment products) erhalten sollen.

Es heißt wörtlich: „Member States shall require that, where an insurance intermediary informs the customer that advice is given on an independent basis, the intermediary shall: …

(b) not accept and retain fees, commissions or any monetary or non-monetary benefits paid or provided by any third party or a person acting on behalf of a third party in relation to the provision of the service to customers.”

Verkürzt übersetzt: Wer Kunden unabhängig berät, darf keine Gebühren, Provisionen oder andere monetäre oder nichtmonetäre Vorteile annehmen und einbehalten, die von einem Dritten oder einer Person, die im Namen eines Dritten handelt, im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung für Kunden gezahlt oder gewährt werden.

Zudem besteht die Gefahr, dass über eine geplante “Ermächtigung” die EU-Kommission per sogenanntem delegierten Rechtsakte ein solches Provisionsverbot direkt den Mitgliedsstaaten aufzwingen könnte. Denn in dem geplanten, geänderten Artikel 30 Abs. 9 der IDD heißt es:

” The Commission shall be empowered to adopt delegated acts in accordance with Article 38 to further specify how insurance intermediaries and insurance undertakings are to comply with the principles set out in this Article when carrying out insurance distribution activities in relation to insurance-based investment products, …”

„Erst komplettes Provisionsverbot, jetzt nur für Versicherungsanlageprodukte und unabhängige Beratung und Vermittlung. Wir halten es für komplett abwegig, dass dieses wettbewerbsverzerrende Vorhaben im Sinne von Verbraucherschutz sein und mit europäischem Recht im Einklang stehen soll.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Der AfW wird sich gemeinsam mit seinen Partnern auf deutscher und europäischer Ebene weiterhin intensiv dafür einsetzen, dass Versicherungsmaklerinnen und -makler auch in Zukunft unabhängig und mit angemessener Vergütung Verbraucherinnen und Verbraucher beraten können.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de