Unterteilung der bestehenden 42 Themenfelder in neun Bedarfsfelder – Ganzheitliche Finanzanalyse bleibt als Königsdisziplin bestehen

Der DIN-Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“, der von Ende 2014 bis Ende 2018 die Finanzanalyse-Norm DIN 77230 erarbeitete, hat die Norm nun einer auf den ersten Blick einfachen, aber in ihren Auswirkungen doch wesentlichen Überarbeitung unterzogen. Diese wird nach Überzeugung der Ausschussmitglieder die Finanzanalyse nach Norm neuen Zielgruppen zugänglich machen und einen flächendeckenden Einsatz der DIN 77230 ermöglichen.  Der Änderungsentwurf ist beim Deutschen Institut für Normung DIN unter https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nadl/entwuerfe/wdc-beuth:din21:367123929 einsehbar.

Die zentrale Veränderung ist die Gruppierung der 42  in der Norm genannten Finanzthemen in neun Module oder Bedarfsfelder. Durch diese Gruppierung wird es zukünftig möglich sein, neben ganzheitlichen Analysen auch Teilanalysen unter Berufung auf die Norm zu erstellen.

Auch bei Anwendung nur einer Teilanalyse erfahren Kunden am Ende, wo die im jeweiligen Bedarfsfeld auf Relevanz geprüften Finanzthemen im Gesamtranking der 42 Themen positioniert sind. Dadurch bleibt der ganzheitliche Grundansatz der Norm als Königsdisziplin gewahrt.

Die einzelnen Finanzthemen sind unter den Bedarfsfeldern Krankheit und Pflege (KP), Haftung und Rechtsschutz (HR), Arbeitskraftverlust (AV), Partner:in und Kinder (PK), Liquidität und Vermögensbilanz  (LV), Vorsorge für das Alter (VA), Haus und Wohnung (HW) , Mobilität und Reisen (MR), Sparen und Vermögensbildung (SV) fest gruppiert.

Dabei sind die einzelnen Bedarfsfelder in ihrer Wichtigkeit durchaus vergleichbar, aber bezüglich der Zahl der zugehörigen Finanzthemen sehr unterschiedlich: Während das Modul „Vorsorge für das Alter“ zwei Finanzthemen, nämlich „Grundschutz Altersvorsorge“ in der Bedarfsstufe 1 und „Altersvorsorge zum Erhalt des Lebensstandards“ in der Bedarfsstufe 2 enthält, befinden sich in den Bedarfsfeldern „Haftung und Rechtsschutz“ sowie „Haus und Wohnung“ je zwölf einzelne Finanzthemen.

Modularform spart Beratern und Kunden Zeit

Für die Feststellung des Sollstatus in der Altersvorsorge müssen in der Teilanalyse lediglich fünf Fragen beantwortet werden. Für die Feststellung des ganzheitlichen Solls, also des Absicherungs-, Vorsorge- und Vermögensbildungsbedarfs ohne Berücksichtigung schon vorhandener Lösungen über alle Finanzthemen,  sind Antworten auf 49 Fragen notwendig.

Manche Kunden können dafür nicht die notwendige Zeit aufbringen oder sie beschäftigt aktuell nur ein konkretes Bedarfsfeld.  Und bisweilen erlauben es auch die Rahmenbedingungen nicht, alle Finanzthemen ganzheitlich und auf einmal in den Blick zu nehmen: Kaum ein Arbeitgeber mag seine Arbeitnehmer im Rahmen seines Angebotes zur betrieblichen Altersvorsorge zu lange vom Arbeitsplatz abziehen, um ihnen eine ganzheitliche Finanzanalyse mit den drei Buchstaben DIN angedeihen zu lassen. Obwohl gerade Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus ihrer Erfahrung heraus Normen als besonders Vertrauen stiftend schätzen.

In den genannten Situationen helfen jetzt Teilanalysen nach Norm. Die einzige, aber wesentliche Bedingung für die Berufung der Berater auf die Norm ist die Einordnung der Teilanalyse-Themen in die gesamte Liste an Finanzthemen der DIN 77230. „Durch diese Darstellung des Analyse-Ergebnisses sehen Verbraucher, dass sie möglicherweise noch wichtigere Themen zu betrachten haben als die aus der Teilanalyse“, betont Klaus Möller, Vorstand der Defino Institut für Finanznorm AG  und Obmann des DIN-Arbeitsausschusses „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“.

Weitere Informationen im Defino-Webinar zum Thema am Freitag, den 22. September, von 10.00 bis 11.30 Uhr. Anmeldung unter info@defino.de.

Über die DEFINO Institut für Finanznorm AG:

Vorrangiger Geschäftszweck der in Heidelberg ansässigen DEFINO Institut für Finanznorm AG ist die Zertifizierung von Personen, Unternehmen und Hilfsmitteln, die von DEFINO initiierte und andere wesentliche Standards und Normen für die Finanzbranche vollständig und verbindlich umsetzen, sowie von Unternehmen, die die vollständige Umsetzung dieser Standards und Normen unterstützen.

Zum Nutzen der mit Finanzberatung befassten Unternehmen, Berater und Vermittler sowie im Verbraucherinteresse initiiert und etabliert das DEFINO Institut allgemein gültige DIN-Standards und -Normen  zur nachhaltigen Verbesserung der Versicherungs- und/oder Finanzberatung. Das Unternehmen arbeitet dabei eng mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN), mit Wissenschaftlern, Verbraucherschutzorganisationen und Experten des Finanzdienstleistungsgewerbes zusammen.

Vorstände des DEFINO Instituts sind Dr. Klaus Möller und Mathias Grellert. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr.  Bernward Maasjost. Vorsitzender des DEFINO-Kuratoriums ist Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler.

Verantwortlich für den Inhalt:

Defino Institut für Finanznorm AG, Kirschgartenstr. 52, 69126 Heidelberg, Tel: 06221 6732073, www.defino.de