Bei Unfalltod steht die doppelte Leistung zur Verfügung / Gilt auch innerhalb 18monatiger Wartezeit nach Abschluss / Maximal mögliches Garantiekapital auf 20.000 Euro erhöht

Die Allianz Lebensversicherung hat ihren „BestattungsSchutzbrief“ überarbeitet und weiter verbessert. Kommen Versicherte durch einen Unfall ums Leben, so steht jetzt für die Organisation der Bestattung oder für die Kapitalauszahlung das doppelte Gesamtkapital bei Tod zur Verfügung. Dies gilt auch während der derzeit 18monatigen Wartezeit nach Abschluss des Vertrags.

Zudem können Kundinnen und Kunden bei Vertragsabschluss nun ein maximal mögliches Garantiekapital bei Tod in Höhe von bis zu 20.000 Euro wählen – bislang lag die Grenze bei 15.000 Euro.

Die Neuerungen gelten ausschließlich für das Neugeschäft seit Januar 2024.

Der „BestattungsSchutzbrief“ der Allianz Lebensversicherung ist mehr als eine Sterbegeldversicherung. Das Produkt bietet Beratungsleistungen zu Lebzeiten, bei Tod die Finanzierung der Bestattungskosten aus dem vorhandenen Kapital und die Unterstützung und Entlastung der Hinterbliebenen durch Serviceleistungen. Alternativ kann das vorhandene Kapital auch ausbezahlt werden, z.B. wenn die oder der Versicherte dies so festgelegt hat.

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