Der ECON-Ausschuss (der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im EU-Parlament) hat in seiner gestrigen Sitzung am 20. März über viele Änderungsanträge an dem Entwurf der Retail Investment Strategy (Kleinanlegerstrategie) abgestimmt, um eine Abstimmung im gesamten EU-Parlament in der Woche vom 22. bis 25. April 2024 vorzubereiten.

Der AfW hatte am ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission unter anderem kritisiert, dass die deutschen Versicherungsmakler für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten keine Provision mehr erhalten dürften. Denn dieses sollte Versicherungsvermittlern verboten werden, die als unabhängig („independent“) agieren.

Der AfW begrüßt daher sehr, dass auf Initiative der beiden deutschen Abgeordneten Ferber und Seekatz, folgender Absatz in die Retail Investment Strategy aufgenommen werden soll:

„The provisions of this paragraph do not prevent insurance intermediaries whose legal status qualifies them as independent, to present themselves as not contractually tied to a specific insurance undertaking if they indicate receiving inducements.“

(Inoffizielle Übersetzung: „Die Bestimmungen dieses Absatzes hindern Versicherungsvermittler, deren Rechtsstellung sie als unabhängig qualifiziert, nicht daran, sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden darzustellen, wenn sie angeben, Anreize zu erhalten.“)

„Mit einer endgültigen Verabschiedung dieses Absatzes wären die deutschen und österreichischen Versicherungsmakler auf einem guten Weg, dass sie auch weiterhin als unabhängig tätige Vermittler Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukte erhalten dürfen,“ analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Ergänzung. „Die jetzt erfolgte Klarstellung im ECON-Ausschuss ist natürlich kein Einzelerfolg eines einzelnen Verbandes. Vielmehr ist es das Resultat überzeugender Argumente und der Arbeit sehr vieler Akteure, so auch unserer europäischen Partnerverbände im gemeinsamen Dachverband FECIF. Als AfW haben wir durch unzählige Gespräche und das von uns eingeholte Gutachten von Prof. Schwintowski unseren Teil dazu beigetragen“, betont AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Kooperation der Verbände.

Bis zu einer endgültigen Verabschiedung der Retail Investment Strategy ist es aber noch ein langer Weg. Im April 2024 soll das EU-Parlament diese Änderungsvorschläge verabschieden. Parallel erarbeitet der EU-Rat noch seine Position. Nach der EU-Wahl im Juni wird feststehen, ob die bisherigen Berichterstatter erneut ins EU-Parlament gewählt wurden und ob sie erneut mit der Retail Investment Strategy beauftragt werden. Frühestens im Herbst wird es dann in das Trilog-Verfahren gehen, durch das die EU-Kommission, das EU-Parlament und der EU-Rat eine gemeinsame Position finden werden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de