Im Rahmen der Untersuchung Marktstandards in der Grundfähigkeitsversicherung hat infinma 135 Tarife von 32 Lebensversicherungsunternehmen analysiert. Lediglich 34 Produkte von 9 Anbietern erfüllen alle Anforderungen an die Marktstandards oder übertreffen diese aus Kundensicht. Nur diese Tarife können mit dem begehrten infinma Marktstandard-Siegel ausgezeichnet werden.

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit erhalten sowohl Vermittler und Makler, aber auch die Versicherungsunternehmen selbst wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen. Inzwischen haben die Kölner Analysten ihr erprobtes Verfahren auch auf weitere Produktkategorien im Bereich der biometrischen Absicherungen ausgedehnt.

Nach den durchweg positiven Rückmeldungen auf die größere Differenzierung bei der Ergebnisdarstellung in den Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat infinma das modifizierte Verfahren nun auch auf die Grundfähigkeitsversicherungen angewandt.

Im Rahmen der Marktstandards in der GF werden wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 17 Kriterien aus, welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“.

Für den Erhalt eines Siegels ist es nach wie vor notwendig, in allen getesteten Kriterien den durch die Marktvorgaben ermittelten Standard mindestens zu erfüllen. Für jedes Kriterium, in dem ein Produkt den Standard übertrifft, wird ein (Plus-)Punkt vergeben. Je nach Anzahl der erreichten Plus-Punkte kann ein Produkt ein Siegel in Gold, Silber oder Bronze erreichen. Wie schon in der EU hat auch in der GF bislang kein Anbieter die Voraussetzungen für ein Gold-Siegel erfüllen können.

„Wir sehen in der Grundfähigkeitsversicherung weiterhin eine hohe Dynamik, allerdings vor allem bei der Anzahl und der Definition der versicherten Leistungsauslöser“, erklärte Stephan Franz, im Hause infinma verantwortlicher Analyst für die Grundfähigkeitsabsicherungen. Zudem wies er auf kleinere Verbesserungen hin; so wurde bspw. die Infektionsklausel, die während der Corona-Zeit in den Kriterienkatalog aufgenommen wurde, inzwischen zum Marktstandard. „Auch die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit des Produktes durch den nachträglichen Einschluss eines Bausteins oder einer Option oder der Upgrade-Möglichkeit auf einen höherwertigen Tarif hat sich relativ schnell zum Standard entwickelt“, ergänzte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma. Dennoch bleibt Luft nach oben, auch und gerade im Vergleich zur BU. „Eine Veränderung des Gesundheitszustandes im Leistungsbezug unverzüglich mitteilen zu müssen, ist immer noch bei den meisten GF-Produkten vorgeschrieben. In der BU wurde diese Regelung bereits vor einigen Jahren marktweit abgeschafft. Diese Regelung ist für den Kunden nur schwer oder auch gar nicht zu erfüllen und für den Versicherer aufgrund seines Rechts zur (jederzeitigen) Nachprüfung überflüssig.“, erläuterte Schulz. „Die Ungleichbehandlung dieser Mitwirkungspflicht bei den beiden Produkten ist für Kunden und Berater weitgehend unverständlich.“

Zum Verfahren und zur Funktionsweise der Marktstandards führte Franz aus: „Wir haben selber – anders als bspw. bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Damit ist unser Verfahren besonders transparent. Der Verzicht auf eine Gewichtung von Kriterien führt zudem dazu, dass es keine Bevormundung der Nutzer des Verfahrens gibt. Wir maßen uns eben gerade nicht an, beurteilen zu können, ob eine bestimmte Produkteigenschaft für den Kunden grundsätzlich wertvoller ist als eine andere.“

Die aktuellen Marktstandards können ab sofort auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden:

https://infinma.com/2025/08/01/marktstandards-in-der-grundfaehigkeit/

Über die infinma GmbH

Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH wurde im Jahre 2003 von den alleinigen Gesellschaftern und Geschäftsführern Marc C. Glissmann und Dr. Jörg Schulz gegründet. Das Institut ist als Analyse- und Beratungsunternehmen mit den Schwerpunkten Personenversicherungen und Kapitalanlagen / Investment tätig. Im Bereich der Unternehmensanalysen gehört infinma zu den führenden deutschen Anbietern und entwickelt bspw. regelmäßig mehr als 250 Kennzahlen zur Analyse der deutschen Lebensversicherer. Schwerpunkte der Produktanalysen sind fondsgebundene Versicherungen in allen Schichten der Altersvorsorge, Garantiemodelle, Konzepte zur Absicherung der Arbeitskraft sowie die Pflegeversicherung. Neben verschiedenen Software-Angeboten unterstützt infinma seine Auftraggeber unmittelbar in der Markt- und Wettbewerbsanalyse, beim Produktmanagement und –marketing sowie der Produktentwicklung und im direkten Kontakt mit Vermittlern und Endkunden. Ein aktueller Analyse- und Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich der ESG-konformen Kapitalanlagen in der Lebensversicherung.

Verantwortlich für den Inhalt:

infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de