Eine neue Klausel in den unverbindlichen GDV-Musterbedingungen ist Ausgangspunkt für den Risikodialog mit den Herstellern und Anwendern.
Um das Risiko per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen – kurz PFAS – besser erkennen, kalkulieren und auf ein wirtschaftlich vernünftiges Maß begrenzen zu können, fügt der GDV seinen unverbindlichen Musterbedingungen eine neue Vertragsklausel hinzu. Sie kann bei Bedarf in Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen sowie Umweltrisikoversicherungen ergänzt werden. „Mithilfe dieser PFAS-Klausel können Versicherer Schäden durch diese Chemikalien grundsätzlich erst einmal ausschließen – um dann in einem zweiten Schritt mit den Kunden konkret zu vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Verbindungen wieder versichert werden“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.
Die als „Ewigkeitschemikalien“ bekannten PFAS weisen Wasser, Schmutz, Fett und Öl ab und halten großer Hitze ebenso stand wie Kälte. Da viele PFAS-Verbindungen aber auch als gesundheitsschädlich gelten, ist der Umgang mit den mehr als 10.000 Verbindungen seit Jahren umstritten. Gegen ein von der EU vorgeschlagenes pauschales Verbot wehrt sich die Industrie. Die Hersteller fordern stattdessen, die verschiedenen PFAS-Gruppen differenziert zu betrachten: Welche Verbindungen sind bei welcher Anwendung für Mensch und Umwelt erwiesenermaßen gefährlich? Und an welchen Stellen können welche PFAS bedenkenlos eingesetzt werden?
Die Antworten auf diese Fragen interessieren auch die Versicherungswirtschaft. Zur Vorbereitung entsprechender Risikodialoge entwickelt der Verband parallel zur PFAS-Klausel einen unverbindlichen Leitfaden, der die naturwissenschaftliche und juristische Einordnung der Risiken erleichtern soll. Dieses Vorgehen hat Vorteile für beide Seiten: Bei Herstellern und Verwendern von PFAS rücken die bisher oft nur abstrakt wahrgenommenen Gefahren in den Fokus und werden sichtbar. Im Austausch mit den Versicherern setzen sie sich dadurch intensiver mit ihren Risiken auseinander – und mit den Möglichkeiten, die Gefahren einzudämmen. „Im Idealfall hilft die PFAS-Klausel so auch, schneller echte Alternativen zu den gefährlichen Formen der Ewigkeitschemikalien zu entwickeln“, so Käfer-Rohrbach.
Ergänzung vom 11.09.2025: Zum Vorwurf des GVNW, die PFAS-Klausel sei rechtswidrig, erklärt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach:
„Sinn und Zweck der PFAS-Klausel des GDV ist gerade nicht der pauschale Ausschluss entsprechender Risiken. PFAS-Chemikalien sind für viele Anwendungsfälle derzeit unverzichtbar. Auf den Ausschluss folgt in der Klausel daher unmittelbar die Wiedereinschlussformulierung – nämlich für solche PFAS-Risiken, die der Versicherer weiterhin deckt, nachdem er sie gemeinsam mit seinem Kunden genauer identifiziert und analysiert hat. Warum eine solche, vom GDV mit einem Gesprächsleitfaden für den Risikodialog begleitete Klausel rechtswidrig sein soll, sagt der GVNW nicht. Die vor Veröffentlichung vom GDV selbstverständlich vorgenommenen rechtlichen Prüfungen kamen – ebenso wie weitere Experten – jedenfalls klar zu einem anderen Ergebnis und ließen an der Rechtmäßigkeit der Klausel keinen Zweifel.“
PFAS: Chemikalien mit großen Vorteilen und hohen Risiken
Bisher gelten viele PFAS-Verbindungen als unverzichtbar. Sie stecken in unzähligen Produkten von der beschichteten Bratpfanne bis zu medizinischen Implantaten; auch bei der Produktion von Batterien und Photovoltaik-Paneelen werden PFAS genutzt. Bei der Herstellung und Verwendung können die Chemikalien aber auch in die Umwelt gelangen. Dann sammeln sie sich in Pflanzen, Böden, Wasser, Tieren und Menschen an, bauen sich dort aber nur schwer wieder ab. Für Menschen gelten verschiedene PFAS-Verbindungen unter anderem als potenziell krebserregend sowie fruchtbarkeits- und immunschädigend.
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