infinma hat die Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung für das Jahr 2026 aktualisiert. Die Zahl der Anbieter und Tarife ist gleichbleibend gering – die EU bleibt ein Nischenprodukt von abnehmender Bedeutung.

Wie auch in den vergangenen Jahren, hat die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH ihr erfolgreiches und branchenweit anerkanntes Konzept der Markstandards in der Arbeitskraftabsicherung auch wieder auf den Bereich der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) übertragen. Im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der EU – Stand 04/2026“ wurden 39 Tarife von 12 Gesellschaften analysiert und in insgesamt 17 Qualitätskriterien gegen den Marktstandard verglichen. Berücksichtigt wurden dabei Produkte, die in Deutschland bzw. in Österreich angeboten werden. Dies ist die gleiche Anzahl an Anbietern und Produkten wie im letzten Jahr.

Die Analyse basiert wie gewohnt auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen konkreten Ausprägungen in den Bedingungswerken. Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes.

Bei der Ergebnisdarstellung hat infinma erneut das im letzten Jahr erstmal verwendete, differenzierte Verfahren angewendet. Um den Marktstandard insgesamt zu erfüllen, muss ein Produkt wie bisher in allen getesteten Kriterien den Standard mindestens erreichen. Jedes Übertreffen des jeweiligen Standards wird von infinma mit 1 Pluspunkt gewertet. In insgesamt 10 Kriterien gibt es Versicherer, die mit ihrem Produkt den jeweiligen Standard übertreffen, so dass max. 10 Punkte im Sinne von aus Kundensicht günstigeren Regelungen möglich sind. Je nach Anzahl der erreichten Plus-Punkte vergibt infinma jetzt erstmals verschiedene Kategorien seiner Marktstandard-Siegel:

10, 9, 8 x Plus: Gold

7, 6, 5 x Plus: Silber

4, 3, 2, 1 x Plus: Bronze

0 x Plus: Erfüllt (Basis)

Von den 39 getesteten Tarifen haben 12 die Marktstandard-Kriterien erfüllt, und infinma konnte 4 x Silber und 8 x Bronze als Auszeichnungen für besondere Bedingungsqualität vergeben. Kein Produkt konnte 8 oder mehr Punkte erreichen, entsprechend bleibt die Klasse Gold leer. Ebenso gab es kein einziges Angebot, dass in allen Qualitätskriterien immer nur den Marktstandard erreicht hat (entspräche der Klasse Erfüllt).

„Die Unterscheidung in Gold-, Silber- und Bronze- bzw. Basis-Tarife erlaubt eine einfache Differenzierung der Produkte. Tarife, die die Marktstandards in mehreren Kriterien übertreffen, sind halt für die Kunden i. d. R. vorteilhafter als die Produkte, die den Standard einfach „nur“ erfüllen. “, erläuterte der geschäftsführende infinma-Gesellschafter Dr. Jörg Schulz.

„An den Produkten selber hat sich gegenüber dem Vorjahr wenig verändert. Das zeigt abermals, dass die EU auch bei den Anbietern ganz offensichtlich nicht die allerhöchste Priorität besitzt. Auch wenn die Medien immer wieder versuchen, die EU als ernsthafte Alternative zur BU zu positionieren, bleibt sie doch ein Nischenprodukt, das sich im Vertrieb nie durchsetzen konnte.“, fügte er hinzu.

Sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann ergänzte: „Das gilt leider auch für überwiegend körperlich Tätige, die händeringend nach einer bezahlbaren Alternative zur BU suchen. Die auch sprachliche Nähe zur staatlichen Erwerbsminderungsrente war und ist ein vertriebliches Problem. Die möglichen Hürden auf dem Weg zu einer Leistung sind für viele Kunden erkennbar hoch. Und auch die Innovationskraft der Anbieter ist in diesem Bereich eher überschaubar.“

Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen sind ab Dienstag, den 5. Mai 2026, auf der Internetseite von infinma abrufbar: https://infinma.com/2026/05/05/marktstandards-in-der-erwerbsunfaehigkeit/

Zur Unterstützung des Konzepts der Marktstandards ist auch für den Bereich der EU bei infinma eine sehr leicht zu bedienende Vergleichs-Software erhältlich. Diese sog. EU-Lupe erlaubt den Vergleich von bis zu 4 Produkten im Hinblick auf die für die Marktstandards maßgeblichen Kriterien. Nähere Informationen finden Sie auch unter: www.infinma.de/lupe.php

Verantwortlich für den Inhalt:

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