Ab dem 19. Juni 2026 ändert sich das Widerrufsrecht bei Verbraucher- und Versicherungsverträgen.

Besonders relevant ist die Neuregelung für Lebens- und Rentenversicherungen. Denn dort spielte das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ über Jahre eine zentrale Rolle: Wenn Versicherer fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt oder Unterlagen nicht ordnungsgemäß übergeben hatten, konnte der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen noch viele Jahre nach Abschluss widerrufen und rückabgewickelt werden.

Für Makler ist das kein Randthema. Es betrifft Millionen bestehender Altersvorsorgeverträge – klassische Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, fondsgebundene Policen, Riester- und Rürup-Konstellationen. Und es betrifft vor allem die Frage, ob ein Kunde seinen Vertrag kündigt, beitragsfrei stellt oder eine wirtschaftlich deutlich bessere Rückabwicklung prüfen lässt.

Was ändert sich?

Die neue gesetzliche Regelung begrenzt das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen künftig grundsätzlich auf maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss. Damit soll das bisherige zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht in bestimmten Konstellationen eingeschränkt werden.

Wichtig ist aber die Differenzierung:

Für Altverträge, die vor dem 19. Juni 2026 abgeschlossen wurden, bleibt die bisherige Rechtslage grundsätzlich relevant. Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, kann das Widerrufsrecht weiterhin bestehen. Für Neuverträge ab dem 19. Juni 2026 wird die Rückabwicklung schwieriger, weil das Gesetz eine zeitliche Höchstgrenze vorsieht – wobei schwerwiegende Belehrungsfehler weiterhin gesondert zu prüfen sind.

Die wichtigste Botschaft lautet daher nicht: „Der Widerruf ist vorbei.“

Die richtige Botschaft lautet: Jetzt ist der Zeitpunkt, die Bestände systematisch zu prüfen.

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Warum Lebens- und Rentenversicherungen besonders betroffen sind

Lebens- und Rentenversicherungen sind langfristige Verträge. Viele Kunden zahlen seit Jahren oder Jahrzehnten ein. Gleichzeitig sind zahlreiche Altverträge wirtschaftlich unattraktiv geworden: hohe Abschlusskosten, laufende Verwaltungskosten, schwache Überschüsse, geringe Flexibilität, bei fondsgebundenen Verträgen oft enttäuschende Nettoergebnisse.

Viele Kunden kennen nur zwei Optionen: weiterzahlen oder kündigen.

Genau hier liegt der Beratungsansatz für Makler. Denn ein Widerruf ist rechtlich etwas anderes als eine Kündigung. Bei einer Kündigung erhält der Kunde in der Regel nur den Rückkaufswert. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt. Das kann bedeuten: Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, Rückforderung einbehaltener Kosten und gegebenenfalls Nutzungsersatz.

Nicht jeder Vertrag ist betroffen. Aber viele Policen enthalten typische Prüfsignale:

  • Abschluss ab 2005, insbesondere in den Jahren 2008 bis 2014
  • fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung
  • fehlender Hinweis auf Rechtsfolgen des Widerrufs
  • unvollständige Verbraucherinformationen
  • falsche oder veraltete Gesetzesverweise
  • Belehrung nicht deutlich hervorgehoben
  • fondsgebundene Verträge mit hoher Kostenbelastung
  • Rürup-Verträge, bei denen Kündigung praktisch ausgeschlossen ist

Gerade bei Basisrenten ist der Widerruf oft die einzige realistische Möglichkeit, Kapital wieder freizusetzen.

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Vom Gesetzesrisiko zum Beratungsanlass

Für Makler entsteht durch die Gesetzesänderung ein klarer Anlass, Kunden aktiv anzusprechen. Nicht als aggressive Rechtsdienstleistung, sondern als Bestandskundenservice: „Wir prüfen, ob Ihre bestehende Altersvorsorge noch wirtschaftlich sinnvoll ist – und ob rechtliche Rückabwicklungsoptionen bestehen.“

Das ist keine produktgetriebene Beratung. Es ist echte Interessenvertretung.

Ein Makler, der seine Kunden heute auf mögliche Widerrufs- und Rückabwicklungsrechte aufmerksam macht, zeigt drei Dinge:

Erstens: Er kümmert sich nicht nur um Neuabschlüsse, sondern um die Qualität des bestehenden Vertragsbestands.

Zweitens: Er erkennt wirtschaftliche Nachteile, bevor der Kunde selbst oder ein Dritter sie entdeckt.

Drittens: Er dokumentiert, dass er relevante Entwicklungen im Versicherungsrecht in die laufende Betreuung einbezieht.

Das stärkt Vertrauen. Und es schützt auch den Makler. Denn wer heute schweigt, obwohl sich ein relevantes Beratungsfenster öffnet, muss sich später möglicherweise fragen lassen: Warum wurde der Kunde nicht informiert?

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Lawtechgroup GmbH

  • Spezialisiert auf die Rückabwicklung von Versicherungsgesellschaften, inkl. britische
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  • Keine Kosten für juristische Prüfung & mathematische Analyse
  • Erfolgshonorar: 33% ohne Rechtsschutzdeckung, 22% mit Rechtsschutzdeckung

Der Ablauf ist in vier einfachen Schritten definiert:

  1. Die Vorprüfung

In der Vorprüfung wird ermittelt, ob der Vertrag fehlerhaft ist und ein Rückforderungsanspruch besteht. Darauf erfolgt eine komplexe versicherungsmathematische Berechnung der Anspruchshöhe.

  1. Der Widerruf

Sobald die Vorprüfung abgeschlossen ist wird der eigentliche Widerruf durch externe, spezialisierte Partneranwälte individuell auf die Versicherung abgestimmt, vorbereitet und erklärt.

  1. Die Durchsetzung

Ihrer Ansprüche übernimmt ein spezialisierter Anwalt. Effizienz und Effektivität ist durch den hohen Grad der Spezialisierung im Lebensversicherungsrecht ausschlaggebend für den späteren Erfolg.

  1. Auszahlung

Nach erfolgreichem Widerruf und Durchsetzung der Ansprüche wird das Geld einfach auf das Konto des Versicherungsnehmers ausgezahlt.

Die Lawtechgroup hat ein innovatives, kalkulierbares und automatisiertes Investment-System in Prozesskosten auf wissenschaftlicher Basis entwickelt, das jedem Kunden – und dessen Vermittler – den Zugang zu seinem Recht kostengünstig, effizient und transparent ermöglicht. Mit mehr als 2000 gewonnenen oder durch Vergleich abgeschlossenen Verfahren zeigt Lawtechgroup, dass es möglich ist, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

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