Fehlende Geschwindigkeit bei der Marktreife neuer Produkte wird zum Problem

 

Mehr als zwei Drittel der deutschen Kompositversicherer sind nach eigener Aussage mit ihrer Kernsystemlandschaft nicht gut für die Zukunft aufgestellt, so das Ergebnis einer aktuellen Branchen-Studie. Noch dramatischer sieht es im Bereich Kfz-Versicherung aus, wo sogar neun von zehn Unternehmen mit ihrer veralteten Software hadern. Diese Unzufriedenheit hat Folgen. Denn viele Versicherer sind mit ihrer jetzigen Time-to-Market zunehmend nur noch bedingt wettbewerbsfähig, analysiert der Software-Spezialist Adcubum, ein führender Hersteller von Standardsoftware für die internationale Versicherungswirtschaft.

“Der Versicherungsmarkt ist geprägt von einem immer härteren Konkurrenzkampf; und die technische Infrastruktur entscheidet maßgeblich darüber, wer künftig zu den Gewinnern gehört”, sagt Franz Bergmüller, der als Chief Commercial Officer (CCO) bei Adcubum den deutschen Markt verantwortet. Eine veraltete oder nur schwer erweiterbare Kernsystemlandschaft bremst nach Ansicht des Branchenexperten die Unternehmen in ihren Möglichkeiten beträchtlich: “Technische Altlasten verhindern Innovationen im Produktbereich und hemmen die Mitarbeitenden in ihrem Bestreben, Kundenanliegen schnell und prozesssicher zu erledigen.”

Die Ergebnisse der von der Strategieberatung EY durchgeführten Studie belegen, dass viele Kompositversicherer künftig auf die Anforderungen des Marktes nicht mehr angemessen reagieren können, sofern sie nicht technisch modernisieren. So glauben 92 Prozent der befragten Experten aus dem Bereich Kfz-Versicherung, für die Zukunft nicht gut aufgestellt zu sein. Unter den SHUR-Versicherern (Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Rechtschutz-Versicherung) teilen 69 Prozent diese Meinung.

Versicherer monieren fehlende Cloud-Fähigkeit

Die SHUR-Versicherer kämpfen mit einer ganzen Reihe von Problemen, wobei die fehlende Cloud-Fähigkeit von den Umfrageteilnehmern als größte Herausforderung identifiziert wird. Gleich dahinter folgen eine zu langsame Time-to-Market und generelle Bedenken hinsichtlich des Alters der Technologie. “Auffällig ist, dass im Bereich der Kfz-Versicherungen noch mehr im Argen liegt. Hier ist die Architektur der Systeme insgesamt nicht mehr auf einem aktuellen Stand, die Konzerne kämpfen also an mehreren Fronten gleichzeitig”, so Adcubum-COO Bergmüller.

Um die Zukunftsfähigkeit zu sichern, werden die Versicherer ihre IT grundlegend erneuen müssen. Laut Branchen-Studie stehen dabei folgende Optimierungen ganz oben auf der Prioritäten-Liste der Versicherer: eine kürzere Time-to-Market, ein höherer Digitalisierungsgrad, eine Vereinfachung der Integration sowie eine größere Offenheit der Architektur.

“Mit selbst entwickelten Systemen ist das kaum zu erreichen”, so Versicherungsexperte Bergmüller. “Wir empfehlen deshalb leicht anpassbare Standardlösungen, mit denen das bestehende Portfolio schnell und unkompliziert individualisiert werden kann. Gleichzeitig erlaubt der moderne Unterbau die Implementierung neuester Technologien bei langfristig niedrigeren Kosten.”

 

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Trendwende 2022 erwartet: Anstieg in Deutschland um +9 %, allerdings weiterhin auf sehr niedrigem Niveau

 

Es zeichnet sich bei den globalen Insolvenzen weiterhin ein Wechsel aus Licht und Schatten ab: 2022 dürften die weltweiten Insolvenzen langsam wieder ansteigen – allerdings aufgrund der umfangreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen weiterhin von sehr niedrigem Niveau kommend. Trotz eines erwarteten Anstiegs von rund 15 % dürften die globalen Fallzahlen 2022 im Durchschnitt voraussichtlich weiterhin 4 % niedriger liegen als 2019 – vor der Pandemie. Dennoch kehren insbesondere Exportrisiken stärker zurück als bisher.

2020 lag der Rückgang bei den weltweiten Pleiten bei 12 % und auch im laufenden Jahr zeichnet sich ein weiterer Rückgang um rund 6 % ab, so die jüngste Insolvenzstudie des weltweit führenden Kreditversicherers Euler Hermes.

“Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen haben ihr Ziel erreicht, möglichst viele Insolvenzen zu verhindern”, sagt Maxime Lemerle, Leiter der Branchen- und Insolvenzanalyse bei der Euler Hermes Gruppe. “In Westeuropa haben die Maßnahmen jede zweite Pleite verhindert, in den USA jede Dritte. Für 2021 zeichnet sich keine Trendwende ab: Die Verlängerung zahlreicher Programme wird die Insolvenzen im Jahr 2021 auf einem weiterhin niedrigen Niveau halten. Wie es weitergeht, hängt maßgeblich davon ab, wie die Regierungen in den kommenden Monaten handeln. Erst ab 2022 dürfte sich das weltweite Insolvenzgeschehen wieder sukzessive normalisieren.”

Deutschland: 2022 erstmals wieder leichter Anstieg erwartet

Deutschland steht im weltweiten Vergleich weiterhin sehr gut da: 2021 kündigt sich zunächst ein weiterer Rückgang von 5% bei den Insolvenzen auf rund 15.000 Fälle an: Ähnliche Fallzahlen gab es zuletzt in den Jahren 1992 (10.920) und 1993 (15.582). Vor der Pandemie waren es 2019 noch 18.749 Fälle; 2020 sind diese dann im Zuge der staatlichen Hilfsprogramme um 16 % auf 15.840 Fälle gesunken.

“Eine Entwarnung für deutsche Unternehmen ist das allerdings nicht”, sagt Lemerle. “Zwar waren die Fallzahlen rückläufig – die erwarteten durchschnittlichen Schäden pro Insolvenz für die betroffenen Unternehmen haben sich im ersten Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt.”

Im 1. Halbjahr 2020 lagen die erwarteten Schäden pro Insolvenz durchschnittlich noch bei 1,8 Millionen Euro (Mio. EUR). Im gleichen Zeitraum im laufenden Jahr, lagen diese bei 4,3 Mio. EUR du damit mehr als doppelt so hoch.

“2022 dürften zudem auch in Deutschland die Pleiten wieder um rund 9 % auf etwa 16.300 Fälle zunehmen”, sagt Lemerle. “Diese Entwicklung dürfte vor allem im zweiten Halbjahr zeigen. Es ist weiterhin ein sehr niedriges Niveau der Fallzahlen und entspricht in etwa dem Stand im Jahr 1993. Die relativ gute Ausgangslage, eines der größten staatlichen Unterstützungsprogramme und die wieder anziehende Weltwirtschaft haben deutschen Unternehmen eine gute Startposition verschafft, um sich auf die neue Normalität einzustellen. Dennoch sollten sie Risiken im In- und Ausland nicht unterschätzen.”

Regionale Unterschiede: In einigen Ländern steigen die Insolvenzen 2021 gegen den Trend

Die Entwicklung ist global sehr unterschiedlich. Während in den meisten Ländern 2021 die Zahl der Pleiten weiter zum Teil deutlich rückläufig sein dürften, gibt es auch einige Ländern, bei denen die Fallzahlen bereits 2021 gegen den globalen Trend steigen dürften. Dabei gibt auch die unterjährige Entwicklung Aufschluss über mögliche regionale Hot-Spots.

So steigen die Insolvenzen in Westeuropa 2021 voraussichtlich in Italien (+47 %) Spanien (+30 %), Großbritannien (+10 %), Luxemburg und der Schweiz (je +4 %) sowie in Belgien (+3 %). In Osteuropa verzeichnen insbesondere Polen (+62 %), Ungarn (+20 %), Rumänien (+8 %) und Bulgarien (+5 %) steigende Fallzahlen ebenso wie in Asien Hongkong (+24 %), Indien (+13 %) und Taiwan (+10 %). In Afrika dürfte Marokko (+48 %) einen starken Anstieg sehen, und in Südamerika sind Kolumbien (+12 %) und Brasilien (+6 %) besonders betroffen.

5 Indikatoren bestimmen die weitere Insolvenzentwicklung

Die neue Normalität bei den Insolvenzen birgt in allen Regionen weiterhin zahlreiche Risiken, die Unternehmen im Auge behalten sollten. Das Zusammenspiel von globaler und lokaler wirtschaftlicher Entwicklung und staatlicher Unterstützung spielen bei der weiteren Entwicklung der Insolvenzen weiterhin eine entscheidende Rolle ebenso wie die Dynamik beim “Cash-Burning”. Hinzu kommt das weiterhin bestehende Ausfallrisiko von Unternehmen, die bereits vor Covid-19 zu den Wackelkandidaten oder “Zombies” zählten. Zudem hat die verschlechterte Finanzlage das Problem der Schuldentragfähigkeit verschärft. Die rasche Erholung der Unternehmensgründungen ist zwar einerseits eine positive Nachricht, die aber auch eine Kehrseite der Medaille hat: Junge Unternehmen sind traditionell anfälliger für Insolvenzen. Zudem vergrößert diese Entwicklung die Basis für potenzielle Insolvenzen, insbesondere in Bereichen, in denen die Gründung von Unternehmen in hohem Maße mit in der Pandemie neu entstandenen Bedürfnissen zusammenhängt (z. B. Hauslieferungen) und bei denen die langfristige Tragfähigkeit des Geschäftsmodells unsicher ist.

 

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Die Continentale Lebensversicherung wird als zuverlässiger Versicherer auch im kommenden Jahr die Riester-Rente anbieten.

 

„Die Riester-Rente ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Altersvorsorge-Systems. Sie spielt als Teil des 3-Säulen-Systems eine wichtige Rolle“, betont Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund. Von Zulagen und Steuerersparnissen können zahlreiche förderberechtigte Personen profitieren. Mit der RiesterRente Invest Garant bietet die Continentale zudem ein sehr cleveres Produkt: Es kombiniert die Garantien der kapitaleffizienten Klassik mit den Vorteilen einer fondsgebundenen Riester-Rente.

Vor allem für junge Leute und Familien ist die Riester-Rente der einfache und günstige Einstieg in die Altersvorsorge. So reichen 5 Euro im Monat, um vom Staat die Grundförderung von 175 Euro pro Jahr zu erhalten. Berufseinsteiger unter 25 Jahren kassieren noch einmalig 200 Euro Bonus. Für jedes Kind werden bis zu 300 Euro pro Jahr gezahlt.

Perfekte Ergänzung für die Altersversorgung

„Für Vermittler ist die Riester-Rente ein wichtiger Baustein in der Kundenberatung. Als Einsteigerprodukt für junge Leute und Familien ist sie die perfekte Ergänzung für die Altersversorgung“, sagt Dr. Helmut Hofmeier. Zusammen mit der Continentale kann der Vermittler außerdem umfassenden Service bieten. Den jährlichen Förderantrag etwa braucht der Riester-Sparer nicht selbst zu stellen. Unterzeichnet er einen Zulagen-Dauerauftrag, übernimmt die Continentale diese Aufgabe künftig für ihn.

Mit der Continentale RiesterRente Invest Garant hat der Vermittler ein ausgezeichnetes Produkt im Portfolio. Es wurde erst im Juli 2021 vom Handelsblatt mit der Bestnote prämiert.

Attraktive Renditechancen durch moderne Fondsanlagen

Die Riester-Rente der Continentale kombiniert dabei die Garantien der kapitaleffizienten Klassik mit den Vorteilen einer fondsgebundenen Riester-Rente. Damit profitiert der Kunde von der Förderung und gleichzeitig von den attraktiven Renditechancen einer Fondsanlage. Dabei kann der Kunde aus mehr als 70 Fonds bis zu 10 gleichzeitig auswählen und mehrfach jährlich kostenlos ändern. Aufgrund einer Günstigerprüfung erhält er außerdem immer die höchstmögliche Rente.

Optimale Guthabenverteilung

Durch den dynamische Chancen-Tracker wird das Guthaben optimal zwischen dem Fonds- und dem Sicherungsvermögen, das zum Erhalt der Garantien dient, aufgeteilt. Im Sicherungsvermögen legt die Continentale nur so viel an, wie für die Garantie aller Beiträge und Zulagen zum vereinbarten Rentenbeginn notwendig ist. Das funktioniert unter den aktuellen Rahmenbedingungen noch besonders gut. Vermittler können ihren Kunden diese Vorteile mit einem Abschluss noch in diesem Jahr dauerhaft sichern.

Mehr zur Continentale RiesterRente Invest Garant gibt unter www.continentale.de/riester-rente. Freie Vermittler finden speziell für sie aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de/riester-rente.

 

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Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Die Entwicklungen in der Automobilindustrie schreiten schnell voran und verlangen Antworten zum Beispiel für Elektromobilität oder Fahrzeuge, die online vernetzt sind.

 

Diesen Herausforderungen stellt sich der zum 1. Oktober aktualisierte Tarif All-in der Basler. Schäden durch autonomes Fahren, Hacker-/Cyberangriff bzw. Systemversagen sind im Tarif generell versichert und führen zu keiner Rückstufung im Schadenfall. Darüber hinaus erstatten die Basler nach einem Hacker- oder Cyberangriff auf die Fahrzeugsoftware die Kosten für deren Umprogrammierung bzw. das Aufspielen neuer Software bis zu 1.000 EUR.

Elektro- und Hybridfahrzeuge erfreuen sich nicht zuletzt aufgrund der staatlichen Förderprämie einer steigenden Beliebtheit. Damit das neue Fahrzeug aber nicht nur die Umwelt schont, sondern auch richtig versichert ist, bietet die Basler im Tarif All-in mit dem Baustein „ElektroSchutz“ umfassende Leistungen in der Kaskoversicherung – und das ganze ohne Mehrkosten.

All-Risk Deckung für den Akku

Der „ElektroSchutz“ schützt das Herz des E-Autos, den Antriebsakkumulator (Akku), mit einer umfassenden All-Risk Deckung. Damit ist der Akku über die üblichen Gefahren hinaus auch gegen fast jede Art der Beschädigung, Zerstörung und gegen Verlust versichert.

Weiterer Vorteil: Für den Akku gilt die 24-monatige Neupreisregelung. Das heißt: Wenn der Akku ausgetauscht werden muss, werden alle erforderlichen Einbau- und Gerätekosten übernommen.

Gegen alle üblichen Gefahren der Teil- und Vollkasko sind bei Elektro- und Hybrid-Pkw zusätzlich versichert:

  • das Ladekabel beim Ladevorgang oder wenn es unter Verschluss gehalten wird
  • die mobile Ladestation bis 1.000 EUR
  • die Wallbox bei fester Verbindung mit dem Gebäude
  • Entsorgungskosten des Akkus bis 3.000 EUR
  • Folgeschäden durch einen defekten Akku an Aggregaten wie z. B. Lichtmaschine oder Anlasser bis 5.000 EUR in der Teilkasko

Die Summe von 5.000 EUR für Kurzschlussfolgeschäden gilt darüber hinaus auch für alle Ursachen und bei allen Pkw im Tarif All-in – also auch bei Benzinern und Dieseln.

Basler Assistance – Bei jeder Teil- oder Vollkasko beitragsfrei inbegriffen

Die „Basler Assistance“ bietet kostenfreie Pannen- und Unfallhilfe für ganz Europa und die außereuropäischen EU-Gebiete – selbst wenn der Akku des Fahrzeuges leer ist.

Kunden, die sich weiter als 50 km von zu Hause entfernt befinden, profitieren auch noch von einem kostenfreien Mietwagen. Alternativ werden die Kosten für eine Rückfahrt per Bahn oder die Unterbringung im Hotel bezahlt.

Einen Schritt weiter gedacht: AutoSchutz 48

Mit dem „AutoSchutz 48“ können Autofahrer die 24-monatige Neu- bzw. Kaufwertentschädigung des Tarifes All-in ergänzen. Für nur 49 EUR im Jahr erhält man vier Jahre lang das Recht, bei einem Totalschaden oder bei Zerstörung des Fahrzeuges als Entschädigungsleistung bis zu 20.000 EUR mehr als den Wiederbeschaffungswert zu erhalten. Diese Leistung ist vor allem für Neuwagen und die in der Anschaffung teureren Elektrofahrzeuge interessant. Ein Fahrzeug verliert in den ersten vier Jahren ca. 60 % seines ursprünglichen Wertes. Diese Lücke kann also richtig teuer werden!

Und falls doch eine Leistung fehlt: Bestands- und UpdateGarantie

Die BestandsGarantie garantiert im Falle einer Umdeckung eines Pkw zur Basler Leistungen aus dem Vorvertrag, die bei der Basler in der entsprechenden Versicherungsart nicht versichert sind.

Die UpdateGarantie sichert Leistungsverbesserungen zu, die zu einem späteren Zeitpunkt für dieselbe Produktlinie eingeführt und nicht Teil eines aufpreispflichtigen Produktbausteins sind. So bleibt der Vertrag über die gesamte Vertragsdauer immer aktuell.

 

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Basler Versicherungen, Basler Str. 4, D-61345 Bad Homburg, Tel: +49 6172 1252 ­ 20, Fax: +49 6172 1254 ­ 56, www.basler.de

Die WWK Versicherungen zeichnen sich seit vielen Jahren durch innovative und überzeugende Serviceleistungen für Kunden und Vermittler aus.

 

Die Besonderheit ist das von der Kundenkommunikation angebotene, sehr leistungsfähige Multichannelkonzept „WWK Echtzeitservice“. Anfragen von Kunden und Vermittlern werden dabei schnell und nahezu ohne Wartezeiten fallabschließend behandelt. Das Serviceangebot wurde im Jahr 2011 eingeführt und feiert nun sein 10-jähriges Jubiläum.

Julius Spörl, Bereichsleiter Kundenkommunikation, sagt: „Als wir 2011 den WWK Echtzeitservice starteten, wollten wir den kundenorientiertesten und qualitativ hochwertigsten Service unserer Branche aufbauen. Das ist uns mit großem Erfolg gelungen. Doch Kundenerwartungen verändern sich. Und so werden wir unsere Angebote laufend verbessern, um weiterhin Servicechampion der Versicherungsbranche zu bleiben“.

Beim Echtzeitservice werden Kunden und Vermittlern im Wesentlichen jeweils nur zwei Servicerufnummern für alle Fragen angeboten; eine für Leben- und eine für Sachprodukte. Die hohe Qualifikation der Mitarbeiter stellt sicher, dass neun von zehn Anrufern fallabschließend im Erstkontakt beraten werden. Die Erreichbarkeit ist extrem hoch und liegt bei 90% innerhalb der ersten 30 Sekunden. Im Bedarfsfall wird die voraussichtliche Wartezeit sekundengenau angesagt sowie die Platzierung in der Warteschleife. So können Anrufer selbst entscheiden, ob sie eine kurze Zeit warten oder zu einem späteren Zeitpunkt anrufen wollen. Insgesamt werden jedes Jahr knapp eine Millionen Anfragen erfolgreich bearbeitetet.

Hohe Servicequalität ist entscheidend, um Wettbewerbsvorteile gegenüber Mitbewerbern aufbauen zu können. Die vielfältigen Angebote der WWK werden vom Markt honoriert: So wurde der Versicherer bei vielen branchenübergreifenden Wettbewerben mehrfach als eines der servicestärksten und kundenorientiertesten Unternehmen ausgezeichnet. Zu nennen sind insbesondere die Auszeichnungen „Deutscher Champion Lebensversicherer“ durch die Tageszeitung DIE WELT und der von der Design- und Markeninstanz Deutschlands initiierte „German Brand Award“. Darüber hinaus darf sich die WWK seit 2015 als einziger Versicherer zum von der WELT prämierten „Club der Besten im geprüften Kundenservice“ zählen.

 

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WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Die INTER belohnt Kunden für ihr kostenbewusstes Verhalten

 

40.000 INTER-Kunden mit einer privaten Krankheitskostenvollversicherung dürfen sich freuen: Sie erhalten in diesem Jahr eine Beitragsrückerstattung von bis zu 3,6 Monatsbeiträgen. Für deren Leistungsfreiheit in 2020 erstattete die INTER im September 2021 insgesamt rund 32,1 Mio. Euro – durchschnittlich 803 Euro je Kunde.

Voraussetzung für die Beitragsrückerstattung ist, dass eine private Krankheitskostenvollversicherung im Jahr 2020 ohne Unterbrechung bestand und für das Behandlungsjahr 2020 keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Zudem muss der Vertrag bis 1. Juli 2021 in ungekündigter Form bestanden haben. Über diese Voraussetzungen sowie die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung werden alle INTER-Kunden mit einer solchen Versicherung zu Beginn eines jeden Jahres transparent informiert. So liegt es in deren eigener Entscheidung, ob sie kleinere Beträge selbst tragen oder ihre Rechnungen komplett einreichen. Die Beitragsrückerstattung ist für die INTER ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Krankheitskostenvollversicherung. Die Kunden profitieren so unmittelbar von den guten Unternehmensergebnissen.

 

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Inter Versicherungen, Erzbergerstr. 9­15, D­-68165 Mannheim, Tel: 0621/427­427, Fax: 0621/427­944, www.inter.de

Ergebnisse auch vom Wahlkampf geprägt

 

Der aktuelle Altersvorsorge-Index setzt seinen Abwärts-Trend weiter fort. Der Index wird seit einem Jahr halbjährlich vom Deutschen Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) erhoben. Aus einer Befragung von rund 2.000 Bürgerinnen und Bürgern zur aktuellen Lage sowie zu künftigen Erwartungen ermittelt der Index die Grundstimmung in der deutschen Bevölkerung zur Altersvorsorge insgesamt. Mit möglichen Werten zwischen -100 und 100 ist der Index mit -0,4 nun erstmals in den negativen Bereich abgerutscht und zeugt von weiter abnehmendem Vertrauen. Vor einem Jahr lag er noch bei 3,8 Punkten, war aber im Frühjahr 2021 bereits auf 1,7 gefallen.

Am eklatantesten fiel der Vertrauensschwund bei der gesetzlichen Altersvorsorge aus: 58,5 Prozent der Befragten und damit knapp fünf Prozentpunkte mehr als im Vorjahr gehen davon aus, dass sich das Versorgungsniveau in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren verschlechtern wird.

„Bei den Bürgern steigt das Bewusstsein, dass die gesetzliche Rente ohne schmerzhafte Anpassungen bei Eintrittsalter, Rentenhöhe und Beitragssatz nicht länger finanzierbar sein wird“, bewertet Professor Dr. Michael Heuser, Wissenschaftlicher Direktor des DIVA, die Ergebnisse. „Dazu hat sicher auch die massive Medienpräsenz des Themas Rente in der heißen Phase des Wahlkampfs beigetragen.“

Laut Heuser zeigen sich die Bürger mit Blick auf die Entwicklung des Altersvorsorge-Index realistischer als die Politik: „Anstelle von unvermeidlichen Einschnitten haben die Wahlprogramme teilweise Stabilität der gesetzlichen Rente suggeriert, die mit der demographischen Entwicklung nicht in Einklang zu bringen ist – wohl aus Sorge um den Verlust von Wählerstimmen bei den Älteren.“

Die Altersgruppe der 50- bis 65-Jährigen ist seit Beginn der Indexberechnung durchgängig am pessimistischsten eingestellt. In der aktuellen Erhebung spitzt sich deren negative Beurteilung nochmals deutlich zu. „Überraschend ist das nicht – schließlich handelt es sich bei dieser Altersgruppe um die Baby-Boomer, die bald zahlreich das Renteneintrittsalter erreichen werden und sich berechtigterweise um die Finanzierung ihrer Rente sorgen“, sagt Dr. Helge Lach, Vorstand des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater (BDV).

Die größten Sorgen müssten sich aber weniger die Baby-Boomer selbst machen. Vielmehr seien es deren Kinder, die mit erheblichen Zusatzbelastungen zur Finanzierung der Renten ihrer Eltern rechnen müssten – sei es durch höhere Beiträge oder Steuerzuschüsse.

Für Lach ergibt sich hieraus ein klarer Handlungsbedarf: „Wir sind nun an einem Punkt angelangt, an dem die Rentengeschenke der zurückliegenden Legislatur auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Ohne Einschnitte bei den Renten der geburtenstarken Jahrgänge wird es nicht gehen, wenn der Anspruch auf Generationengerechtigkeit halbwegs ernst genommen wird. Die Bevölkerung scheint das zu wissen, die Politik hingegen scheut sich vor notwendigen Reformen“, so Lach.

Für die Berechnung des Index wurden 2.000 Personen in Deutschland von INSA-CONSULERE im Auftrag des DIVA befragt. Alle Ergebnisse des aktuellen Deutschen Altersvorsorge-Index (DIVAX-AV) sind auf der Website des DIVA zu finden: www.diva.de

 

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Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung GmbH, Bahnhofstraße 23, 35037 Marburg, Tel: +49 (0) 6421 59078-0, www.diva.de

Die Wahl der privaten Krankenversicherung (PKV) ist meist eine Entscheidung fürs Leben.

 

Deshalb sollten freiwillig gesetzlich Krankenversicherte beim Wechsel nicht nur auf das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis achten, sondern auch die Solidität der Anbieter vergleichen. Hilfreiche Entscheidungshilfen bieten Ratingagenturen. Franke und Bornberg hat beispielsweise sein aktuelles PKV-Bilanzrating (Map-Report 920) veröffentlicht und darin 29 private Krankenversicherungen unter die Lupe genommen. Bewertet wurden folgende Kennzahlen: Nettorendite, Bewertungsreservequote, Zuführungsquote zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB), RfB-Quote, Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote, Überschussverwendungsquote, Vorsorgequote, Verwaltungskostenquote, Abschlusskostenquote und Solvabilität. Sehr solide ist beispielsweise die uniVersa aufgestellt. Sie wurde im Rating mit „mmm“ für hervorragende Leistungen ausgezeichnet. Die älteste private Krankenversicherung Deutschlands konnte auch beim neuen KV-Unternehmensrating vom Analysehaus Morgen & Morgen überzeugen. Dort wurden die Geschäftsergebnisse von insgesamt 30 PKV-Unternehmen analysiert und hierzu die letzten fünf Geschäftsberichte der Gesellschaften ausgewertet. Auch hier konnte die uniVersa überzeugen und wurde mit „Sehr gut“ ausgezeichnet.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Der digitale Gewerbeversicherer mailo hat im Rahmen der A Finanzierungsrunde international 10 Mio. USD einsammeln können.

 

Damit hat der Versicherer, der seinen Fokus auf digitale Versicherungslösungen für Gewerbemakler legt, erneut erfolgreich Investoren für sich gewinnen können, um den Ausbau seiner vorhandenen IT-Infrastruktur und Expansionsstrategie voranzutreiben.

“Als kunden- und maklerorientiertes Versicherungsunternehmen sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Digitalisierung der Versicherungsbranche – und insbesondere der Gewerbeversicherungsbranche – voranzutreiben. Wir verfügen über ein ambitioniertes und erfahrenes Team mit fundierter Marktexpertise und haben uns als Ziel gesetzt, die führende zukunftsweisende Technologie für einen vollständig digitalisierten Gewerbeversicherungsprozess zu entwickeln. Durch die erfolgreiche Finanzierung können wir unserem konsequenten Wachstumskurs einen weiteren entscheidenden Schub geben und unser Produktangebot, unsere IT-Plattform sowie unser Team ausbauen und weiterentwickeln”, betont Dr. Matthias Uebing, Gründer und Vorstand der mailo Versicherung AG.

Im Laufe des nächsten Jahres sollen mindestens 15 neue Produkte in den Gewerbeversicherungsmarkt eingeführt werden. Helfen soll dabei der digitale Ansatz, welcher im Markt auf wachsenden Zuspruch trifft.

“Wir beobachten ein steigendes Interesse an der vollständigen Digitalisierung vorhandener Bestände am Markt. Durch die Gewinnung neuer Vertriebspartner und die damit einhergehende Einführung moderner und digitaler Versicherungslösungen konnten wir uns im Bereich der Gewerbeversicherer ganz klar positionieren – und das sehen auch bestehende und potenzielle Investoren. So haben wir in der vergangenen Finanzierungsrunde rund 10 Mio. USD erfolgreich für uns gewinnen können. Schlüsselinvestor war hierbei WENVEST Capital”, betont Uebing.

“Wir sind überzeugt davon, dass das B2B Versicherungsgeschäft deutlich digitaler und automatisierter werden muss und sehen hier eine nächste Welle der Digitalisierung bevorstehen. Die immense Nachfrage seitens der traditionellen Versicherer und Makler bestätigt unsere Hypothese. Wir sind davon überzeugt, dass das erfahrene Management Team der mailo hier ein einzigartiges Produkt gebaut hat”, sagt Christophe Aumaître von WENVEST Capital.

“Das Vertrauen, das uns entgegengebracht wird, bestätigt, dass wir mit unseren digitalen Konzepten die Problematik am Markt erkannt haben und einzigartige Lösungen entwickeln konnten, die eine zukunftsweisende Technologie für einen vollständig digitalisierten Gewerbeversicherungsprozess ermöglicht”, sagt Uebing abschließend.

Unternehmensprofil mailo Versicherung AG

Die mailo Versicherung AG (https://mailo.de/) ist ein auf die Versicherung von Gewerberisiken spezialisiertes Versicherungsunternehmen. Der Gewerbeversicherer bietet eigene, auf diverse Gewerbe-Zielgruppen zugeschnittene, Betriebshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht-, Sachinhalt- und Cyber-Versicherungsprodukte an.

Der Fokus liegt auf Selbstständigen, Freelancern und Kleinunternehmern. Ihnen bietet mailo alle Versicherungslösungen, die sie zur Absicherung ihrer beruflichen Existenz brauchen. Dafür arbeitet mailo partnerschaftlich mit Versicherungsmaklern, Assekuradeuren und Plattformen zusammen. Die mailo-Versicherungslösungen können für Gewerbemakler, Assekuradeure und andere Versicherer auch als White-Label-Produkte entwickelt und betrieben werden.

Die mailo Versicherung AG wurde im Dezember 2017 gegründet und ist seit Februar 2019 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in Deutschland zugelassen. Hinter mailo stehen neben den Gründern Armin Molla, Sten Nahrgang und Dr. Matthias Uebing auch starke Rückversicherer, Partner und Kapitalgeber, darunter die Deutsche Rück, STS Ventures, Hevella Capital oder WENVEST Capital.

 

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mailo Versicherung AG, Riehler Str.1, 50668 Köln, Tel: +49 221 429 14 00, www.mailo.ag

Gute Nachrichten für Arbeitnehmer:

 

Wer über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Rahmen einer Entgeltumwandlung verfügt, hat ab dem kommenden Jahr ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber – unabhängig davon, wann er den Vertrag abgeschlossen hat. Bislang galt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nur für Neuverträge, künftig müssen auch Bestandsverträge unterstützt werden. Das sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber nun wissen.

Ab dem 1. Januar 2022 tritt die nächste Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft. Demnach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent zu jeder bAV zu zahlen – wenn diese in Form einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt. Voraussetzung für den Zuschuss ist zudem, dass Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einsparen, wenn Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttolohns in bAV-Beiträge umwandeln. Bislang galt die Regelung nur für neue Verträge ab dem Stichtag 1. Januar 2019. Nun wird der Zuschuss auch für ältere Entgeltumwandlungsvereinbarungen verpflichtend – womit mehr Arbeitnehmer ein Anrecht auf einen Zuschuss erhalten. „Mit der neuen Regelung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die bAV weiter zu stärken und die Leistung zu erhöhen. Schließlich ist die bAV ein bedeutender Baustein in der ergänzenden Vorsorge und eine der wichtigsten Lohnzusatzleistungen“, erklärt Ralf Raube, Bereichsvorstand Betriebliche Altersvorsorge beim Finanzdienstleister MLP.

Komplexe Fragestellungen für Unternehmen

Allerdings stehen viele Arbeitgeber mit der neuen Regelung vor einer komplexen Herausforderung. Gerade Unternehmen, die in der Vergangenheit mehrere Anbieter zugelassen bzw. den Mitarbeitern die Produkt- und Anbieterauswahl überlassen haben, müssen sich auf die gesonderte Prüfung jedes einzelnen Vertrags einstellen. Dabei sind zahlreiche Fragen zu klären:

Wo wird der Arbeitgeberzuschuss eingezahlt? Nicht jeder Anbieter wird die Erhöhung eines Bestandsvertrages, der zu alten Konditionen abgeschlossen wurde, zulassen.

Kann in diesem Fall ein zweiter Vertrag in Höhe des Zuschusses bei einem weiteren Anbieter abgeschlossen werden? Und reicht die Höhe des Zuschusses dafür überhaupt aus?

Wäre eine alternative Lösung, dass der Arbeitgeber einen prozentualen Anteil innerhalb eines bestehenden Vertrags übernimmt und der Arbeitnehmer somit weniger zahlen muss?

Kann der bestehende Arbeitgeberbeitrag überhaupt als „Zuschuss“ gewertet werden oder muss das Unternehmen einen zweiten Arbeitgeberbeitrag explizit als „Zuschuss zur Entgeltumwandlung“ einführen?

Berechnung pauschal oder „spitz“?

Eine weitere Frage betrifft die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses. Dieser kann pauschal 15 Prozent des umgewandelten bAV-Beitrags betragen – oder aber „spitz“ erfolgen, also in Höhe der tatsächlichen Einsparungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Bei einer spitzen Berechnung fällt der Verwaltungsaufwand allerdings deutlich höher aus, da der Arbeitgeber die Bezugswerte monatlich abgleichen muss: Verändern sich Gehälter, muss auch der Zuschuss angepasst werden.

Arbeitgeber sollten sich generell fragen, in welcher Höhe sie einen Zuschuss zahlen wollen. Bei einem Großteil der Gehälter – nämlich bei denen, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegen – spart der Arbeitgeber im Fall einer Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge von mehr als 19 Prozent ein. „Deshalb empfehlen wir, einen pauschalen Zuschuss von 20 Prozent an alle Arbeitnehmer zu zahlen. Der Arbeitgeber steigert damit die eigene Attraktivität und ebenso die Mitarbeitermotivation. Zudem erhöht er die Akzeptanz in der Belegschaft und hält gleichzeitig den Verwaltungsaufwand gering“, sagt Raube.

Was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nun tun?

Die nächste Stufe des BRSG ist für alle Arbeitgeber verpflichtend – Arbeitnehmer müssen also nicht selbst aktiv werden. Sofern sie aber noch keine Information über die neuen Regelungen von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sollten sie ihn bzw. die Personalabteilung auf mögliche Änderungen in ihren Bestandsverträgen ansprechen.

Arbeitgeber wiederum haben nun zahlreiche Fragestellungen zu klären, wobei tarifvertragliche Regelungen die Komplexität zusätzlich erhöhen können. Die Beschäftigung mit dem Thema sowie dessen Umsetzung erfordern Zeit und Fachwissen. Unternehmen sind deshalb gut beraten, sich professionelle Unterstützung zu sichern – und können so sicherstellen, dass die Lösungen rechtssicher sind und die Vorgaben des BRSG fristgemäß umgesetzt werden.

Eine wesentliche Hilfe bei der Organisation von betrieblichen Vorsorgeangeboten kann auch die Nutzung eines Online-Portals wie das tpc-portal sein. Das Portal vereinfacht auf digitalem Weg die Beratungs-, Beantragungs- und Verwaltungsprozesse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zudem bietet das Portal umfassende Informationen zu weiteren betrieblichen Vorsorgeangeboten wie Berufsunfähigkeit, Todesfall, Krankenvorsorge sowie betriebliche Wertkonten.

 

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MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Nach der Diskussion um die Warnung vor Unwetterereignissen führt die Debeka Allgemeine Versicherung zum 1. Oktober 2021 ein neues Warnsystem für Versicherte in der Wohngebäudeversicherung ein.

 

Wird in einem bestimmten Gebiet ein Unwetter vorhergesagt, bekommen die betroffenen Versicherten gezielt eine SMS mit einer entsprechenden Information auf ihr Handy. Das könnte beispielsweise eine Warnung vor einem Sturm mit Spitzen ab 100 km/h, Gewitter mit Starkregen, Hagel und Sturmböen, intensivem Starkregen oder starkem Schneefall sein. Die Debeka, eine der größten Versicherungsgruppen in Deutschland, will mit dem zusätzlichen und kostenlosen Service einen Mehrwert in Sachen Schaden-Prävention leisten. Das Besondere an diesem Angebot: Ist nach der Unwetterwarnung ein Schaden eingetreten, können die Versicherten anschließend über einen Link, der in einer zweiten SMS an Betroffene mitgeschickt wird, den Schaden umgehend an die Debeka melden.

“In Deutschland kommt es immer häufiger zu extremen Wetterereignissen. Das hat uns nicht zuletzt die Hochwasserkatastrophe im Juli deutlich gemacht. Daher wollen wir unseren Versicherten einen echten Mehrwert bieten und das Thema proaktiv angehen”, sagt Dr. Normann Pankratz, zuständiges Vorstandsmitglied der Debeka für die Schaden- und Unfallversicherung. “Wir werden unseren Mitgliedern beim Schutz ihres Hab und Guts helfen – und zwar im besten Fall präventiv, also noch bevor tatsächlich ein Schaden entstehen konnte. Aber auch, wenn der Fall der Fälle eingetreten ist, leisten wir schnell und unkompliziert Hilfe.”

Um den Service nutzen zu können, müssen Kunden aktiv ihre Zustimmung erteilen. Datengrundlage ist neben der Postleitzahl auch die Geokoordinate des Nutzers. Dadurch ist ein genauer Ortsbezug gegeben. Nach den jeweiligen Wetterereignissen werden Analysen durchgeführt. Diese stellen fest, ob der Wohnort eines Kunden tatsächlich von dem vorhergesagten Unwetter getroffen wurde. Wenn sich dies bestätigt und die Intensität des Unwetters auf einen Schaden schließen lässt, wendet sich die Debeka noch einmal aktiv an ihre Kunden und erkundigt sich nach deren Status. Kunden, die einen Schaden erlitten haben, können dann unkompliziert das Online-Schadensformular des Koblenzer Versicherers nutzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Debeka Versicherungen, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, D-56058 Koblenz, Tel: 0261/4980, Fax: 0261/4983737, www.debeka.de

Wer an Krebs erkrankt, muss es häufig gleich mit zwei Herausforderungen aufnehmen:

 

Auf der einen Seite steht der Heilungsprozess im Vordergrund. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, wegen der Erkrankung in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Für diesen Fall gibt es spezielle Versicherungen. Jedoch haben die allermeisten Deutschen noch nie etwas davon gehört. Zu diesem Schluss kommt eine repräsentative Studie der Nürnberger Versicherung mit YouGov.

Über die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland – nämlich 56 Prozent – ist der Meinung, dass man im Fall einer schlimmen Erkrankung wie zum Beispiel Krebs schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann. Im Auftrag der Nürnberger Versicherung ist das Meinungsforschungsinstitut YouGov in einer aktuellen Studie der Frage auf den Grund gegangen, wie die Menschen im Land das Risiko Krebs und die damit verbundenen finanziellen Folgen einschätzen.

Krebsversicherung: knapp 80 Prozent noch nie etwas davon gehört

So findet die Mehrheit der Befragten solche Versicherungen wichtig (54 Prozent), die speziell gegen finanzielle Risiken absichern, die wiederum in Folge von schweren Krankheiten entstehen. In der Altersgruppe 18-24 sind es sogar knapp 60 Prozent. Harald Rosenberger, Leben-Vorstand der Nürnberger Versicherung: „Die Ergebnisse zeigen deutlich auf, dass die Menschen das Risiko Krebs und seine Folgen realistisch einschätzen. Umso mehr waren wir überrascht, dass knapp 80 Prozent noch nie etwas von einer Krebsversicherung gehört haben. Hier müssen wir noch besser aufklären.“

Krankenkassen übernehmen nur notwendige Behandlungen

Beim Thema Behandlungskosten gehen nur 43 Prozent der Befragten davon aus, dass die Krankenkasse für alle notwendigen Behandlungen und Therapien einer Krebsbehandlung zahlt. „Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Krebsbehandlung. Bestimmte Ausgaben wie Therapien zur Stärkung des Immunsystems oder ergänzende alternative Heilbehandlungen bezahlt sie jedoch nicht. Ebenso können rund um die Therapie Kosten anfallen. Wer sich beispielsweise einen Rat bei einem Experten einholen oder sich in einem Krebsforschungszentrum behandeln lassen möchte, kann an die finanzielle Belastungsgrenze geraten“, erläutert Rosenberger.

Finanzielle Belastungen auf sich nehmen

Noch einen anderen Aspekt hat die YouGov-Studie ans Tageslicht gebracht: So sagen knapp 60 Prozent der Befragten, dass man im Falle einer Krebserkrankung hohe finanzielle Belastungen auf sich nimmt, um wieder gesund zu werden. Der Leben-Vorstand erklärt: „Im Laufe einer langwierigen Behandlung fallen ohnehin schon viele Kosten im privaten Bereich an. Unter Umständen haben die Betroffenen aufgrund des Krankengeldes Schwierigkeiten, die Lebenshaltungskosten zu stemmen. Da bleibt meist nicht viel Geld übrig, um zusätzlich in die Behandlung zu investieren. Eine Krebsversicherung greift hier unter die Arme.“

Laut Studie haben sich bisher nur 29 Prozent der befragten Personen, die schon einmal von einer Krebsversicherung gehört haben, aktiv darüber informiert. Am Markt gibt es aktuell nur wenige Anbieter, so Rosenberger: „Mit einer guten Krebsversicherung sollten sich Kunden gegen alle Krebsarten, zu denen auch Blutkrebs zählt, absichern können und im Leistungsfall eine Einmalzahlung erhalten. Aber auch medizinische und psychologische Beratung sollte im Produkt inbegriffen sein. Genau auf diese Punkte haben wir bei der Entwicklung unserer Nürnberger Krebsversicherung Digital geachtet.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de

Der neue Zahnzusatztarif CEZE der Continentale Krankenversicherung ist ein leistungsstarker Alleskönner.

 

Er bietet gesetzlich Versicherten einen umfassenden Rundumschutz. Dazu zählen 100 Prozent Leistung bei Zahnersatz, wichtigen Zahnbehandlungen, Prophylaxe, Bleaching und bei schmerzlindernden Maßnahmen. Eine Besonderheit des Tarifs ist, dass er nach Art der Leben kalkuliert ist. Wartezeiten entfallen und die Dauer der Leistungsstaffel lässt sich auf zwei Jahre reduzieren.

Beiträge bleiben auch im Alter bezahlbar

“Mit CEZE verfügt die Continentale nun über eine Tarifpalette, die im Zahnbereich für jeden Bedarf ein passendes Angebot parat hat”, so Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Kranken im Continentale Versicherungsverbund. “Unsere bereits im Markt etablierten Tarife CEZK und CEZP stellen Lösungen im Mittelklasse- und dem gehobenen Segment dar. CEZE füllt nun den noch offenen Platz im Hochleistungssegment”, erläutert er weiter. Alle drei Tarife sind nach Art der Leben kalkuliert und dadurch besonders nachhaltig. Die gebildeten Alterungsrückstellungen sorgen dafür, dass die Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben. So nimmt CEZE auch im Vergleich mit Tarifen, die nach Art der Schaden kalkuliert sind, eine ausgezeichnete Marktposition ein.

100 Prozent Leistung für privatzahnärztliche Versorgung, Zahnersatz und Implantate

Mit dem CEZE kann sich der Kunde auf einen umfassenden Leistungskatalog verlassen: Inklusive der GKV-Vorleistung erstattet die Continentale die Kosten sowohl für die Regelversorgung als auch die privatzahnärztliche Versorgung zu 100 Prozent. Wichtige Zahnbehandlungen und Prophylaxemaßnahmen sind natürlich ebenfalls zu 100 Prozent abgesichert. Dasselbe gilt für die professionelle Zahnreinigung, die Fissurenversiegelung und zahnaufhellende Maßnahmen wie Bleaching mit einer Obergrenze von 250 Euro jährlich. Implantate sind tariflich in unbegrenzter Zahl eingeschlossen.

Behandlungen beim Zahnarzt sind häufig auch mit Schmerzen verbunden. CEZE-Versicherte können neben der klassischen Narkose auf besondere schmerzlindernde Maßnahmen zurückgreifen. Von der Lachgas-Sedierung über die Akupunktur bis hin zur Hypnose leistet der Tarif zu 100 Prozent bis maximal 250 Euro.

Zahnstaffel reduzieren

Eine Seltenheit am Markt: Die Dauer der Leistungsstaffel kann unter bestimmten Voraussetzungen für Wechsler von anderen Versicherern von vier auf zwei Jahre gekürzt werden. Möglich wird das, wenn der Kunde eine unmittelbare Vorversicherung nachweist. Diese muss seit mindestens drei Jahren bestehen und mindestens 80 Prozent für privatzahnärztlichen Zahnersatz leisten. In dem Fall verkürzt sich die Zahnstaffel von vier auf zwei Jahre. Im ersten Jahr beträgt die maximale Erstattung 1.500 Euro, im zweiten 3.000 Euro. Danach können Leistungen grundsätzlich bis zur Höchstgrenze der GOÄ/GOZ abgerechnet werden. Bei Unfällen entfällt die Staffelung komplett.

Weitere Informationen zum CEZE gibt es unter www.continentale.de/zahnzusatzversicherung. Freie Vermittler finden speziell für sie aufbereitete Informationen auf makler.continentale.de/ergaenzung-zahn. Übrigens: Für junge Menschen bietet sich die äußerst preiswerte Kombination mit der Continentale Junior-Police CEJ mit diesbezüglich nur einer Gesundheitsfrage an. Weitere Infos dazu finden freie Vermittler unter makler.continentale.de/ergaenzung-kinder.

Die Leistungen von CEZE im Überblick:

Zahnersatz/Implantate (100 Prozent, inkl. GKV-Vorleistung)

Regelversorgung

Privatzahnärztliche Versorgung

Funktionsdiagnostik

Implantate ohne tarifliche Begrenzung je Kiefer

Augmentation (Knochenaufbau für Implantate)

Leistung ohne GKV-Vorleistung (zum Beispiel bei Ärzten ohne Kassenzulassung): 70 Prozent der erstattungsfähigen Kosten

Zahnbehandlung und Zahnerhalt (100 Prozent, inkl. GKV-Vorleistung)

 

Plastische Füllungen

Wurzelbehandlung

Parodontosebehandlung

Aufbissbehelfe und Schienen

Zahnprophylaxe (100 Prozent, maximal 250 Euro je Kalenderjahr)

 

Professionelle Zahnreinigung

Fissurenversiegelung

Zahnaufhellende Maßnahmen (zum Beispiel Bleaching)

Schmerzlinderung (100 Prozent, maximal 250 Euro je Kalenderjahr)

 

Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)

Vollnarkose

Lachgas-Sedierung

Akupunktur und Hypnose

Über die Continentale Krankenversicherung a.G.

Die Continentale Krankenversicherung a.G. ist die Muttergesellschaft des Continentale Versicherungsverbundes. Sie ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Dank dieser Rechtsform ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen.

Anhänger der Naturheilkunde gründeten die Gesellschaft 1926. Sitz des Unternehmens ist in Dortmund.

Heute betreut die Continentale Krankenversicherung a.G. die Verträge von rund 1,3 Millionen versicherten Personen und erzielt Beitragseinnahmen von rund 1,8 Milliarden Euro. Damit gehört sie zu den zehn größten privaten Krankenversicherern Deutschlands. Ihr Kerngeschäft ist die Vollversicherung. In der Zusatzversicherung bietet sie ein breites Produktspektrum in allen wesentlichen Leistungsbereichen.

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Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Versicherungsunternehmen bedankt sich bei allen freiwillig Engagierten

 

Knapp 15.000 – so viele Engagierte haben den beitragsfreien Unfallversicherungsschutz in Anspruch genommen, den die LVM Versicherung Fluthelfern während ihres Einsatzes in einem der Hochwassergebiete angeboten hatte. “Mit unserer Aktion wollten wir Ehrenamtlichen ermöglichen, sich bei Aufräum- und Aufbauarbeiten keine Sorgen um ihre Gesundheit machen zu müssen. Die Hilfe dieser Ehrenamtlichen ist beispiellos und die LVM hat höchsten Respekt vor allen Fluthelfenden. Ihnen allen gilt unser größter Dank”, sagt LVM-Vorstandsmitglied Dr. Rainer Wilmink.

Die Unfallschutzaktion der LVM stellte auf schnelle und unbürokratische Hilfe ab: Wer sich freiwillig privat und unentgeltlich in denjenigen Gegenden engagiert hat, die in der 28. Kalenderwoche vom Tiefdruckgebiet “Bernd” in Mitleidenschaft gezogen worden sind, konnte sich unter www.lvm.de/fluthelfer registrieren oder sich bei einer beliebigen LVM-Agentur melden. Der Versicherungsschutz begann direkt mit der Registrierung und läuft jetzt für alle Versicherten automatisch – wie angekündigt – am 30. September aus. Versichert waren unter anderem Aufräumarbeiten, Reinigungsarbeiten, die Verteilung von Hilfsgütern oder die Betreuung und Versorgung von Personen. Darüber hinaus griff der Schutz auch bei Unfällen auf dem Weg in die betroffenen Gebiete sowie bei Versorgungsfahrten und -gängen vor Ort. Den meisten ist bei ihrem Einsatz zum Glück nichts passiert, den anderen konnte die LVM rasch und unkompliziert helfen.

“Wir freuen uns, dass wir knapp 15.000 privaten Fluthelfenden von Juli bis jetzt Hilfe bieten konnten. Weiterhin bieten wir selbstverständlich passenden Unfallschutz über unsere Vertrauensleute an – persönlich wie digital”, so Dr. Rainer Wilmink.

 

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LVM Versicherung, Kolde-Ring 21, 48126 Münster, Tel: 0251 702-1623, Fax: 0251 702-991623, www.lvm.de

Eine bewährte Partnerschaft digital und damit kosten- und zeiteffizienter zu machen – so nutzt man die Möglichkeiten und Vorteile der Digitalisierung optimal.

 

Ein aktuelles Beispiel dafür ist die schon seit mehreren Jahren erfolgreich laufende Kooperation zwischen dem Spezialversicherer Hiscox und der ARAG, dem größten deutschen Versicherungsunternehmen in Familienbesitz, die nun voll digitalisiert wurde. ARAG erweitert das eigene Produktportfolio um Vermögenschadenhaftpflicht-Lösungen (VSH) von Hiscox, um den eigenen Kunden ein möglichst breites Lösungsspektrum anzubieten. Über die Versicherungsvermittlungsgesellschaft des ARAG Konzerns, die Cura Versicherungsvermittlung GmbH, können ARAG Berater die VSH-Versicherungen ihren Kunden anbieten und Verträge abschließen.

Während Verträge vorher oft noch per Mail, Fax oder sogar mit handschriftlichen Anträgen abgeschlossen werden mussten, wurde der Prozess nun komplett digitalisiert: Die Vermittler der ARAG gelangen, wenn sie ein VSH-Produkt für ihren Kunden auswählen, direkt zur Cura-Webseite. Alle Angaben zum Versicherungsnehmer, inklusive der Betriebsart und der benötigten Tarifierungsgrundlagen, werden dann automatisch aus dem Beratungstool der ARAG zur Cura übertragen. Diese gewährleistet anschließend anhand der Betriebsart ein automatisiertes Routing zum passenden Hiscox VSH-Produkt. Dadurch wird eine Doppeleingabe bereits abgefragter Daten vermieden und der Antragsprozess läuft dank der Dunkelverarbeitung digital und vollautomatisch. So erfolgt die Policierung in „Echtzeit“, in der Regel innerhalb eines Werktages.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Immer häufiger landet die Frage nach der Berechnung der Betriebsrente bei Teilzeitbeschäftigung vor Gericht.

 

Meist gerät dabei die Versorgungsordnung in den Fokus. Denn es gibt eine Vielzahl an Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten zu berücksichtigen – entsprechend leicht kann es zu Fehlern kommen. Bei älteren Versorgungswerken fehlt oft eine Regelung dazu. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial, informiert über die wichtigsten Punkte anhand eines Beispiels.

Keine Benachteiligung durch Teilzeit!

Einer der wichtigsten Grundsätze bei der Berechnung einer bAV für einen Teilzeitbeschäftigten lautet: Es darf zu keiner Benachteiligung kommen. Dies gewährleistet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 4 Abs. 1 TzBfG). „Das heißt“, erläutert Michael Hoppstädter, „dass ein Arbeitnehmer in Teilzeit eine Leistung, beispielsweise die bAV, in dem Umfang erhalten muss, der anteilig der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten entspricht. Dies wird als zeitanteiliges oder zeitratierliches Prinzip bezeichnet.“

bAV: Leistung für Betriebszugehörigkeit

Zwar ist eine bAV auch eine zum Arbeitsentgelt gehörende Leistung. „Doch während ein Arbeitnehmer sein Gehalt unmittelbar für seine Arbeitsleistung erhält, ist die bAV eine Versorgung, die sich Beschäftigte durch die Betriebszugehörigkeit im gesamten Arbeitsverhältnis erdienen“, so der Longial Geschäftsführer. Daher ist es aus rechtlicher Sicht möglich und auch geboten, ein Versorgungsniveau nach den Verhältnissen während der Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zu bemessen.

Höhe der bAV abhängig vom Beschäftigungsgrad

Daher kommt bei der Berechnung der Betriebsrente eines Teilzeitbeschäftigten das zeitanteilige Prinzip ins Spiel: Für jeden Monat der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters wird festgestellt, mit welchem Beschäftigungsanteil er beschäftigt war – ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung. Anschließend wird die Summe dieser Beschäftigungsgrade gebildet und durch die Anzahl der Monate geteilt. Das Ergebnis ist der Gesamtbeschäftigungsgrad.

Beispiel für die Berechnung des Gesamtbeschäftigungsgrades

von    bis      Beschäftigungsgrad   Monate         Gewichtet

1.1.1990       31.12.2009    100 Prozent   240     240,00

1.1.2010       31.12.2016    75 Prozent     84      63,00

1.1.2017       31.08.2021    55 Prozent     56      30,80

Summe                          380     333,80

 

Der Gesamtbeschäftigungsgrad beträgt hier 87,842 Prozent (333,8/380) und wird bei der Berechnung der zukünftigen Betriebsrente zugrunde gelegt. Sieht die Versorgungszusage beispielweise 10 Euro Betriebsrente pro Dienstjahr vor, dann sind es im obigen Beispiel für den Teilzeitbeschäftigen 8,78 Euro pro Dienstjahr.

Vorsicht bei Begrenzung der versorgungsfähigen Dienstzeit

Besondere Bedeutung bekommt der Gesamtbeschäftigungsgrad bei Versorgungszusagen, die eine Begrenzung der versorgungsfähigen Dienstzeit vorsehen. Hier gehen die Teilzeitbeschäftigten häufig davon aus, dass die versorgungsfähige Dienstzeit entscheidend ist. Unterstellt man für das obige Beispiel, dass diese Zeit auf 25 Jahre (300 Monate) begrenzt ist, dann argumentieren Teilzeitbeschäftige oft, dass mit 333,8 Monaten die versorgungsfähige Dienstzeit sogar überschritten ist – und demnach der Arbeitgeber die maximale Betriebsrente zahlen muss. „Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in den letzten Jahren mehrmals betont, unter anderem auch im Urteil vom 23.3.2021 (Az. 3 AZR 24/20), dass zunächst der Höchstrentenanspruch eines Vollzeitmitarbeiters zu ermitteln ist. Darauf ist dann der individuelle Gesamtbeschäftigungsgrad der einzelnen Teilzeitbeschäftigten anzurechnen“, betont Hoppstädter. Im obigen Beispiel also 10 Euro x 25 Jahre x 87,842 Prozent = 219,61 Euro.

Was gehört in eine Versorgungsordnung?

„Eine aktuelle und rechtlich sichere Versorgungsordnung gewährleistet, dass Arbeitnehmer über die vereinbarten Konditionen zur bAV ausführlich informiert sind, und bewahrt Arbeitgeber vor späteren Rechtsstreitigkeiten“, so der Longial Experte. Wichtig dabei: Die Regelungen zur Teilzeit sollen eindeutig klarstellen, was wirklich gewollt ist und wie das zeitratierliche Prinzip konkret umgesetzt wird. Daher ist es empfehlenswert, in einer Versorgungsordnung anhand von Beispielen die Berechnungen zur Höhe darzulegen. Sowohl Arbeitnehmer mit wechselndem als auch mit gleichbleibendem Teilzeitgrad sind dabei zu berücksichtigen. Versorgungsordnungen, die eine sogenannte „gespaltene Rentenformel“ verwenden, also die Betriebsrentenanwartschaften für Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und oberhalb der BBG unterschiedlich bemessen werden, sollten klarstellen, wie die Berechnung für Teilzeitkräfte hier erfolgt. Michael Hoppstädter betont abschließend: „Die unterschiedlichen Regelungen dürfen im Ergebnis nicht zu einer Benachteiligung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern führen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Seit Jahren streitet sich Verbraucherschützer mit dem Versicherer AXA wegen massenhafter Vertragskündigungen.

 

Nun rückt eine juristische Entscheidung näher: Am 5. November werden sich beide Parteien erstmals vor dem Landgericht Köln treffen. Den Termin nannte Sandra Klug, Abteilungsleiterin bei der Verbraucherzentrale Hamburg, auf Anfrage von “boerse-online.de”, dem Nachrichtenportal des Finanzen Verlags. Ihr Haus hatte vor gut einem Jahr die AXA verklagt, nachdem der Versicherer eine Abmahnung nicht akzeptiert hatte.

Konkret geht es um ein Produkt namens “Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr“. 2018 war bekannt geworden, dass die AXA knapp 18.000 solcher Verträge loswerden wollte. Die Pläne hatten damals für Aufsehen gesorgt, weil ihr Umfang ungewöhnlich war. Der Konzern hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, der “erhebliche medizinische Fortschritt” habe die Kosten erhöht. Die AXA wollte nur dann auf eine Kündigung verzichten, wenn der Versicherungsnehmer 2017 mindestens 58 Jahre alt war, bereits eine Rente erhält oder in eine sogenannte Existenzschutzversicherung wechselt. Diese Police sei eine “bezahlbare Alternative” zur Unfall-Kombirente und beinhalte “in wesentlichen Aspekten” höhere Leistungen, erklärte der Versicherer.

Anschließend wurde die Frist für einen solchen Vertragswechsel mehrfach verlängert. 2019 erklärte eine AXA-Sprecherin, die “Mehrheit” der betroffenen Kunden sei in die Existenzschutzversicherung gewechselt. Allen anderen sei gekündigt worden, eine konkrete Zahl nannte sie damals nicht. Die Kündigungen würden zu den “individuellen Hauptfälligkeiten” wirksam – also zum Ende der Laufzeit der Kombirenten-Verträge. Die Sprecherin betonte: “Unser Vorgehen entspricht geltendem Recht.“

Die Verbraucherzentrale sah das ganz anders: “Zahlreiche Schilderungen von Verbrauchern zeigen, dass die Unfall-Kombirente nicht vorrangig als Unfallversicherung, sondern als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt wurde.” Bei Berufsunfähigkeitspolicen sei eine ordentliche Kündigung, wie sie die AXA vollzogen hat, nach allgemeiner Ansicht ausgeschlossen. Zudem sei die Existenzschutzversicherung kein adäquater Ersatz. „Es handelt sich um eine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, deren Klärung zukunftsweisend sei“, betonten die Verbraucherschützer.

Massenhafte Kündigungen wie bei der AXA sind auch in anderen Versicherungsbereichen bekannt. So wurde 2019 öffentlich, dass sich die Basler – über vier Jahre verteilt – von rund 4000 Kinderinvaliditätspolicen trennt. “Wir haben uns entschieden, uns frühzeitig von kostenintensiven Spezialsegmenten mit sehr geringem Volumen zu trennen”, sagte ein Firmensprecher damals dem Magazin “Finanztest”.

Die Meldung finden Sie im Internet unter:  https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/versicherungen-verbraucherschuetzer-contra-axa-urteil-rueckt-naeher-1030824923

 

Verantwortlich für den Inhalt: Finanzen Verlag GmbH, Bayerstraße 71-73, 80335 München, Tel: +49 (0) 89 2 72 64-351,

Fax: +49 (0) 89 2 72 64-89, www.finanzenverlag.de

Die Hallesche bietet ihren Firmenkunden ein Jahr lang kostenfreien Zugang zu Leistungen von „DearEmployee“.

 

Das Berliner Start-Up hat sich darauf spezialisiert, mit Hilfe von künstlicher Intelligenz datenschutzkonform die Stressquellen und Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz im Rahmen psychischer Gefährdungsbeurteilungen zu messen. Auf Basis der Ergebnisse entwickelt „DearEmployee“ Empfehlungen zur mentalen Gesundheit und Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung durch die Arbeitgeber.

Diese Handlungsempfehlungen sollen das Burnout-Risiko und Gesundheitskosten reduzieren, die Motivation der Mitarbeiter erhöhen und die Arbeitgeberattraktivität steigern.

„In der Arbeitswelt leiden immer mehr Menschen unter psychischen Belastungen“, begründet Wiltrud Pekarek die Zusammenarbeit mit DearEmployee. „Deshalb wollen wir auch Angebote zur Stärkung der mentalen Gesundheit in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) verankern. Nach den Erfahrungen mit Corona wissen viele Arbeitgeber, dass sie diesbezüglich gefordert sind. Nie war die Unterstützung der psychischen Gesundheit von Teams wichtiger.“

Der Krankenversicherer möchte mit seinen Innovationen am bKV-Markt überzeugen. Bereits 2018 hat die Hallesche das Prinzip der Budgettarife, bei der die Mitarbeiter innerhalb eines bestimmten Budgets Leistungen auswählen können, am bKV-Markt etabliert. Das Angebot von „DearEmployee“ richtet sich nun an alle im Budgettarif FEELfree versicherten Firmenkunden.

Die ALH Gruppe, bestehend aus Alte Leipziger und Hallesche, ist Teil des „InsurLab Germany e.V.“. Die gemeinsame Initiative aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlichen Institutionen vernetzt Start-Ups und Hochschulen mit etablierten Versicherungen. Aktuelles Beispiel ist die Kooperation der Hallesche mit „DearEmployee“.

 

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Alte Leipziger, Alte Leipziger­Platz 1, D-61440 Oberursel, Tel: 06171 / 66­00, Fax: 06171 / 24434,  www.alte-leipziger.de

Akkus zum Neuwert versichert – kein Abzug „neu für alt“ / Optimiertes Deckungskonzept bereits in Autoversicherung Komfort enthalten / Fehlbedienung der Ladestationen über Vollkasko mitversichert

 

Die Anzahl an Elektroautos steigt deutlich – sowohl bei den Neuzulassungen als auch bei den Verkaufszahlen. Ein zentraler Grund sind die Vorgaben der Europäischen Union zur CO2-Reduktion, die nur mit Elektrofahrzeugen eingehalten werden können. „Für uns als Allianz bedeutet dies, dass wir unsere Produkte und Prozesse unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten neu denken und weiter entwickeln“, sagt Frank Sommerfeld, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG auf dem 9. Allianz Autotag. Die Allianz hat deshalb ihr Versicherungsangebot für Elektro und Hybridfahrzeuge deutlich erweitert.

Gibt es bei Haftpflichtfragen keinen Unterschied zu Autos mit Verbrennungsmotor, sind Leistungen im Bereich der Kaskoversicherung umso entscheidender. Denn die Technik von Elektroautos unterscheidet sich teils deutlich von den in Verbrenner-Fahrzeugen verbauten Systemen. „Kapazitätsschwächen der Batterien, neue, komplexe und kostspielige Reparaturen, verändertes Brandverhalten, Cyberrisiken sowie die nachhaltige Beschaffung und Entsorgung von kritischen Komponenten und Rohstoffen“, beschreibt Frank Sommerfeld, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG, die neuen Risiken.

Aus diesem Grund bietet die Allianz bereits seit einigen Jahren einen sehr guten Versicherungsschutz für Elektro- und Hybridfahrzeuge an. Dieser war bisher ausschließlich in der Produktlinie Premium integriert. Mit dem neuen Tarif im Herbst ist die verbesserte Deckung ab dem 1.10.2021 auch in der verkaufsstärksten Produktlinie Komfort und zusätzlich bei Motorrädern und Wohnmobilen enthalten. Damit bietet die Allianz einen umfassenden Versicherungsschutz für den wachsenden Elektro- und Hybridmarkt zu günstigen Beiträgen an.

Erweiterte und neue Deckungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Die Allianz bietet eine Allgefahrendeckung ohne komplizierte Ausschlüsse für den Akku (ohne Abzug „neu für alt). Nur Material- oder Konstruktionsfehler sowie Schäden aufgrund von Verschleiß oder Abnutzung sind nicht mitversichert.

Die Kosten für die Zustandsdiagnostik zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit sind bis 1.500 Euro mitversichert. Kann der Akku nicht repariert werden, ist im Produkt Komfort in den ersten 24 Monaten und in Premium in den ersten 36 Monaten der Neupreis des Akkus versichert. Für alle weiteren Elektrofahrzeuge (z. B. E-Motorrad) wird in den ersten 24 Monaten der Neupreis des Akkus erstattet.

Versichert sind künftig auch Schäden an der eigenen fest installierten Ladestation (Wallbox oder Induktionsplatte) durch Vandalismus, Fehlbedienung beim Laden des Fahrzeugs oder aufgrund eines Fahrzeugfehlers. Die Entschädigung beträgt dabei höchstens 2.500 Euro.

Wird der Akkumulator in einem Elektroauto durch Brand oder einen schweren Unfall zerstört, entstehen weitere, meist hohe Kosten. Zum Beispiel durch die Lagerung im Wassercontainer, die Entsorgung des kontaminierten Löschwassers oder für einen Spezialtransport des beschädigten Fahrzeugs in eine spezialisierte Werkstätte. Im neuen Angebot sind all diese Leistungen mitversichert.

Zusätzlich ist bereits in der Teilkaskoversicherung ein umfangreicher Versicherungsschutz enthalten. Der Diebstahl eines Ladekabels während des Ladens oder ein Tierbissschaden sind ebenso mitversichert wie Überspannungsschäden aufgrund von Gewitter.

Im Premium Schutzbrief ist der leere Akku als Panne mitversichert, und auch hier gilt das Leistungsversprechen der Allianz, dass der Kunde in 60 Minuten wieder mobil ist.

Auch künftig fördert die Allianz den Umstieg auf die Elektromobilität mit einem zusätzlichen finanziellen Anreiz in der Versicherungsprämie. Um das elektrische Fahren zu unterstützen, wird wie bisher ein Elektro-Nachlass von bis zu 20 Prozent automatisch im Beitrag berücksichtigt.

 

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Allianz Deutschland AG, Königinstr. 28, D-­80802 München, Tel.: 0049 89 3800­0, Fax: 0049 89 3800­3425, www.allianz.de

Negativzinsen, ein wackelnder Generationenvertrag, unsichere Renten: an Investmentlösungen führt heute kein Weg mehr vorbei.

 

Wer nicht an der Börse spekulieren will, investiert mit Plan in fondsgebundene Versicherungslösungen. Die vier wichtigsten Gründe für eine Fondspolice hat die LV 1871 für Makler und Kunden zusammengefasst.

“Wer auch im Alter finanziell unabhängig sein möchte, muss privat vorsorgen und dabei auch Investments am Kapitalmarkt wagen”, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871. “Mit unseren fondsbasierten Versicherungslösungen verbinden wir das Beste aus den zwei Welten Versicherung und Investment. Gerade unabhängige Vermittler können ihre Kunden durch umfassende Beratung dafür sensibilisieren, dass Investment und Altersvorsorge einfach zusammengehören.”

Wie können Vermittler hier beraten? “Eine ganzheitliche Beratung stellt die Bedürfnisse des Kunden in den Mittelpunkt und nimmt damit gleichzeitig Berührungsängste beim Thema Investment. Im Fokus steht das individuelle Sicherheitsbedürfnis des Kunden – verbunden mit einer langfristigen Anlage und breiter Risikostreuung. Grafiken und reale Anlageszenarien machen das Investment anschaulich”, empfiehlt Investment-Experte und Filialdirektor der LV 1871 in Frankfurt Thomas Buchholz. Vier Gründe sprechen für die Fondspolice:

#1 Umfangreiche Flexibilität

Was auch immer das Leben bereithält, eine fondsgebundene Rente bietet die nötige Flexibilität. So lassen sich Beitragszahlungen jederzeit an die individuelle finanzielle Situation sowie Lebens- und Altersphase anpassen. Mit flexiblen Garantiekonzepten können eingezahlte Beiträge abgesichert werden. Sogar Auszahlungen in der Ansparphase sind möglich. Und: Nach Rentenbeginn wählen Kunden zwischen einmaliger Kapitalauszahlung und laufender Rentenzahlung.

#2 Anlegen nach Wunsch

Eine Fondspolice bietet vielfältige Anlagemöglichkeiten. Sicherheitsorientierte Anleger investieren beispielsweise in Euro-Geldmarktfonds – wachstumsorientierte Anleger wählen zum Beispiel Aktienfonds mit Anlageschwerpunkt Europa. Bis zu 20 Fonds können gleichzeitig eröffnet werden, um eventuelle Schwankungen einzelner Fonds auszugleichen. So haben Kunden die Wahl, ihr Portfolio selbst ganz individuell aus Einzelfonds zusammenzustellen oder auf von Experten zusammengestellte Portfoliolösungen zurückzugreifen.

#3 Langfristiges Sparkonzept mit Steuervorteil

Auch steuerlich sind Fondspolicen interessant: So sind Fondswechsel innerhalb der Fondspolice abgeltungssteuerfrei. Außerdem: Beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre und erfolgt die Auszahlung der Versicherungsleistung nach Ablauf des 62. Lebensjahres, muss nur die Hälfte des erwirtschafteten Ertrages versteuert werden. Auch bei der Entscheidung für eine lebenslange Rente ergeben sich steuerliche Vorteile, denn dann wird bei der fondsgebundenen Rentenversicherung lediglich der Ertragsanteil besteuert. Verstirbt die versicherte Person, kann die Fondsrente die Hinterbliebenen absichern und ist im Todesfall sogar steuerfrei.

#4 Versicherung verhindert Wertverluste

Eine Fondspolice optimiert die Wirtschaftlichkeit der Anlage und verhindert gleichzeitig große Verluste. Über die Versicherung ist es möglich, mit geringeren Verwaltungskosten als bei herkömmlichen Fonds eine sehr viel breitere Streuung im Depot vorzunehmen. Entwickeln sich die Anlagen im Portfolio der Fondspolice positiv, profitieren Kunden unmittelbar von den Erträgen. Denn das das erwirtschaftete Kapital wird direkt in sichere Investmentfonds umgeschichtet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de