Zusätzliche Altersvorsorge lohnt sich wieder

Schlank, unbürokratisch, effizient: Die neue geförderte Rente für Geringverdiener lässt sich einfach in jedem Betrieb einführen. Das passende Produkt für diesen Baustein der betrieblichen Altersversorgung (bAV) hat die Continentale Lebensversicherung seit Ende Februar im Portfolio. Mit der kapitaleffizienten klassischen FörderRente Classic Pro profitieren Kunden aktuell von einer laufenden Verzinsung von 2,9 Prozent. Die Gesamtverzinsung liegt bei bis zu 4,0 Prozent. Kollektivverträge richtet die Continentale schon ab fünf Mitarbeiter ein. Damit ist eine einfache Anmeldung der Arbeitnehmer über eine Liste möglich.

Zusätzliche Altersvorsorge lohnt sich wieder

„Rund 11 Millionen Geringverdiener in Deutschland können von der neuen Art der Förderung profitieren“, sagt Sascha Holstein, Leiter bAV­Vertriebsunterstützung im Continentale Versicherungsverbund. Dieser bAV­Baustein ist vom Gesetzgeber bewusst schlank gehalten und bringt steuerliche Vorteile für das Unternehmen. „Damit können sich die Betriebe als attraktiver Arbeitgeber positionieren“, so der Experte. Darüber hinaus erhöhe die neue Betriebsrente die Bindung der Mitarbeiter an ihre Firma. Zusätzlich gelten für Renten aus der bAV ab sofort Freibeträge, wenn es um die Grundsicherung geht. Holstein: „Damit lohnt sich zusätzliche Altersvorsorge endlich auch für Menschen mit niedrigem Einkommen.“

Das Wichtigste im Überblick

1. Die Beiträge zu diesem neuen bAV­Baustein finanziert ausschließlich der Arbeitgeber.
2. Er muss Hauptarbeitgeber des Mitarbeiters sein. Dessen Brutto­Einkommen darf höchstens 2.200 Euro monatlich oder 26.400 Euro jährlich betragen.
3. Ob der Arbeitnehmer in der Rentenversicherung pflichtversichert ist, spielt keine Rolle. Auch Mitarbeiter, die in der Elternzeit oder länger erkrankt sind, können von dieser neuen Art der Betriebsrente profitieren.
4. Der Arbeitgeber muss mindestens zusätzlich zum bereits geschuldeten Lohn 240 Euro einzahlen, um gefördert zu werden. Maximal dürfen 480 Euro pro Jahr fließen.
5. 30 Prozent des Beitrages darf der Arbeitgeber über das Lohnsteuerabzugsverfahren einbehalten. Der darüber hinaus gehende Beitrag gilt als Betriebsausgabe.
6. Die neue geförderte Betriebsrente ist eine Direktversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung und Kapitalwahlrecht. Der Tarif muss für die besondere steuerliche Förderung ungezillmert sein. Das heißt, die Abschlusskosten sind über die gesamte Laufzeit verteilt.
7. Eine Information über den Abschluss dieses bAV­Bausteines an den Mitarbeiter reicht aus. Eine individuelle Beratung ist nicht notwendig.

Praxistipp zum Herunterladen im Internet

Die Continentale unterstützt Vermittler bei der Beratung unter anderem mit dem bAV­Praxistipp und der Information für Unternehmen „bAV kompakt“ unter www.contactm.de/brsg . Außerdem bietet sie einen ausgezeichneten Service. Für spezielle Fragen steht ein Netzwerk von Experten und Fachanwälten bereit. So gewährleistet die Continentale schnelle Hilfe und Unterstützung vor Ort.

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Lebensversicherung AG, Ruhrallee 92, D­44139 Dortmund Tel.: 0049 231 919­0, Fax: 0049 231 919­1795
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