INTER Krankenversicherung AG: 35,1 Mio. Euro Beitragsrückerstattung

 

INTER-Kunden mit einer privaten Krankheitskostenvollversicherung dürfen sich freuen: Die INTER belohnt in diesem Jahr rund 42 800 Personen für ihr kostenbewusstes Verhalten mit durchschnittlich 820 Euro. INTER-Versicherte, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten erneut eine Beitragsrückerstattung von bis zu sechs maßgeblichen Monatsbeiträgen*. Insgesamt erstattet die INTER im September 2018 rund 35,1 Mio. Euro.

Die wesentliche Voraussetzung für die Beitragsrückerstattung ist, dass im Behandlungsjahr 2017 keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Zudem muss der Vertrag bis zum 1. Juli 2018 ungekündigt sein. Immer zum Jahresbeginn werden alle INTER-Kunden mit einer privaten Krankheitskostenvollversicherung genau über die Voraussetzungen sowie die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung informiert. So entscheiden sie selbst, ob sie kleinere Beträge aus dem eigenen Geldbeutel bezahlen oder einreichen. Die Beitragsrückerstattung ist für die INTER ein wesentliches Qualitätsmerkmal ihrer Krankheitskostenvollversicherung. Die Kunden profitieren so unmittelbar von den guten Unternehmensergebnissen. Auch 2019 wird die INTER wieder unter denselben Voraussetzungen eine Beitragsrückerstattung in unveränderter Höhe zahlen.

*Der maßgebliche Monatsbeitrag errechnet sich aus dem ambulanten und zahnmedizinischen Anteil des Monatsbeitrags (ohne gesetzlichen Zuschlag) und beträgt in der Regel bei Kompakttarifen 2/3 des gesamten Monatsbeitrags.

 

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