Auf was Eltern sonst noch achten sollten

 

Seit Mitte September kann das neue Baukindergeld offiziell beantragt werden und löste gleich einen riesigen Ansturm aus. Unterstützt werden Familien und Alleinerziehende, bei denen ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und die sich ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung anschaffen wollen. Der neue staatliche Zuschuss beträgt pro Kind 12.000 Euro und wird in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 Euro ausgezahlt.

Absicherung nicht vergessen

Doch nicht nur an das Baukindergeld sollten Eltern denken, sondern auch an den richtigen Versicherungsschutz, empfiehlt die uniVersa Versicherung. Neben einer Privat-Haftpflichtversicherung ist auch die Einkommensabsicherung bei Berufsunfähigkeit sowie im Todesfall für Hinterbliebene wichtig. Bei bestehenden Verträgen sind oftmals Nachversicherungsgarantien enthalten, über die der Schutz bei Erwerb einer Immobilie innerhalb bestimmter Fristen ohne erneute Gesundheitsprüfung ausgebaut werden kann. Im Falle einer Berufsunfähigkeit sollte die versicherte Rente ausreichen, um die monatlichen Finanzierungsraten und Lebenshaltungskosten davon zahlen zu können.

Auf Flexibilität achten

Die Risikolebensversicherung für den Todesfall sollte sich von der Höhe und Laufzeit am Finanzierungsplan und der Familienphase orientieren. Sinnvoll sind flexible Angebote, bei denen die Laufzeit später verlängert werden kann, wenn beispielsweise nochmals Nachwuchs kommt oder die Kredittilgung niedriger ausfällt als geplant. Für das Eigenheim ist eine Wohngebäudeversicherung empfehlenswert, bei der neben Feuer auch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung und Starkregen mitversichert sein sollten. Oftmals ist darüber bereits für die Bauphase eine kostenfreie Feuerrohbauversicherung enthalten.

Unterschiedliche Haftungsrisiken

Für Bauherren ist zudem eine Bauherren-Haftpflichtversicherung wichtig. Sie leistet, wenn auf der Baustelle ein Dritter geschädigt wurde. Wer einen Öltank besitzt, sollte eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abschließen. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz haftet der Eigentümer eines Tanks auch ohne Verschulden unbegrenzt, wenn Öl austritt und ein Umweltschaden verursacht wurde. Manchmal ist der Heizöltank bereits im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert, beispielsweise bei der uniVersa im aktuellen Tarif bis zu einem Fassungsvermögen von 5.000 Litern.

 

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