Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. November 2018 gegenüber der Finatex Ltd., Großbritannien, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Die Finatex Ltd. bietet auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.ub4trade.com Optionen auf Aktien, Indizes, Währungen und Rohstoffe an. Indem sie ihren Kunden den Zugang zu den angebotenen Optionen verschafft, betreibt sie den Eigenhandel im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Über die hierfür nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt sie jedoch nicht. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

 

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