Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. November 2018 gegenüber der GammaTech Services OÜ, Estland, und der AlphaTec LTD, Großbritannien, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels sowie der grenzüberschreitenden Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

GammaTech Services OÜ und AlphaTec LTD bieten auf der gemeinschaftlich betriebenen Handelsplattform www.kayafx.com Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen, Kryptowährungen und Rohstoffe an. Indem sie ihren Kunden Zugang zu den angebotenen Kontrakten verschaffen, erbringen GammaTech Services OÜ und AlphaTec LTD den Eigenhandel im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Zudem bieten sie eine „Treuhandverwaltung“ von Kundengeldern an.

Damit erbringen GammaTech Services OÜ und AlphaTec LTD die Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Über die hierfür nach § 32 Absatz 1 KWG erforderlichen Erlaubnisse verfügen sie jedoch nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

 

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