Beitragsvorteil für hkk-Mitglieder bis zu 302 Euro pro Jahr

 

Die hkk (Handelskrankenkasse) mit Hauptsitz in Bremen senkt ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2019 von 0,59 auf 0,39 Prozent. Dies entspricht einer Senkung des Gesamtbeitrags auf 14,99 Prozent. Das hat der Verwaltungsrat unter Leitung der alternierenden Vorsitzenden Ronald-Mike Neumeyer und Roland Schultze beschlossen. Für hkk-versicherte Arbeitnehmer und Rentner reduziert sich der Zusatzbeitrag aufgrund des Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) auf 0,195 Prozent. Das Anfang 2019 in Kraft tretende Gesetz sieht vor, dass der Zusatzbeitrag künftig zur Hälfte vom Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherung gezahlt wird.

Damit bleibt die hkk 2019 zum fünften Mal in Folge die günstigste bundesweit wählbare Krankenkasse. Dies geht aus aktuellen Beitragsvergleichen hervor, zum Beispiel in der Januarausgabe der Zeitschrift Finanztest (“Gesetzliche Krankenkassen: Ab 2019 zahlen alle weniger”) sowie auf www.krankenkassen.de (Kassenliste nach Beitragssatz: https://bit.ly/1Ikh7WM) und http://www.finanztip.de/gkv/ (günstigste Kassen je Bundesland).

Der hkk-Beitrag liegt erheblich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen von 0,9 Prozent im Jahr 2019. Im Vergleich zu teuren Kassen beträgt der hkk-Beitragsvorteil für Arbeitnehmer – je nach Einkommen – bis zu 302,16 Euro. Der Arbeitgeber spart noch einmal dasselbe. Personen, die den Zusatzbeitrag alleine tragen (z. B. Selbstständige), sparen das Doppelte. Gleichzeitig wird die hkk ihre Zusatzleistungen und Services erweitern, obwohl diese schon heute über dem Kassendurchschnitt liegen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse), Martinistr. 26, 28195 Bremen, Tel: 0421-3655 1000 , www.hkk.de