Gleich zum Jahresanfang stellen sich die Basler Versicherungen im Bereich der Werkverkehrs-Versicherung mit einem komplett überarbeiteten Bedingungswerk vor.

 

Zahlreiche Deckungserweiterungen wurden hinzugenommen – bei unverändert attraktivem Preisniveau. Kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von einem leistungsstarken Produkt, das zu einem hervorragenden Preis angeboten wird.

Wer eigene Waren mit eigenen Fahrzeugen transportiert, benötigt ausreichenden Schutz. Verunglückt ein Firmenfahrzeug mitsamt der Ladung oder wird der Lieferwagen inklusive Inhalt gestohlen, zahlen in der Regel weder die Kfz- noch die sonst üblichen Geschäftsversicherungen. Eine Werkverkehrs-Versicherung bietet in diesen Fällen geeigneten Schutz.

Neu im Deckungsumfang der Basler Werkverkehrs-Versicherung ist die sogenannte Bestands- und Innovationsgarantie (BIG). Die Bestands- und Innovationsgarantie der Basler Versicherungen umfasst die Mitnahme aller Leistungen des Vorversicherers sowie den am Markt stets aktuellsten Versicherungsschutz. Mehr Sicherheit geht nicht. Kunden sind damit jederzeit bestens geschützt, und Vermittler profitieren von einer haftungssicheren Beratung.

Neben der BIG bietet die neue Werkverkehrs-Versicherung ab 1. Januar 2019 noch weitere Vorteile. Werkzeuge, Hilfsmittel und gebrauchte Güter sind vollständig mit versichert sowie das Dienstreisegepäck inklusive der persönlichen Habe der Fahrzeuginsassen bis zu einer Höhe von 2.500 Euro. Auch für Fahrzeugeinbauten, die nicht als fester Bestandteil des Fahrzeuges gelten, bieten die Basler Versicherungen Versicherungsschutz bis max. 7.500 Euro je Schadenfall.

Neu im Leistungsumfang aufgenommen sind zudem Güterfolgeschäden bis max. 7.500 Euro pro Schadenfall. Weitere Highlights stellen die erweiterte Nachtzeitklausel sowie die Domizilklausel dar. Eine generelle Selbstbeteiligung ist nicht mehr vorgesehen.

Der Versicherungsschutz kann zudem optional um ein Leistungspaket mit fünf SicherheitsPlus-Bausteinen ergänzt werden. Dieses beinhaltet Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt, Rückreisekosten des Fahrers zum Firmensitz oder Übernahmeort eines Einsatzfahrzeuges, Mietkosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug (bis 5 Tage), Übernachtungskosten des Fahrers sowie die Kosten einer psychologischen Betreuung des Fahrers als Folge eines Unfallgeschehens.

 

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