Interview mit Dipl.-Volksw. Rainer Juretzek, Sachverständiger für Kapitalanlagen u. private Finanzplanung, u.a. Vorstandsvorsitzender der Deutsche Gesellschaft für Finanzplanung e. V. und European Federation of Financial Professionals (EFFP)

 

 

Herr Juretzek, auf Vermittler und Berater kommen im neuen Jahr neue rechtliche Herausforderungen zu. Auf welche Themen müssen sie besonders achten?

Juretzek: Hier ist insbesondere an die neue FinVermV zu denken, die zwar erst als Entwurf vorliegt, es kann aber davon ausgegangen werden, dass die wesentlichen Inhalte des Entwurfs das Gesetzgebungsverfahren passieren werden, da sie an die MIFID bzw. das Wertpapierhandelsgesetz angelehnt sind. Wenn man von dem neuen organisatorischen Aufwand im Hinblick auf die Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen absieht, entstehen zusätzliche fachliche Anforderungen an die Umsetzung und Dokumentation der Anlageberatung.

Das Beratungsprotokoll ist zwar offiziell abgeschafft, wird aber ersetzt durch die Geeignetheitserklärung. Diese macht keine formalen Vorschriften, erhöht aber die inhaltlichen Anforderungen. Stellte das Beratungsprotokoll stärker auf die Anamnese ab (das steht zwar so nicht in der FinVermV, wurde aber in der Praxis so gehandhabt), begründete die Beratungsempfehlung aber meist relativ kurz und oberflächlich. Das ändert sich jetzt mit der Geeignetheitserklärung. Hier wird sehr viel mehr Informationsinput vom Anlageberater verlangt. Das Thema Datenerfassung und Beurteilung tritt etwas in die Hintergrund, ist aber notwendigerweise sehr dezidiert durchzuführen. Ansonsten kann keine Geeignetheit erklärt werden, wenn die Kundeninformationen nur rudimentär vorhanden sind. Das Erläutern der Geeignetheit erhöht in jeden Fall die fachlichen Anforderungen an die Berater.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen sind bei Ihnen aktuell besonders nachgefragt?

Juretzek: Wir führen seit 2005 unser Kompaktstudium „Zertifizierter Fondberater (EAFP)“ durch, dessen Schwerpunkt in der Wissensvermittlung zu allen relevanten Themen der Anlageberatung mit Investmentfonds (das was den § 34 f und h, Ziffer 1 ausmacht) liegt. Der Kurs versetzt die Absolventen in die Lage, gerade im Zuge der neuer Regulierung, sachgerecht und haftungssicher die inhaltlichen Anforderungen der Regulierung effizient zu erfüllen.

Ein weiterer Themenschwerpunkt unseres Weiterbildungsangebotes ist das seit 2007 bestehende Kompaktstudium „Zertifizierter Erbschaftsplaner (EAFP)“, der sich mit der Thematik Generationen übergreifenden Planung beschäftigt und der die Teilnehmer in die Lage versetzt, im Rahmen der eingeschränkten rechtlichen und steuerrechtlichen Gegebenheiten, den Kunden Anstöße zur Beschäftigung mit der Erbschafts- und Nachfolgethematik zu geben. Dies hat auch generationenübergreifende Bindungswirkung und kann Interesse an einer dauerhaften Beratung erzeugen.

Auf was führen Sie dieses Interesse zurück?

Juretzek: Nach Einführung der Sachkundeprüfung gemäß § 34f GewO waren viele Berater der Meinung, dass mit der eventuell für die Zulassung erforderlichen IHK-Sachkundeprüfung ausreichend für die Weiterbildung getan wurde. Fakt ist jedoch, dass sich inzwischen mehr und mehr die Erkenntnis durchsetzt, dass die Sachprüfung letzten Endes keine ausreichende Basis oder Hilfestellung für eine sachgerechte Kundenberatung darstellt. Auch wird immer stärker deutlich, dass der Gesetzgeber kontinuierliche Fortbildung verlangt. Hier ist insbesondere zu unterscheiden, welche angebotenen Fortbildungen sind effizient und bringen nicht nur eine Bescheinigung, sondern bringen für die Kundenberatung fachlich verwertbaren Input. Darüber hinaus wird sich in der Zukunft ohnehin die Spreu vom Weizen in der Kundenberatung trennen. Unsere vorgenannten Kompaktstudiengänge schaffen eine solide fachliche Basis auch für die laufende Fortbildung.

Bieten Sie in 2019 neue Weiterbildungs-Lehrgänge an? Wenn ja, an welche Zielgruppe richten sich Ihre Angebote?

Juretzek: Im Zuge der Neufassung der FinVermV wird der Kurs „Zertifizierter Fondsberater (EAFP)“ angepasst und mit neuen Schwerpunkten versehen. Darüber hinaus führen wir Firmenkurse nach den Anforderungen der WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung durch. Hier geht es im Bereich der KWG regulierten Unternehmen um den Nachweis, dass die Mitarbeiter über die notwendige Sachkunde verfügen. Weiterhin werden wir einen Kurs zum Thema Immobilienberatung anbieten. Auch im Thema Immobilienberatung steigen die Anforderungen; so sie bislang noch nicht in einem Gesetz konkretisiert wurden – steht auf der EU-Regulierungsagenda aber an –, steigen doch die haftungsrechtlichen Anforderungen. Nicht zuletzt ist es in einer Phase des wohl langsam zu Ende gehenden Immobilienbooms angezeigt, auch das notwendige Wissen vorzuhalten, um Anleger, die in Sachwerte investieren wollen, ordentlich beraten zu können.

Unsere Weiterbildungskurse richten sich an Finanzdienstleister in Vertriebsgesellschaften, an freie Berater sowie an Teilnehmer aus Banken, Sparkassen und Versicherungen. Die Kurse sind in erster Linie auf die Umsetzbarkeit in der Praxis ausgerichtet, mit dem Blick auf die Erhöhung der Qualität in der Kundenberatung. Dies kommt auch der Erfüllung der regulatorsicher Pflichten zugute.

 

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